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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Änderung des Erlasses über Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung in der Tierzucht

Vollzitat: Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Änderung des Erlasses über Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung in der Tierzucht vom 1. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1352)

Erlaß
des Sächsischen Staatsministeriums
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
zur Änderung des Erlasses über Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung in der Tierzucht

Vom 1. Oktober 1994

Der Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung in der Tierzucht vom 13. Januar 1994 (SächsABI. S. 420) wird wie folgt geändert:

In Nummer 1.1 wird folgender vierter Spiegelstrich eingefügt:

„–
der Fleischleistungsprüfung nach Anlage 1 Nr. 3.2.2 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern vom 28. September 1990 (BGBI. I S. 2145),“

Dresden, den 1. Oktober 1994

Sächsisches Staatsministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Kroll-Schlüter
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1994 Nr. 60, S. 1352
    Fsn-Nr.: 634

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. November 1994

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2013