Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Polizeiorganisation
Vom 21. März 2018
I.
Die VwV Polizeiorganisation vom 17. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 69), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. August 2016 (SächsABl. S. 1095) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 352), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer I Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen.“
- 2.
- Der Ziffer I wird folgende Nummer 3 angefügt:
- „3.
- Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach den Anlagen 11 und 12.“
- 3.
-
Die Angabe der Anlagen wird wie folgt gefasst:
- Anlage 1
- Aufbauorganisation der Polizeidirektion Chemnitz
- Anlage 2
- Aufbauorganisation der Polizeidirektion Dresden
- Anlage 3
- Aufbauorganisation der Polizeidirektion Görlitz
- Anlage 4
- Aufbauorganisation der Polizeidirektion Leipzig
- Anlage 5
- Aufbauorganisation der Polizeidirektion Zwickau
- Anlage 6
- Aufbauorganisation des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
- Anlage 7
- Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes
- Anlage 8
- Aufbauorganisation des Polizeiverwaltungsamtes
- Anlage 9
- Aufbauorganisation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Anlage 10
- Grundmodell Polizeirevier
- Anlage 11
- Aufbauorganisation der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung
- Anlage 12
- Aufbauorganisation der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung“
- 4.
- Die Anlagen 1 bis 12 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Dresden, den 21. März 2018
Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller