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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Polizeiorganisation

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Polizeiorganisation vom 21. März 2018 (SächsABl. S. 437)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Polizeiorganisation

Vom 21. März 2018

I.

Die VwV Polizeiorganisation vom 17. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 69), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. August 2016 (SächsABl. S. 1095) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 352), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
 
„2.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen.“
2.
Der Ziffer I wird folgende Nummer 3 angefügt:
 
„3.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach den Anlagen 11 und 12.“
3.
Die Angabe der Anlagen wird wie folgt gefasst:
Anlage 1
Aufbauorganisation der Polizeidirektion Chemnitz
Anlage 2
Aufbauorganisation der Polizeidirektion Dresden
Anlage 3
Aufbauorganisation der Polizeidirektion Görlitz
Anlage 4
Aufbauorganisation der Polizeidirektion Leipzig
Anlage 5
Aufbauorganisation der Polizeidirektion Zwickau
Anlage 6
Aufbauorganisation des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
Anlage 7
Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes
Anlage 8
Aufbauorganisation des Polizeiverwaltungsamtes
Anlage 9
Aufbauorganisation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Anlage 10
Grundmodell Polizeirevier
Anlage 11
Aufbauorganisation der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung
Anlage 12
Aufbauorganisation der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung“
4.
Die Anlagen 1 bis 12 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Dresden, den 21. März 2018

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Anlagen

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2018 Nr. 15, S. 437
    Fsn-Nr.: 22

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2018

    Vorschrift außer Kraft seit:
    31. Mai 2020