1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses gemäß § 79 BBiG

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses gemäß § 79 BBiG vom 16. Dezember 2010 (SächsABl. 2011 S. 157)

Bekanntmachung
des Sächsischen Landesamtes für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
über die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses gemäß § 79 BBiG

Vom 16. Dezember 2010

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Stelle für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung im Freistaat Sachsen gemäß § 71 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 270) geändert worden ist, gibt bekannt, dass der Berufsbildungsausschuss beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie am 1. Juni 2010 folgende Beschlüsse gefasst hat:

Beschluss 03/2010:

Der Berufsbildungsausschuss im Geschäftsbereich des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschließt, die ÜbA-Lehrgänge „Fleischqualität und -verarbeitung“ sowie „Milchqualität und -verarbeitung“ in den Organisationsplan der überbetrieblichen Ausbildung ab dem Lehrjahr 2011/2012 für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin aufzunehmen (Anlagen 1 und 2).

Beschluss 04/2010:

Der Berufsbildungsausschuss im Geschäftsbereich des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschließt, dass bei der Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin und zum Landwirtschaftswerker/zur Landwirtschaftswerkerin Mindestgrößen der einzelnen Betriebszweige zu Grunde zu legen sind (siehe unten). Der Beschluss Nr. 07/ 2004 des Berufsbildungsausschusses vom 2. November 2004 zur Verwaltungsvorschrift des Regierungspräsidiums Chemnitz über den Umfang von Betriebszweigen bei der Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin und zum Landwirtschaftswerker/zur Landwirtschaftswerkerin (VwV Betriebszweigumfang) vom 2. November 2004 (SächsABl. S. 1288) wird hiermit aufgehoben.

Mindestgrößen:

1.
Pflanzenproduktion
Pflanzenproduktion
lfd. Nr. Betriebszweig Anbaufläche gleich oder größer als folgende ha-Werte
Betriebszweig Anbaufläche gleich oder größer als folgende ha-Werte
1 Getreidebau 16
2 Hackfruchtanbau 8
3 Körnermaisbau 16
4 Ölfrüchtebau 16
5 Hülsenfrüchtebau 8
6 Ackerfutterbau 16
7 Grünland oder Ackergras 16
8 Waldbau 37
9 Feldgemüse 1
10 Obstbau 1
11 Sonder- u. Spezialkulturen 1
2.
Tierproduktion
Tierproduktion
lfd. Nr. Betriebszweig Mindestanzahl Tiere
Betriebszweig Mindestanzahl Tiere
1 Milchviehhaltung 15 Milchkühe
2 Rinderaufzucht oder Rindermast 30 belegte Stallplätze
3 Sauenhaltung und Ferkelerzeugung 15 Sauen
4 Schweineaufzucht oder Schweinemast 80 belegte Mastplätze
5 Legehennenhaltung 200 Legehennen
6 Geflügelaufzucht oder Geflügelmast 200 produzierte Einheiten/Jahr
7 Schafhaltung 50 Mutterschafe
8 Pferdehaltung 3 Zuchtstuten oder 15 Pferde
9 Mutterkuhhaltung 15 Mutterkühe

Beschluss 05/2010:

Der Berufsbildungsausschuss im Geschäftsbereich des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschließt, die Ausbildungsbetriebe für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin zu verpflichten, in die Ausbildungsverträge mindestens drei ÜbA-Lehrgänge aufzunehmen. Des Weiteren wird beschlossen, diese Verpflichtung ab dem Lehrjahr 2011/12 in den Organisationsplan für die ÜbA aufzunehmen.

Beschluss 06/2010:

Der Berufsbildungsausschuss im Geschäftsbereich des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschließt, dass die überbetrieblichen Einrichtungen (ÜbS) für die land- und hauswirtschaftlichen Berufe im Freistaat Sachsen ab sofort nach dem im „Leitfaden zur Umsetzung von neuen qualitativen Anforderungen in den aktuell durchgeführten Lehrgängen der ÜbA“ verankerten Qualitätssicherungssystems für die ÜbA arbeiten.

Dresden, den 16. Dezember 2010

Sächsisches Landesamt
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Eichkorn
Präsident

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 3, S. 157
    Fsn-Nr.: 712

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 16. Dezember 2010

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2015