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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituierten­schutzausführungsgesetzes

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituierten­schutzausführungsgesetzes vom 22. Januar 2020 (SächsABl. S. 130)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Anpassung des Betrags
für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich
gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes

Vom 22. Januar 2020

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. 470) den Betrag des Mehrbelastungsausgleich für den laufenden Erfüllungsaufwand der berechtigten Landkreise und Kreisfreien Städte zu überprüfen sowie bei Bedarf anzupassen und bekannt zu geben.

Der Mehrbelastungsausgleich beträgt für das Jahr 2020

300 000 Euro.

Dresden, den 22. Januar 2020

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Stephan Koch
Abteilungsleiter Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2020 Nr. 7, S. 130
    Fsn-Nr.: 600

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. Januar 2020

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2020