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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Vollzitat: Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 586)

Gesetz
zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Vom 5. November 2020

Der Sächsische Landtag hat am 5. November 2020 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 17. Juni 2020 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 5. November 2020

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2020 Nr. 35, S. 586
    Fsn-Nr.: 72-47

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. November 2020