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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 12. Januar 2021 (MBl. SMK S. 2)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vom 12. Januar 2021

I.

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 17. April 2020 (MBl. SMK S. 52, 101), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2020 (MBl. SMK S.305) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Teil B Ziffer II Nummer 1 wird wie folgt geändert:
Ferienregelung
Art der Ferien Anfang bis Ende
„Winterferien 30. Januar 2021 bis 6. Februar 2021
Osterferien 27. März 2021 bis 10. April 2021“
2.
Teil C Ziffer I Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres beginnt am 11. Februar 2021. Der Unterricht des Kurshalbjahres 11/II beginnt 8. März 2021. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 18. Januar 2021.“
3.
Teil C Ziffer II Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„Für alle allgemeinbildenden Schularten werden die Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 10. Februar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgegeben. Die Ausgabe der Kurshalbjahreszeugnisse 11/I erfolgt am 5. März 2021. Die Kurshalbjahreszeugnisse 12/I werden mit Datum vom 15. Januar 2021 ausgestellt und ab 18. Januar 2021 ausgehändigt.“
4.
In Teil C Ziffer VII Nummer 2 Satz 1 wird das Datum „5. Februar 2021“ durch das Datum „10. Februar 2021“ ersetzt.
5.
In Teil D Ziffer I Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„Der Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen am 31. August 2020. Der Unterricht des ersten Schulhalbjahres endet für Voll- und Teilzeitausbildungen am 10. Februar 2021. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres beginnt am 11. Februar 2021.“
6.
Teil D Ziffer I Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/I endet am 5. März 2021. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 8. März 2021. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/I endet am 15. Januar 2021. Die Kurshalbjahreszeugnisse 13/I werden mit Datum 15. Januar 2021 ausgestellt und ab 18. Januar 2021 ausgehändigt. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/II beginnt am 18. Januar 2021.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. Januar 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 1, S. 2
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. Januar 2021

    Vorschrift außer Kraft seit:
    2. Juni 2022