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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren vom 20. Januar 2021 (SächsABl. S. 99)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der 1. Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren

Vom 20. Januar 2021

I.

Ziffer VII Nummer 4 der 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren vom 31. August 2020 (SächsABl. S. 1063) wird wie folgt geändert:

1.
Die Wörter „Verwendungsnachweisführung und -prüfung“ werden durch das Wort „Verwendungsprüfung“ ersetzt.
2.
Buchstabe d wird aufgehoben.
3.
Buchstabe e wird der neue Buchstabe d.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 5, S. 99
    Fsn-Nr.: 5501

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Februar 2021

    Fassung gültig bis: 30. April 2021