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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 16. Februar 2021 (MBl. SMK S. 34)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vom 16. Februar 2021

I.

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 17. April 2020 (MBl. SMK S. 52, 101), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 27. Januar 2021 (MBl. SMK S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Teil C Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „am 25. Juni 2021“ durch die Angabe „bis zum 14. Juli 2021“ ersetzt.
b)
Nach dem ersten Satz wird folgender Satz eingefügt: „Abweichend von § 48 Absatz 11 Satz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung kann der Antrag gemäß § 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2 bis zum 13. Juli 2021 schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.“
c)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
2.
Teil D Ziffer IV Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
Nach der Tabelle wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von § 52 Absatz 2 Nummer 3 Satz 2 der Schulordnung Berufliche Gymnasien kann der Antrag des Prüfungsteilnehmers auf zusätzliche mündliche Prüfung bis zum 13. Juli 2021 schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. Februar 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 3, S. 34
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. März 2021

    Vorschrift außer Kraft seit:
    2. Juni 2022