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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 15. Oktober 2021 (SächsABl. S. 1346)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020

Vom 15. Oktober 2021

I.

Die Richtlinie ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 8. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1772), die durch die Richtlinie vom 6. März 2020 (SächsABl. S. 251) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), wird wie folgt geändert:

Ziffer II wird wie folgt geändert:

1.
Dem ersten Absatz werden folgende Wörter angefügt: „D. Transformationsmanagement im Rahmen von REACT-EU“.
2.
Nach Abschnitt C wird folgender Abschnitt D angefügt:
„D.
Transformationsmanagement im Rahmen von REACT-EU
1.
Gegenstand der Förderung
Der Freistaat Sachsen fördert die Beschäftigung von Personen (Transformationsmanager/innen) mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im Unternehmen ein Projekt zur Unterstützung der Krisenbewältigung und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft durchzuführen.
2.
Zuwendungsempfänger
a)
Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein.
b)
Als KMU gelten kleine und mittlere Unternehmen, die die Kriterien der KMU-Definition nach Anhang I zur Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) erfüllen.
c)
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
3.
Zuwendungsvoraussetzungen
a)
Der Arbeitsplatz1 des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
b)
Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal und ist in einer neugeschaffenen Stelle zu beschäftigen.
c)
Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten. Eine branchenübliche Probezeit ist möglich.
d)
Das geförderte Personal verfügt über ein wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule oder Berufsakademie. Die Bewilligungsstelle kann begründete Ausnahmen zulassen.
e)
Transformationsmanager/innen dürfen in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
g)
Nicht förderfähig sind
aa)
Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind oder deren Verwandte ersten Grades, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner Anteilseigner sind,
bb)
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
4.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
a)
Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als personenbezogene Monatspauschale in Form eines Zuschusses (standardisierte Einheitskosten).
b)
Förderfähige Personalausgaben sind das Arbeitnehmer-Bruttogehalt und die sich aus den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ergebenden Personalnebenkosten.
c)
Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 60 000 Euro je geförderter Person.
d)
Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für einen Zeitraum bis höchstens 31. Dezember 2022.
e)
Pro Unternehmen ist die Beschäftigung von einer Person förderfähig.
5.
Verfahren
a)
Der Zuwendungsempfänger hat sechs Monate nach Beginn des Vorhabenszeitraums einen Zwischenbericht und zum Ende des Vorhabens einen Endbericht einzureichen. Die Berichte enthalten Informationen zum Stand des Vorhabens und zur Tätigkeit des geförderten Personals.
b)
Der Zuwendungsempfänger kann alle sechs Monate die Auszahlung des Zuschusses für die bereits abgeschlossene Projektlaufzeit beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage eines Zwischenberichts sowie ein Nachweis über die Tätigkeit der geförderten Person.
c)
Die Bewilligungsstelle ist zur Einbehaltung einer Schlussrate berechtigt, die sie erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises auszahlt.
d)
Abweichend von Nummer 6.1 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF) gilt:
Der Bewilligungsstelle ist innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der gewährten Zuwendung vorzulegen.
6.
Beihilferechtliche Bestimmungen
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (De-minimis-Verordnung), in der jeweils geltenden Fassung.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 15. Oktober 2021

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

1
einschließlich mobiler Arbeitsplätze

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 43, S. 1346
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. Oktober 2021

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2023