Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der
Sächsischen Pauschalförderungsverordnung und die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung für das Jahr 2025 zur Verfügung stehenden Teilbeträge sowie über den weiteren Auszahlungszeitpunkt der Jahrespauschalen für das Jahr 2025 gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
				Vom 30. September 2025
- 1.
 - Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2025 beträgt unverändert 500.000,00 Euro.
 - 2.
 - Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2025 beträgt neu 10.000.000,00 Euro.
 - 3.
 - Die 3. Rate der Jahrespauschale wird voraussichtlich im November 2025 ausgezahlt (§ 11 Absatz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung).
 
Dresden, den 30. September 2025
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Alexander Manzke
Abteilungsleiter
