Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte
Vom 18. August 2026
I.
Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 19. Dezember 2025 (SächsJMBl. S. 16), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. April 2026 (SächsJMBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer I Nummer 1 wird die Angabe „IV“ durch die Angabe „V“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer II Nummern 10 bis 29 werden durch die folgenden Nummern 10 bis 29 ersetzt:
- „10.
- am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
- a)
- ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 11.
- am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 12.
- am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 13.
- am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 14.
- am Amtsgericht Plauen alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 7. Oktober 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 4. Oktober 2026 noch nicht erledigt sind,
- 15.
- am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 16.
- am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 17.
- am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 18.
- am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 19.
- am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 20.
- am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 21.
- am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 22.
- am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 23.
- am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 24.
- am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 25.
- am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 23. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2013 anhängig geworden und am 23. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 26.
- am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- d)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2021 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 27.
- am Amtsgericht Borna alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 28.
- am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 29.
- am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,“.
- 3.
- Ziffer V wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
- „1.
- Werden in Straf- und Bußgeldverfahren in Papierform geführte Akten zu einer elektronisch geführten Akte verbunden, sind die Papierakten durch die zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das aktenführende Gericht zu digitalisieren. Sofern eine Digitalisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, kann die jeweilige Behörden- oder Gerichtsleitung oder eine von dieser bestimmte Stelle im Einzelfall anordnen, dass die hinzuverbundenen Akten in der Papierform verbleiben. Diese Anordnung ist aktenkundig zu machen. Die Ziffern II, III und IV Nummer 2 finden im Übrigen in Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung.“
- b)
- Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 3 eingefügt:
- „3.
- Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage 2 benannten Bußgeldbehörden vom 1. September 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Diese Anordnung hinsichtlich der Nummern 4 bis 92 der Anlage 2 umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.“
- 4.
- Die bisherige Anlage wird zu Anlage 1.
- 5.
- Nach der Anlage 1 wird die folgende Anlage 2 eingefügt:
- „Anlage 2
(zu Ziffer V Nummer 3) - 1.
- Landkreis Leipzig
- 2.
- Landkreis Mittelsachsen
- 3.
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- 4.
- Stadt Altenberg
- 5.
- Stadt Annaberg-Buchholz
- 6.
- Stadt Aue-Bad Schlema
- 7.
- Stadt Bad Düben
- 8.
- Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
- 9.
- Stadt Bad Muskau
- 10.
- Stadt Bernstadt auf dem Eigen
- 11.
- Stadt Brandis
- 12.
- Stadt Burgstädt
- 13.
- Stadt Chemnitz
- 14.
- Stadt Colditz
- 15.
- Stadt Coswig
- 16.
- Stadt Delitzsch
- 17.
- Stadt Ehrenfriedersdorf
- 18.
- Stadt Elsterberg
- 19.
- Stadt Frohburg
- 20.
- Stadt Grimma
- 21.
- Stadt Gröditz
- 22.
- Stadt Herrnhut
- 23.
- Stadt Hoyerswerda
- 24.
- Stadt Königstein
- 25.
- Stadt Lichtenstein
- 26.
- Stadt Limbach-Oberfrohna
- 27.
- Stadt Löbau
- 28.
- Stadt Lunzenau
- 29.
- Stadt Marienberg
- 30.
- Stadt Markkleeberg
- 31.
- Stadt Netzschkau
- 32.
- Stadt Nossen
- 33.
- Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
- 34.
- Stadt Oschatz
- 35.
- Stadt Ostritz
- 36.
- Stadt Penig
- 37.
- Stadt Plauen
- 38.
- Stadt Pockau-Lengefeld
- 39.
- Stadt Rabenau
- 40.
- Stadt Radeberg
- 41.
- Stadt Radeburg
- 42.
- Stadt Reichenbach/Oberlausitz
- 43.
- Stadt Rothenburg/Oberlausitz
- 44.
- Stadt Scheibenberg
- 45.
- Stadt Schlettau
- 46.
- Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
- 47.
- Stadt Strehla
- 48.
- Stadt Taucha
- 49.
- Stadt Torgau
- 50.
- Stadt Treuen
- 51.
- Stadt Waldenburg
- 52.
- Stadt Waldheim
- 53.
- Stadt Werdau
- 54.
- Stadt Wilkau-Haßlau
- 55.
- Stadt Wolkenstein
- 56.
- Stadt Zwickau
- 57.
- Gemeinde Amtsberg
- 58.
- Gemeinde Arnsdorf
- 59.
- Gemeinde Bannewitz
- 60.
- Gemeinde Bennewitz
- 61.
- Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
- 62.
- Gemeinde Crottendorf
- 63.
- Gemeinde Diera-Zehren
- 64.
- Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
- 65.
- Gemeinde Ebersbach
- 66.
- Gemeinde Hirschstein
- 67.
- Gemeinde Kottmar
- 68.
- Gemeinde Laußig
- 69.
- Gemeinde Lichtenau
- 70.
- Gemeinde Lohmen
- 71.
- Gemeinde Mittelherwigsdorf
- 72.
- Gemeinde Mockrehna
- 73.
- Gemeinde Mülsen
- 74.
- Gemeinde Neschwitz
- 75.
- Gemeinde Neukieritzsch
- 76.
- Gemeinde Olbersdorf
- 77.
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- 78.
- Gemeinde Pöhl
- 79.
- Gemeinde Priestewitz
- 80.
- Gemeinde Raschau-Markersbach
- 81.
- Gemeinde Reinsdorf
- 82.
- Gemeinde Röderaue
- 83.
- Gemeinde Rosenbach/Vogtland
- 84.
- Gemeinde Schönfeld
- 85.
- Gemeinde Schönheide
- 86.
- Gemeinde Schwepnitz
- 87.
- Gemeinde Sehmatal
- 88.
- Gemeinde Stauchitz
- 89.
- Gemeinde Stützengrün
- 90.
- Gemeinde Thiendorf
- 91.
- Gemeinde Weischlitz
- 92.
- Gemeinde Zeithain
- 93.
- Verwaltungsverband Jägerswald
- 94.
- Verwaltungsverband Wildenstein
- 95.
- Kommunaler Sozialverband
- 96.
- Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
- 97.
- Statistisches Landesamt
- 98.
- Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
- 99.
- Handwerkskammer Chemnitz
- 100.
- Handwerkskammer Dresden
- 101.
- Handwerkskammer Leipzig
- 102.
- Industrie- und Handelskammer Dresden
- 103.
- Landeszahnärztekammer Sachsen
- 104.
- Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
- 105.
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Dresden, den 18. August 2026
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert
