Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Eingliederung des Kunstfonds des Freistaates Sachsen in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Vom 16. September 2004
I.
Organisation, Aufgaben
- 1.
- Der Kunstfonds des Freistaates Sachsen wird in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Galerie Neue Meister – als unselbstständige Einrichtung unter Fortführung seiner Aufgaben eingegliedert.
Er bezeichnet sich:
Kunstfonds in der Galerie Neue Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Näheres regeln das Statut und die Geschäftsordnung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. - 2.
- Die Sammlungsbestände des Kunstfonds des Freistaates Sachsen werden in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Galerie Neue Meister – eingegliedert, ebenso das Personal und die Sachmittel mit ihren entsprechenden Haushaltsansätzen.
II.
In-Kraft-Treten
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2004 in Kraft.
Dresden, den 16. September 2004
Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Matthias Rößler
