1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen für die Zeit ab 1. Januar 2000

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen für die Zeit ab 1. Januar 2000 vom 20. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 77)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen für die Zeit ab 1. Januar 2000

Vom 20. Dezember 1999

Bekanntmachung der DM-Gegenwerte der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EU-Vergaberichtlinien und des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)

Die Europäische Kommission hat die vom 1. Januar 2000 an geltenden DM-Gegenwerte der sich aus dem WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) sowie den EU-Vergaberichtlinien ergebenden Schwellenwerte bekannt gegeben. Sie lauten:

1.
Richtlinie 93/37/EWG (ABl. Nr. L 199 vom 9. August 1993) für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der modifizierten Fassung gemäß Richtlinie 97/52/EWG (ABl. Nr. L 328 vom 13. Oktober 1997):
DM-Gegenwerte 1
EUR DM
EURO 1 000 000 = 1 955 830  DM
EURO 5 000 000 = 9 779 150  DM
2.
Richtlinie 93/36/EWG (ABl. Nr. L 199 vom 9. August 1993) für die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge sowie Richtlinie 92/50/EWG (ABl. Nr. L 209 vom 24. Juli 1992) für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den modifizierten Fassungen gemäß Richtlinie 97/52/EWG (ABl. Nr. L 328 vom 13. Oktober 1997):
DM-Gegenwerte 2
EUR DM
EURO 80 000 = 156 466  DM
EURO 200 000 = 391 166  DM
EURO 750 000 = 1 466 873  DM
3.
Richtlinie 93/38/EWG (ABl. L 199 vom 9. August 1993) für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in modifizierter Fassung gemäß Richtlinie 98/4/EG (ABl. Nr. L 101 4 vom 16. Februar 1998):
DM-Gegenwerte 3
EUR DM
EURO 400 000 = 782 332  DM
EURO 600 000 = 1 173 498  DM
EURO 750 000 = 1 466 873  DM
EURO 1 000 000 = 1 955 830  DM
EURO 5 000 000 = 9 779 150  DM
4.
WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber ohne die Bereiche Schienenverkehr und Telekommunikation (ABl. Nr. L 336 vom 23. Dezember 1994):
DM-Gegenwerte 4
SZR EUR DM
SZR 130 000 = 139 312 EURO = 272 471 DM
SZR 200 000 = 214 326 EURO = 419 185 DM
SZR 400 000 = 428 653 EURO = 838 372 DM
SZR 5 000 000 = 5 358 153 EURO = 10 479 636 DM

Daraus ergibt sich ein Umrechnungskurs von
1 EURO = 0,933 SZR

Die Berechnung der DM-Gegenwerte der EURO-Schwellenwerte erfolgte auf der Basis des unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurses zwischen dem EURO und der DM gemäß EG-VO Nr. 2866/98 des Rates (ABl. Nr. L 359 vom 31. Dezember 1998).

Dresden, den 20. Dezember 1999

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schleicher
Ministerialrat

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Huber
Ministerialrat

Sächsisches Staatsministerium des Innern
In Vertretung
Becker
Regierungsoberrat

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 3, S. 77

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. Januar 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004