Historische Fassung war gültig vom 15.07.1992 bis 31.12.1992
Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
Vollzitat: Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe vom 24. Juni 1992 (SächsABl. S. 838), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2001 (SächsABl. S. 353) geändert worden ist
Datei nicht im Datenbestand.