Historische Fassung war gültig vom 01.01.1993 bis 10.08.1994
Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
Vollzitat: Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe vom 24. Juni 1992 (SächsABl. S. 838), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2001 (SächsABl. S. 353) geändert worden ist
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