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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf vom 26. März 2004 (MBl. SMK S. 165), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 495) geändert worden ist

1.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
 
a)
Der Teil II. gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
 
b)
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten (gemäß § 45 Abs. 5 SchulG).
2.
Vorbereitung, Beginn des Schuljahres und Nachbereitung
 
a)
Die Woche vom 16. August 2004 bis 20. August 2004 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
 
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 23. August 2004. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 23. August 2004.
 
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 21. August 2004 erfolgen kann.
 
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt.
3.
Wahl der Schüler- und Elternvertreter
 
Für die Wahl der Schüler- und Elternvertreter sind die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen vom 10. September 1992 (SächsGVBl. S. 420) sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Schüler in den Schulen im Freistaat Sachsen vom 10. September 1992 (SächsGVBl. S. 424), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 2003 (SächsGVBl. S. 906), maßgeblich.
Insbesondere ist zu beachten:
 
a)
Die Wahl der Klassenschülersprecher und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 3. September 2004.
 
b)
Die Wahl der Vorsitzenden der Schülerräte und deren Stellvertreter sowie der weiteren Vertreter der Schüler für die Schulkonferenz findet bis zum 24. September 2004 statt.
 
c)
Die Wahl der Vorsitzenden der Kreisschülerräte und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 29. Oktober 2004.
 
d)
Die Klassenelternsprecher und deren Stellvertreter werden, sofern keine Verlängerung der Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen erfolgte, bis zum 17. September 2004 gewählt.
 
e)
Die Wahl der Vorsitzenden der Elternräte und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 8. Oktober 2004.
 
f)
Die Vorsitzenden der Kreiselternräte und deren Stellvertreter werden bis zum 12. November 2004 gewählt.
 
g)
Die Wahl des Landeselternrates erfolgt bis zum 17. Dezember 2004.
4.
Ferienregelung
 
a)
Für das Schuljahr 2004/2005 gilt folgende Ferienregelung für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen:
Ferienregelung
Ferien vom bis zum
Herbstferien 11. Oktober 2004 23. Oktober 2004
Weihnachts-
ferien
23. Dezember 2004 1. Januar 2005
Winterferien 7. Februar 2005 19. Februar 2005
Osterferien 25. März 2005 2. April 2005
Sommer-
ferien
18. Juli 2005 26. August 2005
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Zwei frei bewegliche Ferientage werden terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und bezüglich der Schülerbeförderung mit dem Landkreis festgelegt.
 
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.
1.
Geltungsbereich
 
Der Teil III. gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) vom 20. August 2003 (SächsGVBl. S. 389).
2.
Vorbereitung und Nachbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
 
a)
Die Woche vom 16. August 2004 bis 20. August 2004 dient der Vorbereitung auf das neue Schuljahr.
 
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 23. August 2004. Das erste Schulhalbjahr endet am 4. Februar 2005, bei Teilzeitausbildungen erst am 5. Februar 2005. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 21. Februar 2005.
 
c)
Für einzelne Schultypen gelten folgende Sonderregelungen:
 
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2004 oder am 1. März 2005 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Regionalschulämter.
 
 
bb)
Berufsfachschule für Altenpflege:
Mit Genehmigung des Regionalschulamtes kann der Bildungsgang auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres begonnen werden.
 
 
cc)
Fachschule Fachbereich Sozialwesen:
Mit Genehmigung des Regionalschulamtes können Bildungsgänge auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres begonnen werden.
 
 
dd)
Berufliches Gymnasium:
Die Kurshalbjahre 12/I und 13/I enden am 14. Januar 2005. Die Kurshalbjahre 12/II und 13/II beginnen am 17. Januar 2005.
3.
Ferienregelung
 
a)
Grundsätzliche Regelung
Für das Schuljahr 2004/2005 gilt folgende Ferienregelung (angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag):
Ferienregelung
Ferien vom bis zum
Herbstferien 11. Oktober 2004 23. Oktober 2004
Weihnachts-
ferien
23. Dezember 2004 1. Januar 2005
Winterferien 7. Februar 2005 19. Februar 2005
Osterferien 25. März 2005 2. April 2005
Sommer-
ferien
18. Juli 2005 26. August 2005
Zwei frei bewegliche Ferientage werden terminlich von jedem Beruflichen Schulzentrum im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt und dem Schulträger festgelegt.
 
b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 1. Oktober 2004 dem Regionalschulamt mitzuteilen.
 
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung durch das Regionalschulamt.
 
c)
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
4.
Anmeldung und Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2005/2006
 
a)
Für die Berufsfachschule bestimmt der Schulleiter, bis wann die Aufnahmeanträge zu stellen sind, und legt die Termine für die Aufnahme- und Feststellungsprüfungen fest. Für die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten sowie die Berufsfachschule für Physiotherapie legt der Schulleiter den Termin für den Test zur Aufnahme in die Berufsfachschule fest und teilt diesen bis 31. Dezember 2004 dem Regionalschulamt mit.
 
b)
Für die Fachschule legt der Schulleiter die Termine für die Anmeldung fest.
 
c)
Für die Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium müssen die Aufnahmeanträge bis zum 31. März 2005 gestellt werden.
Die Aufnahmeentscheidung wird bis zum 15. Mai 2005 bekannt gegeben.
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung, ist am 16. April 2005 durchzuführen.
5.
Prüfungszeiträume und -termine
 
a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit dem Regionalschulamt fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach den Buchstaben b oder c zugelassen sind.
 
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, für Berufsfachschulen für Podologen und für Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
 
c)
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Altenpflege, Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 17. Januar 2005 bis 21. Januar 2005 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
Sofern das Regionalschulamt im Bereich der Fachschule Fachbereich Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
 
d)
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
 
aa)
Berufsfachschule für Altenpflege (Schulversuch)
Berufsfachschule für Altenpflege
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Kranken- und Alten-pflege 6. Juni 2005 12. September 2005
Methodik der Alten-pflege 8. Juni 2005 14. September 2005
Lebenswelten im Alter 10. Juni 2005 16. September 2005
 
 
bb)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
IT-Anwendungen/IT-Systeme (Komplexprüfung) ab 6. Juni 2005 ab 5. September 2005
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse/Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 13. Juni 2005 12. September 2005
Fachenglisch 16. Juni 2005 14. September 2005
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 9. Mai 2005 stattfinden.
 
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 6. Juni 2005 ab 5. September 2005
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 10. Juni 2005 12. September 2005
Englisch 14. Juni 2005 14. September 2005
Zweite Fremdsprache 16. Juni 2005 16. September 2005
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2004 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2005 stattfinden.
 
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und
Öffentlichkeitsarbeit
ab 1. Juni 2005 ab 5. September 2005
Umwelttechnologien und Umweltrecht 7. Juni 2005 7. September 2005
Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 9. Juni 25 9. September 2005
 
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent
Fremdsprachenkorrespondent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 15. Juni 2005 ab 5. September 2005
Zweite Fremdsprache 20. Juni 2005 12. September 2005
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 22. Juni 2005 14. September 2005
Wirtschaftsenglisch 24. Juni 2005 16. September 2005
 
 
 
________________
 
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2004 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2005 stattfinden.
 
 
 
eee)
Internationaler Touristikassistent
Internationaler Touristikassistent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Englisch 17. Juni 2005  9. September 2005
Dritte Fremdsprache 20. Juni 2005 12. September 2005
Touristikbetriebs-lehre, Rechnungswesen, Rechtslehre, Unternehmensführung, Reiseverkehrsgeografie (Komplexprüfung) 22. Juni 2005 14. September 2005
Zweite Fremdsprache 24. Juni 2005 16. September 2005
 
 
 
 
Die Zweiten bzw. Dritten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2004 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten bzw. Dritten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2005 stattfinden.
 
 
 
fff)
Assistent für Hotelmanagement
Assistent für Hotelmanagement
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Französisch 17. Juni 2005  9. September 2005
Technologie des Gastgewerbes 20. Juni 2005 12. September 2005
Englisch 22. Juni 2005 14. September 2005
Spezielle Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Rechtslehre, Unternehmensführung,
Regionalverkehrsgeografie (Komplexprüfung)
24. Juni 2005 16. September 2005
 
 
 
________________
 
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 9. Mai 2005 stattfinden.
 
 
cc)
Fachoberschule (einschließlich Schulversuch DOBA) sowie Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA) 10. Juni 2005  9. September 2005
Deutsch 13. Juni 2005 12. September 2005
Englisch/Russisch 15. Juni 2005 14. September 2005
Mathematik 17. Juni 2005 16. September 2005
 
a)
Die mündliche Prüfung in Englisch bzw. Russisch kann frühestens am 30. Mai 2005 stattfinden.
 
 
dd)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Berufliches Gymnasium
Fach Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nach-/Wiederholtermin
Deutsch (G/L) 17. Mai 2005 13. Juni 2005
Englisch (L) 19. Mai 2005 14. Juni 2005
Französisch (L) 19. Mai 2005 14. Juni 2005
Russisch (L) 19. Mai 2005 14. Juni 2005
Mathematik (G/L) 23. Mai 2005 15. Juni 2005
Agrartechnik mit Biologie (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Ernährungslehre mit Chemie (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Informatiksysteme (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Technik/Bautechnik (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Technik/Elektrotechnik (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Technik/Maschinenbautechnik (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 25. Mai 2005 16. Juni 2005
Geschichte/Gemeinschaftskunde (G) 27. Mai 2005 17. Juni 2005
Englisch (G) 27. Mai 2005 17. Juni 2005
Französisch (G) 27. Mai 2005 17. Juni 2005
Russisch (G) 27. Mai 2005 17. Juni 2005
Spanisch (G) 27. Mai 2005 17. Juni 2005
Biologie (G) 30. Mai 2005 20. Juni 2005
Chemie (G) 30. Mai 2005 20. Juni 2005
Physik (G) 30. Mai 2005 20. Juni 2005
 
a)
Im Prüfungszeitraum vom 17. Mai 2005 bis 4. Juni 2005 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis 4. Juni 2005 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 22. Juni 2005 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 27. Juni 2005 bis 30. Juni 2005 statt.
 
 
ee)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Prüfungen zur Zertifizierung
Fach Berufsbereich Niveau mündliche Prüfung schriftliche Prüfung
Fach Berufsbereich Niveau-
stufe
mündliche Prüfung (frühestens) schriftliche Prüfung
Englisch IT-Berufe II 21. Februar 2005 16. Juni 2005
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe, gewerblich-technische Berufe, Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich II 21. Februar 2005 29. Juni 2005
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 21. Februar 2005 14. Juni 2005
Englisch Touristikberufe III 21. Februar 2005 17. Juni 2005
Englisch gastgewerbliche Berufe III 21. Februar 2005 22. Juni 2005
Englisch Bankkaufleute III 21. Februar 2005 29. Juni 2005
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 21. Februar 2005 16. Juni 2005
Französisch gastgewerbliche Berufe II 21. Februar 2005 17. Juni 2005
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 21. Februar 2005 20. Juni 2005
Französisch Touristikberufe III 21. Februar 2005 24. Juni 2005
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 21. Februar 2005 16. Juni 2005
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 21. Februar 2005 20. Juni 2005
Russisch Touristikberufe III 21. Februar 2005 24. Juni 2005
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 21. Februar 2005 16. Juni 2005
6.
Weitere Termine für Berufliche Gymnasien
 
a)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Abiturprüfung
was Termin
Schriftliche Wahl für das dritte Prüfungsfach durch die Schüler 3. September 2004
Schriftliche Wahl für das vierte Prüfungsfach durch die Schüler 28. Januar 2005
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 15. April 2005
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 17. Juni 2005
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Haupttermin) 17. Juni 2005
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 23. Juni 2005
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Nachtermin) 23. Juni 2005
 
b)
Spätestens sieben Tage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfung erfolgt die Bekanntgabe der vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen und die Ausgabe der Zeugnisse für das Kurshalbjahr 13/II.
Gleichzeitig endet der Unterricht im Kurshalbjahr 13/II.
 
c)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
BELL
was Termin
Meldung zur Einbringung einer BELL 3. September 2004
Abgabe der BELL beim Schulleiter 28. Februar 2005
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 27. Mai 2005
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 6. Juni 2005
Öffentliches Kolloquium 7. bis 14. Juni 2005
7.
Zeugnisausgabe
 
a)
Halbjahreszeugnisse und -informationen werden am letzten Unterrichtstag eines Schul- oder Kurshalbjahres ausgegeben.
 
b)
Jahreszeugnisse aller Schularten sowie Zeugnisse des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufsgrundbildungsjahres werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
 
c)
Abschluss- und Abgangszeugnisse der Berufsfachschulen und der Fachschulen sowie Zwischenzeugnisse der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen werden am letzten Unterrichtstag des letzten Schulhalbjahres ausgegeben.
In Bildungsgängen der Berufsfachschulen, die mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle oder vor einer zuständigen Behörde abschließen, regeln die Schulen die Ausgabe der Abschluss- und Abgangszeugnisse.
 
d)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 6. Juli 2005 bis 13. Juli 2005 ausgegeben.
 
e)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis 9. Juli 2005 ausgegeben.
8.
Pädagogische Tage
 
Jedem Beruflichen Schulzentrum steht pro Schulhalbjahr ein pädagogischer Tag zur Verfügung, der zur Fortbildung der Lehrer im Hinblick auf die inhaltliche Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dient. Den Termin dieser Tage teilt der Schulleiter dem Regionalschulamt mit.
Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.
9.
Berufs- und Studienorientierung
 
a)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 13. Januar 2005 ein „Tag der offenen Tür“ an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
 
b)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Regionalschulämter bekannt.
 
c)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.

Anlage zu Nummer 5 Buchst. a Satz 2

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2004 Nr. 5, S. 165

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. November 2004

    Fassung gültig bis: 30. Mai 2006