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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße vom 7. Juli 2000 (SächsABl. S. 638)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße

Vom 7. Juli 2000

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Sonderdruck zum Verkehrsblatt Heft 12/1999 S. 419 veröffentlichten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) (GGVS-Durchführungsrichtlinien) – RS 002 – finden im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Dresden, den 7. Juli 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 31, S. 638

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. August 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005