Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer; Wahlrecht zwischen Nachweis- und Vereinfachungsmethode
Az.: 32-S 2447-1/116-25351
Vom 8. Mai 2000
Der Erlass vom 19. Mai 1999, Az.: 32-S 2447-1/80-25182 (BStBl. I S. 509, SächsABl. S. 727), erlaubt dem Arbeitgeber, in Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß §§ 40, 40a, und 40b EStG bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren zu wählen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber seine Methodenwahl sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und darüber hinaus für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen kann.
Der Erlass wird im Bundessteuerblatt Teil I und im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Dresden, den 8. Mai 2000
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Voß
Staatssekretär