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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer; Wahlrecht zwischen Nachweis- und Vereinfachungsmethode

Vollzitat: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer; Wahlrecht zwischen Nachweis- und Vereinfachungsmethode vom 8. Mai 2000 (SächsABl. S. 573), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 797)

Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer; Wahlrecht zwischen Nachweis- und Vereinfachungsmethode

Az.: 32-S 2447-1/116-25351

Vom 8. Mai 2000

Der Erlass vom 19. Mai 1999, Az.: 32-S 2447-1/80-25182 (BStBl. I S. 509, SächsABl. S. 727), erlaubt dem Arbeitgeber, in Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß §§ 40, 40a, und 40b EStG bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren zu wählen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber seine Methodenwahl sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und darüber hinaus für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen kann.

Der Erlass wird im Bundessteuerblatt Teil I und im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Dresden, den 8. Mai 2000

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Voß
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 29, S. 573

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Mai 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007