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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Änderung des Staatslotteriegesetzes

Vollzitat: Gesetz zur Änderung des Staatslotteriegesetzes vom 12. März 2002 (SächsGVBl. S. 111)

Gesetz
zur Änderung des Staatslotteriegesetzes

Vom 12. März 2002

Der Sächsische Landtag hat am 7. Februar 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 2 des Gesetzes über die staatlichen Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 598) wird wie folgt geändert:

  1. Satz 1 erhält folgende Fassung:
    „Der Freistaat kann zu allen von ihm oder von der beauftragten juristischen Person des Privatrechts veranstalteten oder durchgeführten Lotterien und Wetten mit gemeinsamer Gewinnausschüttung Zusatzlotterien veranstalten.“
  2. Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 12. März 2002

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizire

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 5, S. 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. April 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007