Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Aufhebung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts
Vom 5. Oktober 2001
Es wird verordnet
- durch die Staatsregierung aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 2, § 6a und § 107 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1993 (BGBl. I S. 1839, 1992), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist,
- durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgrund von § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89):
§ 1
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts (GüKZuV) vom 3. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 496) wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 5. Oktober 2001
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer