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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts vom 5. Oktober 2001 (SächsGVBl. S. 662)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Aufhebung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts

Vom 5. Oktober 2001

Es wird verordnet

  1. durch die Staatsregierung aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 2, § 6a und § 107 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1993 (BGBl. I S. 1839, 1992), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist,
  2. durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgrund von § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89):

§ 1

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts (GüKZuV) vom 3. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 496) wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Oktober 2001

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2001 Nr. 13, S. 662

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Oktober 2001

    Fassung gültig bis: 1. November 2001