Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen
Vom 14. Januar 2002
I.
Änderungsbestimmung
In Artikel 1 Satz 1 des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen vom 16. April 1996 (SächsABl. S. 468) wird die Angabe „25 000 DM“ durch die Angabe „13 000 EUR“ und die Angabe „10 000 DM“ durch die Angabe „5 500 EUR“ ersetzt.
II.
Verlängerung der Verwaltungsvorschrift
Die Geltungsdauer des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
III.
Neubekanntmachung
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Statutes des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen in der vom In-Kraft-Treten dieser Verwaltungsvorschrift an geltenden Fassung im Sächsischen Amtsblatt bekannt machen.
IV.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2001 in Kraft, mit Ausnahme des Abschnittes I, der am 1. Januar 2002 in Kraft tritt.
Dresden, den 14. Januar 2002
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer