Förderrichtlinie
Änderung der Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten
Vom 9. Februar 1998
Die Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten vom 22. April 1997 (SächsABl. S. 512) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Unter Nummer 3.4.2 „Förderumfang“ wird der dritte Anstrich wie folgt geändert:
- –
- Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 45 Satz 2 AFG und „plus“ und/oder Zahlungen des zuständigen Jugendamtes für den gleichen Zweck werden auf den Zuschuß angerechnet.
- 2.
-
Unter Nummer 4.3.4 wird die Bezeichnung der im Absatz genannten Nummer 4.4.2 in 4.3.2 geändert.
Unter Nummer 4.5 „Verfahren“ wird ebenfalls die Nummer 4.4.2 in 4.3.2 geändert. - 3.
-
Unter „Inkrafttreten“ wird im Anschluß an den zweiten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Nummer 6 der Richtlinie tritt am 1. Januar 1998 außer Kraft.“
Dresden, den 9. Februar 1998
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer