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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten

Vollzitat: Änderung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten vom 9. Februar 1998 (SächsABl. S. 232)

Änderung der Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten

Vom 9. Februar 1998

Die Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die den strukturellen Wandel unterstützen und begleiten vom 22. April 1997 (SächsABl. S. 512) wird wie folgt geändert:

1.
Unter Nummer 3.4.2 „Förderumfang“ wird der dritte Anstrich wie folgt geändert:
 
Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 45 Satz 2 AFG und „plus“ und/oder Zahlungen des zuständigen Jugendamtes für den gleichen Zweck werden auf den Zuschuß angerechnet.
2.
Unter Nummer 4.3.4 wird die Bezeichnung der im Absatz genannten Nummer 4.4.2 in 4.3.2 geändert.
Unter Nummer 4.5 „Verfahren“ wird ebenfalls die Nummer 4.4.2 in 4.3.2 geändert.
3.
Unter „Inkrafttreten“ wird im Anschluß an den zweiten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Nummer 6 der Richtlinie tritt am 1. Januar 1998 außer Kraft.“

Dresden, den 9. Februar 1998

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 12, S. 232

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. März 1998

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001