Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Änderung des Redaktionsschlusses
für Veröffentlichungen im Sächsischen Amtsblatt
Vom 11. Juli 2005
Die Staatskanzlei gibt bekannt, dass ab 1. August 2005 Redaktionsschluss für Veröffentlichungen im Sächsischen Amtsblatt nicht mehr dienstags, 12 Uhr, zwölf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag, sondern donnerstags, 16 Uhr, zehn Arbeitstage vor dem Erscheinungstag, ist. Gleiches gilt für Veröffentlichungen im Amtlichen Anzeiger, mit Ausnahme der Veröffentlichungen nach Abschnitt D.I.3 und 4 VwV Veröffentlichungsblätter, für die Redaktionsschluss unverändert dienstags, 12 Uhr, sieben Arbeitstage vor Erscheinungstag, ist.
Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über Veröffentlichungen im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, im Sächsischen Amtsblatt sowie in Ministerialblättern (VwV Veröffentlichungsblätter) vom 27. Februar 2003 (SächsABl. S. 214) wird zu gegebener Zeit entsprechend angepasst.
Dresden, den 11. Juli 2005
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter