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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderrichtlinie Verbund und EXAM

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderrichtlinie Verbund und EXAM vom 2. August 2005 (SächsABl. S. 754)

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Förderrichtlinie Verbund und EXAM

Vom 2. August 2005

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Ausbildung im Verbund im In- und Ausland und zur Förderung von externen Ausbildungsmanagern vom 28. Juni 2005 (SächsABl. S. 599) wird wie folgt berichtigt:

Nach Nummer 4.6 wird folgende Nummer angefügt:

„4.7
Soweit es sich bei den nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen um Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG Nr. L 10 S. 20), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. EU Nr. L 63 S. 20) gewährt.“

II.

Die berichtigte Fassung wird als Anlage bekannt gemacht.

Dresden, den 2. August 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 33, S. 754

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. August 2005

    Fassung gültig bis: 1. Januar 2008