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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung und im Bereich Umwelt“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung und im Bereich Umwelt“ vom 5. Oktober 2006 (SächsABl. S. 944, 1034), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung und im Bereich Umwelt“

Vom 5. Oktober 2006

[Berichtigt 7. November 2006 (SächsABl. S. 1034)]

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, gemäß Ziffer II Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte vorrangig aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer aus KMU zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgenden aufgeführten Bedingungen einzureichen.

Gegenstand der Förderung:

Es können Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erhöhung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, gefördert werden. Dabei sollen sowohl die landwirtschaftlichen als auch die nichtlandwirtschaftlichen Bereiche als Elemente der ländlichen Entwicklung und unter dem Aspekt des integrierten Ansatzes in die Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies gilt ebenso für spezielle Qualifizierungsaktivitäten im Bereich Umwelt.
Weiterbildungsmaßnahmen können unterstützt werden im
Bereich A – Land- und Ernährungswirtschaft,
Bereich B – Forstwirtschaft,
Bereich C – Ländlicher Raum,
Bereich D – Umwelt.

Förderziel:

Die strategische Orientierung zur Entwicklung des ländlichen Raumes als ganzheitlichen Prozess in seiner Einheit von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten erfordert es, alle endogenen Potenziale, einschließlich der Humanressourcen, zu nutzen. Insbesondere kommt es in der gegenwärtigen Entwicklung darauf an, Alternativen für die im ländlichen Raum ansässigen Personengruppen aufzuzeigen, die es ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit so auszuüben, dass eine Lebensgrundlage ermöglicht wird. Gleichzeitig soll mit der Entwicklung von Humanressourcen durch bedarfsgerechte Qualifizierung eine Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten erreicht werden.
Die geförderten Bildungsmaßnahmen sollen das berufsspezifische Wissen und Können stärken, das Verständnis für agrar- und forstwirtschaftliche, ökologische sowie regional- und umweltpolitische Fragestellungen verbessern, und somit der ganzheitlichen Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen dienen.
Die nachhaltige Entwicklung erfordert neben der wirtschaftlichen und sozialen Dimension eine immer stärkere Berücksichtigung der ökologischen Seite. Durch die Qualifizierung in umweltrelevanten Bereichen werden die Beschäftigten und Unternehmen befähigt, das Wissen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe einzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung zu leisten.

Zielgruppe:

Zielgruppe für die Qualifizierungsprojekte sind

  • Beschäftigte vorrangig aus Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Definition KMU gemäß Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Az. K(2003) 1422 – [ABl. EU Nr. L 124 S. 36]) sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer aus KMU mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen,
  • Beschäftigte aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen,
  • Personen im Nebenerwerb.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, die die beschriebenen Qualifizierungsprojekte durchführen.

Zuschussfähigkeit:

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht in Anspruch nehmen können.

Fördervolumen:

Sofern es sich um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag handelt, werden die Zuwendungen nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen (insbesondere auch die zulässige Beihilfehöchstintensität) der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG L 10/20), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. EU L 63/20) gewährt.
Die Eigenanteile sind durch die begünstigten Unternehmen zu erbringen. Die Beihilfeintensität orientiert sich am Einzelfall.
Bei Unternehmen im Nebenerwerb stellt die Förderung der Qualifizierung nach diesem Projekttyp eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag dar, sofern im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme Kenntnisse vermittelt werden, die für das Nebenunternehmen unmittelbar verwendbar sind oder ziel- und zweckgerichtet (auch zukünftig) zum Einsatz kommen sollen.

Rahmenvorgaben:

Die Einreichung von Projektvorschlägen beziehungsweise Anträgen ist nicht an Stichtage gebunden.
Die Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein.

Projektauswahl und Antragsverfahren:

Bei Projekten im
Bereich A – Land- und Ernährungswirtschaft,
Bereich B – Forstwirtschaft,
Bereich C – Ländlicher Raum,
Bereich D – Umwelt (Punkt 1. Abwasserbeseitigung/Abfallentsorgung)
ist vor Antragstellung ein Projektvorschlag beim Consultbüro der Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) einzureichen. Die Antragsteller, deren Projektvorschläge positiv bewertet wurden, werden durch das Consultbüro zur Antragstellung aufgefordert.

Bei Projekten im
Bereich D (Punkt 2. Energieeffizienz und Punkt 3. Radonsicheres Bauen und Sanieren)
ist kein Projektvorschlag erforderlich. Die formgebundene Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internetportal www.esf-in-sachsen.de bei der:
    Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
    Pirnaische Straße 9
    01069 Dresden
    Tel.:    0351/4910-4930
    Fax:    0351/4910-1015
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf dem genannten Internet-Portal der SAB über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung beim Consultbüro

im Regierungsbezirk Chemnitz:
    KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
    Elisenstraße 10
    09111 Chemnitz
    Tel.:    0371/45001 12
     kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Leipzig:
    KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
    Teubnerstraße 11
    04317 Leipzig
    Tel.:    0341/2228 7341
     constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Dresden:
    KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
    Am Waldschlösschen 40
    01099 Dresden
    Tel.:    0351/2105 147
     christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de

in Anspruch zu nehmen.

Anforderungen an Projektträger:

  • Der Projektträger muss den Bedarf anhand von Interessensbekundungen für die Weiterbildungsmaßnahme der entsendenden Unternehmen/Einrichtungen nachweisen.
  • Vorlage eines detaillierten Qualifizierungskonzeptes.
  • Nachweis der geeigneten personellen, pädagogischen, fachlichen und materiellen Gegebenheiten für die beantragte Weiterbildungsmaßnahme.
  • Bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Dritten, zum Beispiel bei Honorarkräften oder bei der Nutzung von Geräten und Technik, soll ein Entwurf dieser Kooperationsvereinbarung mit Antragstellung vorgelegt werden.
  • Nach Möglichkeit sollten Referenzen für bereits durchgeführte Weiterbildungsprojekte vorgelegt werden.

Weiterführende Informationen zu den Bereichen A bis D:

Bereich A – Land- und Ernährungswirtschaft

Inhaltliche Vorgaben:

1.
Unternehmensmanagement
1.1
Sicherung von Existenzen (zum Beispiel Rechtsfragen zur Geschäftsfelderweiterung, Selbstständigkeit in und mit Netzwerken, Herausbildung unternehmerischer Verhaltensweisen, Fragen zur Unternehmensnachfolge, Buchführung, Steuerrecht, EDV, gewerbliche Schutzrechte, Controlling),
1.2
Verbesserung des Unternehmensmanagements (zum Beispiel effektive und effiziente Führungstätigkeit, Gestaltung der Kommunikation im Unternehmen, Bewertungs- und Entscheidungssicherheit durch Controlling, Buchhaltung und Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Informationsmanagement, Mitarbeiterauswahl, moderne Lohn- und Gehaltssysteme, allgemeine Rechtsfragen, Führungsstile, Selbstmanagement, Teamentwicklung, Mitarbeitermotivation und Gesprächsführung, betriebliche Organisation, Beschaffung, Markt- und Kundenbeziehung, Personalmanagement),
1.3
Anwendung und Einsatz der neuen Medien (zum Beispiel Büroorganisation, Buchhaltung, Marketing, E-commerce, Betriebsprozess, Datenschutz),
1.4
Einführung von integrierten Managementsystemen (zum Beispiel Normenfragen, Qualitätsmanagementsysteme, Prozessanalyse, Umweltmanagementsysteme, Methoden der Selbstbewertung),
1.5
Beseitigung von Humankapitaldefiziten (zum Beispiel Organisation von Teamarbeit, Entwicklung unternehmerisch denkender Mitarbeiter, Grundlagen der Kommunikation, Kommunikations- und Bewerbungstraining, Arbeitsmethodik, Projektpräsentation, Motivation, Kommunikation, Verhaltenstraining, Telefonverkauf, Kundenorientierung des Verkäufers, Produktanalyse und Kundennutzung, Produktpräsentation, train the trainer),
1.6
Innovative Technologien (zum Beispiel Einführung und Nutzung der GPS (Global Positioning System), grüne Gentechnologie),
1.7
landwirtschaftliche Dienstleistungen/Diversifizierung (zum Beispiel Grundsätze und Wirkung der EU-Agrarpolitik, Grundsätze und Prinzipien einer umweltgerechten Düngeranwendung und eines Pflanzenschutzes durch Dienstleistungsunternehmen, Verbesserung der Effektivität des Maschineneinsatzes in landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen).
2.
Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
2.1
Unternehmensstrategische Ausrichtung der Landwirtschaftsbetriebe (zum Beispiel Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein bei der landwirtschaftlichen Produktion, marktorientierte Qualitätsbeeinflussung landwirtschaftlicher Produkte, moderne Betriebsstrukturen heutiger landwirtschaftlicher Unternehmen, moderne Finanzwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb, Erlös- und Kostenmanagement, Kosten sparender und umweltschonender Einsatz der Agrartechnik),
2.2
Sicherung von Rentabilität und Qualität in der landwirtschaftlichen Primärproduktion (zum Beispiel Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Betriebszweigen, produktionstechnische Verfahrensweisen),
2.3
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (zum Beispiel Grundlagen der Direktvermarktung, Grundlagen zum Ausbau von Vermarktungslinien, Vermarktungsstrategie),
2.4
Ernährung, Produktsicherheit und Verbraucherschutz sowie regionale Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Grundlage für die Entwicklung regionaler verbraucherorientierter Wertschöpfungsketten, Ernährung, Verbraucherschutz, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Umgang mit Lebensmitteln, Warenkunde, Produktsicherheit und Verbraucherschutz),
2.5
Umweltgerechte Landwirtschaft (zum Beispiel Ökologie und Umweltschutz, Potenzialerhöhung der erneuerbaren Energien, Anbau und Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Bodenschutz).

Art der Weiterbildung:
Seminare, Vortragsveranstaltungen, Lehrgänge, betriebliche Studienaufenthalte, Fachexkursionen

Dauer:

Seminare
Aktion Dauer
  • Seminare und Vortragsveranstaltungen
mindestens 4 Stunden
  • Lehrgänge und betriebliche Studienaufenthalte (davon
    sind maximal 8 Stunden für Exkursionen möglich)
mindestens 30 Stunden
  • Ein Projekt ist innerhalb von 6 Monaten zu realisieren.
 

Teilnehmerzahl:
An den Weiterbildungsveranstaltungen sollen mindestens 8 Personen teilnehmen.

Zu beachtende Vorschriften/Grundlagen:
Es sind die Ergebnisse der in 2006 abgeschlossenen Untersuchung der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu den „qualitativen und quantitativen Aspekten der zukünftigen Nachfrage und des Angebotes an berufsbezogener Qualifizierung“, insbesondere fachliche Fortbildung (voraussichtlich ab November 2006 im Internet verfügbar) zu berücksichtigen.

Bereich B – Forstwirtschaft

Inhaltliche Vorgaben:

1.
Naturnahe Waldbewirtschaftung,
1.1
Holzverwendung, Holzvermarktung (zum Beispiel Methoden zur Brenn- und Energieholzgewinnung, -aufbereitung, -lagerung und -vermarktung, ökologische Waldmehrung),
1.2
Moderne Bewirtschaftungsverfahren (zum Beispiel Zusatz- oder Weiterqualifizierung zum beziehungsweise von Forstmaschinenführer/n als Forstdienstleistungsunternehmen mit der Spezialtechnik Harvester und Forwarder).

Art der Weiterbildung:
Lehrgänge, Schulungen, Fachtagungen, Workshops, Exkursionen, Konferenzen

Dauer der Weiterbildung:
Die Dauer ist abhängig vom Umfang des Themas und Art der Weiterbildung.

Weiterbildungsdauer
Aktion Dauer
  • Lehrgänge:
1 bis 12 Wochen
  • Schulungen:
1/2 Tag bis 10 Tage
  • Fachtagungen, Workshops, Konferenzen:
1 bis 3 Tage
Ein Projekt ist innerhalb von maximal 4 Monaten zu realisieren.

Teilnehmerzahl:

Die Teilnehmerzahl ist abhängig von Ziel, Inhalt, Umfang und Art der Weiterbildung.

Teilnehmerzahl
Aktion Teilnehmerzahl
  • Lehrgänge:
 8–15 Teilnehmer
  • Schulungen:
10–15 Teilnehmer
  • Fachtagungen, Workshops, Konferenzen:
15–50 Teilnehmer

Anforderungen an Projektträger:

  • Gütesiegel/Zertifikate (soweit vorhanden),
  • Nachweis für Ausbildungsmöglichkeiten (zum Beispiel Lehr- und Übungsräume, Forstmaschinen, -geräte, Übungsobjekte).

Zu beachtende Vorschriften/Grundlagen:
Zu beachten ist das Wald-, Naturschutz-, Umwelt-, Wasser-, Immissions-, Verkehrs- und Unternehmensrecht auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie die dazugehörigen Rechtssprechungen.

Bereich C – Ländlicher Raum

Inhaltliche Vorgaben:

1.
Landtourismus
1.1
Erhaltung und Schaffung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten in der Tourismuswirtschaft und tourismusnahen Erwerbszweigen (zum Beispiel modernes Marketing, Vertrieb, rechtliche Fragen, Vernetzung, Controlling, Projektinformations- und Kulturmanagement, Regionalmarketing, Unternehmens- und Veranstaltungsmanagement, Einsatz neuer Medien, integrierte Managementsysteme),
1.2
Kundenorientiertes Verhalten und Organisation im Service- und Dienstleistungsbereich von kleinen Beherbergungs- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Servicearbeiten und Dienstleistungen im Rezeptions-, Restaurant-, Imbiss-, Übernachtungs-, Freizeitbereich, Teamentwicklung, Mitarbeitermotivation, Kommunikationstraining),
1.3
Entwicklung touristischer Profile im ländlichen Raum (unter Beachtung der gültigen Marketingstrategien) (zum Beispiel analytische Arbeiten, Projektmanagement, regionale und touristische Leitbilder).
2.
Integrierte ländliche Entwicklung
 
Qualifizierung von Planern, Consultants, Unternehmens- und Kommunalberatern (Unternehmen und Mitarbeiter) im Hinblick auf das Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung zur Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Entwicklungskonzepten der freiwilligen Zusammenschlüsse der Gemeinden.
2.1
Vermittlung von Fertigkeiten zu, zum Beispiel
  • Anleitung von Arbeitsgruppen/Initiierung von Netzwerken,
  • Auswertung vorliegender Planungen, Gutachten und anderer Datengrundlagen,
  • Identifizierung von Entwicklungsproblemen und Handlungsfeldern,
  • Konfliktmanagement und Moderation,
  • Analyse, Planungs- und Entscheidungsmethoden,
  • Herausarbeitung des endogenen Potentials des ländlichen Raumes,
  • Prozess-/Projektmanagement und -controlling,
  • Bewältigung von Organisationsaufgaben.
2.2
Vermittlung von Kenntnissen zu, zum Beispiel
  • Entwicklung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum,
  • angemessene Ausgestaltung mit angepasster Infrastruktur,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • spezifische Probleme für den ländlichen Raum aus der demographischen Entwicklung,
  • Aufgaben und Arbeitsweisen von öffentlichen Behörden und Fachbehörden,
  • staatliches Förderwesen und Akquisition von Mitteln.

Art der Weiterbildung:
Seminare, Workshop, gegebenenfalls in Verbindung mit Exkursionen.

Dauer:
Die Dauer ist abhängig vom Umfang des Themas. Eine Aufteilung in mehrere Module ist möglich. Die Tagesseminare können über einen längeren Zeitraum verteilt sein. Ein Projekt ist innerhalb von 2 Monaten zu realisieren.

Teilnehmerzahl:
Maximal 25 Teilnehmer pro Weiterbildungsveranstaltung (je nach Veranstaltungstyp)

Anforderungen an Projektträger:

  • Allgemeine Anforderungen zur Kenntnis der Region Sachsen,
  • Fachkompetenz im Bereich sächsischer Tourismus (sachsenweit, regional),
  • Erfahrungen im Bereich Gestaltung von Weiterbildungsangeboten zum Tourismus einschließlich Tourismusmarketing (kein Ausschlusskriterium).
  • Bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Dritten, zum Beispiel bei Honorarkräften oder bei der Nutzung von Geräten und Technik, soll ein Entwurf dieser mit Antragstellung vorgelegt werden.

Bereich D – Umwelt

Inhaltliche Vorgaben:

1.
Abwasserbeseitigung/Abfallentsorgung
1.1
Abwasserbeseitigung (zum Beispiel neue Technologien, Verfahren, Standards, Vorschriften)
1.2
Abfallentsorgung (zum Beispiel neue Technologien, Verfahren, Standards, Vorschriften)
Der Qualifizierungsbedarf besteht für ein breites Beschäftigungspotenzial im Bereich von niedrigen bis hin zu hoch qualifizierten Tätigkeiten. Das betrifft neueste Technologien, Verfahren, Standards, Vorschriften. Mit einer leistungsfähigen und kostengünstigen Abfallentsorgungsinfrastruktur und Abwasserbehandlung soll ein Beitrag zum Standortwettbewerb geleistet werden.
2.
Energieeffizienz
2.1
Fortbildung der mehr als 700 Energieberater (zum Beispiel neueste fachliche Erkenntnisse, aktuelle Rechtsgrundlage),
2.2
Qualifizierung zum Gewerbeenergiepassberater
Qualifizierungsbedarf zur Energieberatung besteht aufgrund der Erfordernisse, die Beratungstiefe und -qualität permanent zu verbessern. Außerdem soll den Unternehmen mit Einführung des Gewerbeenergiepasses Energie- und Kosteneinsparmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dies dient gleichermaßen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
3.
Radonsicheres Bauen und Sanieren
 
Vermittlung von Kenntnissen zur Stärkung des berufsspezifischen Wissens über radonsicheres Bauen und Sanieren.
Die Radoninnenraumkonzentrationen in bestehenden Gebäuden in Sachsen liegen zum Teil weit über den von der EU empfohlenen Werten. Ziel ist es, den mit der Sanierung Beschäftigten Wissen in Bezug auf die Möglichkeiten der Minderung der Belastungen (Radonwirkungen und -wegewirksamkeiten, radonsicheres Bauen und Sanieren sowie verhaltensbezogene Maßnahmen) und berufsspezifisches Wissen zu vermitteln beziehungsweise vorhandene Kenntnisse zu erweitern.

Art der Weiterbildung:
Lehrgänge, Schulungen, Fachtagungen, Workshops, Exkursionen, Konferenzen.

Dauer:
Die Dauer ist abhängig vom Umfang des Themas und Art der Weiterbildung.

Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist abhängig von Ziel, Inhalt und Umfang sowie Art der Weiterbildung.

Zu beachtende Vorschriften/Grundlagen:
Zu beachten ist die Umweltgesetzgebung und das Unternehmensrecht auf EU-, Bundes-, Landesebene sowie die dazugehörige Rechtssprechung.

Hinweis: Für die Bereiche D2.1, D2.2 und D3 können erst nach Vorlage der Qualifizierungskonzepte bei der Bewilligungsstelle ab dem Jahr 2007 Anträge gestellt werden.

Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen ist keine Förderzusage verbunden.

Dresden, den 5. Oktober 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Trepmann
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 43, S. 944
    Fsn-Nr.: 559-V06.18

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. Oktober 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009