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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Ausbildung im Verbund im In- und Ausland und zur Förderung von externen Ausbildungsmanagern

Vollzitat: Berichtigung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Ausbildung im Verbund im In- und Ausland und zur Förderung von externen Ausbildungsmanagern vom 10. Oktober 2006 (SächsABl. S. 949)

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Förderung der Ausbildung im Verbund im In- und Ausland und zur Förderung von externen Ausbildungsmanagern
(Förderrichtlinie Verbund und Exam)

Vom 10. Oktober 2006

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Ausbildung im Verbund im In- und Ausland und zur Förderung von externen Ausbildungsmanagern (Förderrichtlinie Verbund und Exam) vom 28. Juni 2005 (SächsABl. S. 599) wird wie folgt berichtigt:

I.
Nach Ziffer 7.4.4 wird folgende Ziffer angefügt:
 
„7.4.5
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens am 31. Juli 2008.“

Dresden, den 10. Oktober 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 43, S. 949

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. August 2005

    Fassung gültig bis: 1. Januar 2008