Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen vom 7. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 9)
Bestandteil der Vorschrift Sächsisches Rettungsdienstgesetz