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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben vom 21. Juni 1996 (SächsABl. S. 692)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
über die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben

Az.: 64-9156-252/1

Vom 21. Juni 1996

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben vom 11. März 1994 (SächsABL S. 566) wird wie folgt geändert:

Nummer 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Regierungspräsidien teilen jeweils halbjährlich (bis zum 15. Juni und 15. Dezember des Jahres) auf der Basis der Meldungen der Amtstierärzte gemäß Nummer 3 der LUA, Standort Chemnitz, dem LKV und der Sächsischen Tierseuchenkasse die Betriebe mit, die im nächsten halben Jahr nach Nummer 3 im Milch-ELISA zu untersuchen sind.“

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Juni 1996

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Schwerg
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1996 Nr. 29, S. 692

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. Juli 1996