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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014–2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014–2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031), die zuletzt durch die Richtlinie vom 14. November 2017 (SächsABl. S. 1587) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014–2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Vom 3. Juli 2015

Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als Verwaltungsbehörde für das Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt das Inkrafttreten des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik auf den Gebieten

Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessensträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung

in der Förderperiode 2014–2020 bekannt.

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023. Es ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.

Auf Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments wird im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen.1

Dresden, den 3. Juli 2015

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Herbert Wolff
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 30, S. 1031
    Fsn-Nr.: 5502-V15.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2014

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021