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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen vom 16. März 2011 (SächsABl. S. 586)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vom 16. März 2011

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV-PolBGVO) vom 9. April 1997 (SächsABl. S. 488), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. März 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 16, S. 586
    Fsn-Nr.: 211

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. April 2011

    Fassung gültig bis: 23. April 2011