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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft

Vollzitat: Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft vom 20. Juni 2023 (SächsABl. S. 854), die durch die Richtlinie vom 16. August 2024 (SächsABl. S. 1027) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)

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Nach Endfestsetzung der investiven Erstaufforstung über die FRL WuF/2023 kann über die FRL AUK/2023 entsprechend den dort festgelegten Kriterien eine Ertragsausfallprämie zum Ausgleich von aufforstungsbedingten Einkommensverlusten beantragt werden.