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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei zur Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Berichtigung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei zur Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 26. Februar 1996 (SächsABl. S. 426)

Berichtigung der Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 26. Februar 1996

Die Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei der Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 21. Dezember 1995 (SächsABl. 1996 S. 55) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Nummer 1.8 werden die Worte „und Informationsbüro Sachsen bei den Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union“ durch die Worte „mit Sachsenbüro Brüssel“ ersetzt.
2.
In Nummer 1.11 wird das Wort „Stadtverwaltung“ durch das Wort „Staatsverwaltung“ ersetzt.
3.
In Nummer ll.3 wird im Klammerzusatz die Ziffer „12“ durch die Ziffer „11“ ersetzt.
4.
In Nummer IX.4 werden nach dem Wort „Gesundheitswesen“ ein Komma und die Worte „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ sowie nach dem Wort „Trägerschaft“ ein Komma und die Worte „die nicht in der Trägerschaft von Krankenhäusern sind“ eingefügt.

Dresden, den 26. Februar 1996

Sächsische Staatskanzlei
Dr. Reusch
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1996 Nr. 17, S. 426
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 1995

    Fassung gültig bis: 9. November 1998