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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Praxisanleiterfortbildung

Vollzitat: VwV Praxisanleiterfortbildung vom 12. Mai 2017 (MBl. SMK S. 154), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe
(VwV Praxisanleiterfortbildung)1

Vom 12. Mai 2017

I.
Ziel, Begriffsbestimmung

1.
Zur Durchführung von § 51 Absatz 5 der Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 237) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie von den §§ 5 und 6 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte vom 20. September 2010 (SächsGVBl. S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 477) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wird in der Regel von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen, von Fachkräften in anderen Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Fachkräften in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, die mit Aufgaben für die Anleitung von Praktikanten betraut sind, eine Fortbildung zum Praxisanleiter nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift absolviert.
2.
Die Fortbildung soll den in Nummer 1 genannten Fachkräften Handlungskompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben bei der fachlichen Anleitung und Betreuung von Praktikanten in der berufspraktischen Ausbildung vermitteln. Ziel der Fortbildung ist die Sicherung der Qualität in der Ausbildung von Praktikanten.
3.
Praktikanten im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind Schüler der Fachschulen, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, während ihrer berufspraktischen Ausbildung.

II.
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung

1.
Die Fortbildung richtet sich an geeignete Fachkräfte. Geeignete Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eignung eine Berufsqualifikation aus dem Sozialwesen oder der Kindheitspädagogik mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung oder einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Einrichtung oder einem Dienst der Behindertenhilfe nachweisen können. Die mindestens zweijährige Berufstätigkeit muss in dem Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden, in dem die Praktikanten angeleitet werden.
2.
Für die Fortbildung können die im jeweiligen Tätigkeitsfeld anerkannten Fachkräfte zugelassen werden. In Kindertageseinrichtungen sind das pädagogische Fachkräfte gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. In integrativen Kindertageseinrichtungen und in heilpädagogischen Tageseinrichtungen sind das auch anerkannte Fachkräfte gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte.
3.
Für die Zulassung zur Fortbildung haben die Bewerber folgende Unterlagen beim Fortbildungsträger einzureichen:
 
1.
Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erworbene Berufsabschlüsse,
 
2.
Darstellung des beruflichen Werdegangs,
 
3.
Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der beruflichen Fortbildung.
4.
Der Fortbildungsträger entscheidet nach Maßgabe der Nummern 1 bis 3 über die Zulassung zur Fortbildung. Dabei wird auch festgelegt, ob der Teilnehmer gemäß seinen Wünschen schwerpunktmäßig für die Praxisanleitung von Erziehern oder von Heilerziehungspflegern fortgebildet wird.

III.
Dauer und inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung

1.
Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst mindestens 80 Stunden. Nach erfolgreichem Abschluss finden in der Regel 6 Monate nach der Fortbildung zwei Reflexionsgespräche im Umfang von insgesamt mindestens 8 Stunden statt. Die Reflexionsgespräche erfolgen in Gruppen und dienen den Teilnehmern zum Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Praxisanleitertätigkeit in den jeweiligen Einrichtungen oder Diensten.
2.
Inhaltliche Schwerpunkte
 
a)
Vorbereitung auf die Aufgaben als Praxisanleiter
Die Fortbildung bereitet die Teilnehmer auf ihre Aufgabe als Praxisanleiter vor. Die Fortbildung soll die Teilnehmer insbesondere befähigen,
 
 
ich im Prozess der berufspraktischen Ausbildung als Berater, Moderator und Vorbild zu verstehen,
 
 
sich in die Perspektive der Praktikanten hineinversetzen zu können,
 
 
die Praktikanten an die Abläufe der Einrichtung heranführen und ihre Partizipation ermöglichen zu können,
 
 
die Praktikanten zur Auseinandersetzung mit Handlungsabläufen und Aufgaben in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern motivieren zu können,
 
 
die Praktikanten bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplans unterstützen zu können,
 
 
die Praktikanten bei zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben, welche sie diesen übertragen, entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums anleiten und kontrollieren zu können,
 
 
Informations- und Reflexionsgespräche durchführen zu können sowie
 
 
Leistungen nach zwischen Praktikanten, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten Kriterien reflektieren, dokumentieren und beurteilen zu können.
 
b)
Curriculum
Nachfolgende Zielstellungen und Inhalte des Curriculums für die Fortbildung von Praxisanleitern orientieren sich an den „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik“2 und den „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege“3, in der jeweils geltenden Fassung.
Das Curriculum der Fortbildung umfasst die folgenden fünf Module:
 
 
1. Modul
Grundlagen der Ausbildung und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren
 
 
2. Modul
Den Ausbildungsprozess gemeinsam mit dem Team sowie mit den Praktikanten planen
 
 
3. Modul
Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen
 
 
4. Modul
Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen
 
 
5. Modul
Lernortkooperation gestalten
 
Der Inhalt der Module richtet sich nach Anlage 1. Dabei wird die Schwerpunktbildung gemäß Ziffer II Nummer 4 Satz 2 berücksichtigt.

IV.
Nachweis der Teilnahme

1.
Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind der Dozent des Fortbildungsträgers sowie eine berufserfahrene Fachkraft eines Anstellungsträgers der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise der Behindertenhilfe beteiligt. Das Fachgespräch soll je Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten und kann in Gruppen von bis zu 3 Teilnehmern durchgeführt werden.
2.
Die Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach Ziffer III Nummer 2 erworbenen Kenntnisse mündlich zu äußern.
3.
Der Fortbildungsträger erteilt den Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat gemäß dem Muster in Anlage 2. Zusammen mit dem Zertifikat sind die Inhalte der Fortbildung auszuweisen.
4.
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Reflexionsgespräche eine Teilnahmebestätigung, die auch den Abschluss der Fortbildung bestätigt.

V.
Durchführung der Fortbildung

1.
Zur Durchführung der Fortbildung im Freistaat Sachsen sind berechtigt:
 
freie Fortbildungsträger,
 
Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft,
 
staatlich anerkannte Fachschulen in freier Trägerschaft.
2.
Der Fortbildungsträger muss mindestens die in dieser Verwaltungsvorschrift genannten Anforderungen an die Weiterbildung, insbesondere das Curriculum gemäß Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b und Anlage 1, erfüllen.
3.
Der Fortbildungsträger gewährleistet, dass die mit der Fortbildung betrauten Dozenten
 
aktuelle Kenntnisse über den jeweiligen Lehrplan sowie die Ausbildungsinhalte und -schritte an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, und
 
aktuelle Kenntnisse der praktischen Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe
 
haben. Dies ist auf dem Zertifikat nach Ziffer IV Nummer 3 zu bestätigen.

VI.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe vom 5. Dezember 2008 (SächsABl. S. 1783), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), außer Kraft mit der Maßgabe, dass sie auf Praxisanleiterfortbildungen, die bis spätestens acht Wochen nach der Veröffentlichung dieser Verwaltungsvorschrift beginnen, noch Anwendung findet.

Dresden, den 12. Mai 2017

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

Anlagenverzeichnis
Anlagennummer Anlagentitel
Anlage 1a: Curriculum – Modul 1 zur Praxisanleitung von Erziehern
Anlage 1b: Curriculum – Modul 1 zur Praxisanleitung von Heilerziehungspflegern
Anlage 1c: Curriculum – Modul 2
Anlage 1d: Curriculum – Modul 3
Anlage 1e: Curriculum – Modul 4
Anlage 1f: Curriculum – Modul 5
Anlage 2: Muster Zertifikat

Anlage 1a
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 1 für die Praxisanleitung von Erziehern (ERZ)
Grundlagen der Ausbildung von Erziehern und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbildung von Erziehern im Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland auseinander und reflektieren Anforderungen an Praxisanleitung in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
2.
Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowie das berufliche Selbstverständnis als Erzieher. Sie setzen sich mit Geschichte, Struktur, Ablauf, Zielen und Inhalten der Ausbildung von Erziehern auseinander und beachten relevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (Schulordnung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr). Sie reflektieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede der früheren Ausbildung und der aktuellen generalistisch ausgerichteten Ausbildung von Erziehern zum Beispiel anhand der Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), anhand des Kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011) und anhand des Länderübergreifenden Lehrplans Erzieher/Erzieherin 2012 (http://www.boefae.de/wp-content/uploads/2012/11/laenderuebergr-Lehrplan-Endversion.pdf).
3.
Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexität des beruflichen Handelns von Erziehern, die Vielfalt sozialpädagogischer Arbeitsfelder und deren spezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie diskutieren den stetigen Wandel des Berufsbildes (Lebenslanges Lernen).
4.
Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkenden der fachschulischen Ausbildung von Erziehern. Sie erfassen die gleichberechtigte Bedeutung beider Lernorte, ihre Mitverantwortung im Ausbildungsprozess und die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den Fachschulen für Sozialpädagogik.
5.
Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichen Anforderungen an Praxisanleiter bewusst.

Anlage 1b
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 1 für die Praxisanleitung von Heilerziehungspflegern (HEP)
Grundlagen der Ausbildung von Heilerziehungspflegern und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbildung von Heilerziehungspflegern im Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland auseinander und reflektieren Anforderungen an Praxisanleitung in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
2.
Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowie das berufliche Selbstverständnis als Heilerziehungspfleger. Sie setzen sich mit Geschichte, Struktur, Ablauf, Zielen und Inhalten der Ausbildung von Heilerziehungspflegern auseinander und beachten relevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (Schulordnung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr). Sie reflektieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede der früheren Ausbildung und der aktuellen Ausbildung von Heilerziehungspflegern zum Beispiel anhand der Einordnung in den DQR oder EQR, anhand des Kompetenzprofils Heilerziehungspflege der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. (BAG HEP) 2013 und anhand der UN-Behindertenrechtskonvention.
3.
Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexität des beruflichen Handelns von Heilerziehungspflegern, die Vielfalt heilerziehungspflegerischer Arbeitsfelder und deren spezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie diskutieren den stetigen Wandel des Berufsbildes (Lebenslanges Lernen).
4.
Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkenden der fachschulischen Ausbildung von Heilerziehungspflegern. Sie erfassen die gleichberechtigte Bedeutung beider Lernorte, ihre Mitverantwortung im Ausbildungsprozess und die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den Fachschulen für Heilerziehungspflege.
5.
Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichen Anforderungen an Praxisanleiter bewusst.

Anlage 1c
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 2
Den Ausbildungsprozess gemeinsam mit dem Team sowie mit den Praktikanten planen

Fortbildungsumfang 20 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter planen den Ausbildungsprozess in ihrer Einrichtung gemeinsam mit dem Team und ermöglichen den Praktikanten angemessene Partizipation.
2.
Praxisanleiter verstehen sich im Team als Impulsgeber und Mittler im Sinne der Ausbildung. Gemeinsam mit dem Team erarbeiten sie sich ein Selbstverständnis als Ausbildungseinrichtung (Wir als Ausbildungseinrichtung, Profil beziehungsweise Lernortspezifik, Erwartungen an Kooperationspartner und Praktikanten) und entwickeln das pädagogische Konzept ihrer Einrichtung weiter. Sie diskutieren mit dem Team sowohl die Rolle des Praxisanleiters als auch die Rollen von Leitung und Team im Ausbildungskontext.
3.
Als Praxisanleiter entwickeln sie ein klares Rollenverständnis (pädagogische Grundhaltungen, Auftrag, Kompetenzanforderungen) auf der Basis eines humanistischen und sozialkonstruktivistischen Menschenbildes. Praxisanleiter übernehmen Verantwortung für die Gestaltung der Ausbildung in ihrer Einrichtung sowie für die Kooperation mit dem Lernort Schule. Sie verstehen sich als Organisatoren, Begleiter und Unterstützer im Ausbildungsprozess (angestrebte Kernkompetenzen, Art des Praktikums, Phasen, Abschluss) und planen diesen gemeinsam mit dem Träger, dem Team, der Fachschule und den Praktikanten. Praxisanleiter kooperieren mit Fachgremien und Netzwerkpartnern außerhalb der Praktikantenstelle.
4.
Praxisanleiter unterstützen ihre Praktikanten bei der Erarbeitung und Fortschreibung ihres individuellen Ausbildungsplans.

Anlage 1d
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 3
Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen

Fortbildungsumfang 30 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter gestalten die Beziehung zu Praktikanten und übernehmen die Verantwortung dafür, deren Bildungsprozesse co-konstruktiv anzuregen und zu unterstützen.
2.
Praxisanleiter reflektieren Aufgaben und Anforderungen an die Anleitung sowie ihr Menschenbild bezogen auf den Ausbildungskontext und setzen sich mit ihren pädagogischen Grundhaltungen auseinander. Sie respektieren Praktikanten als Konstrukteure ihres eigenen Bildungs- und Entwicklungsprozesses und lassen sie angemessen partizipieren. In der Beziehungsgestaltung kommunizieren sie klar, verstehen Praxisanleitung als wechselseitigen dialogischen Prozess (Anleitungsgespräch, Anleitungsprozess) und stellen sich als Impulsgeber (Vorleben und Fördern von Haltung, Fördern des aktiven Lernprozesses, Fördern von Handlungskompetenz, Übernahme der Berufsrolle), Unterstützer (Methoden der praktischen Anleitung, Lern- und Arbeitstechniken/Arbeitsorganisation, methodische Arbeit mit Erwachsenen) und Motivator (Motivation und Gelegenheit schaffen) zur Verfügung. Konflikte werden transparent und konstruktiv bearbeitet.
3.
In ihrer Rolle als Co-Konstrukteur übernehmen Praxisanleiter die Verantwortung für die personellen, zeitlichen und räumlich-materiellen Bedingungen für Selbstbildungsprozesse der Praktikanten. Sie wählen Einsatzbereiche aus, interagieren entwicklungsfördernd, stellen Aufgaben und organisieren Bildungsanlässe so, dass der Bildungsprozess der Praktikanten angeregt und unterstützt wird.
4.
Praxisanleiter entwickeln geeignete Instrumente für die Praxisanleitung (beispielsweise Praxisleitfaden, Orientierungshilfen oder Hauskompass). Sie unterstützen Praktikanten bei der stetigen Weiterentwicklung ihres individuellen Ausbildungsplans. Dazu zählen das Bestimmen der individuellen Kompetenzen, die systematische Kompetenzerweiterung, das Formulieren von Zielen, das Festlegen des methodischen Vorgehens, das Ermöglichen von Bildungsanlässen und das Sichern von Lernerfolgen. Damit machen sie das Instrument zur gezielten Kompetenzentwicklung am Lernort Praxis nutzbar.

Anlage 1e
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 4
Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter führen Reflexionsgespräche mit Praktikanten, geben diesen Feedback und beurteilen deren Kompetenzentwicklung.
2.
Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Selbstreflexion und gemeinsamen Reflexion von Arbeitsprozessen. Sie regen Praktikanten zur Selbstreflexion an und unterstützen deren Lernerfolgskontrolle mittels regelmäßiger gemeinsamer Reflexionen. Sie verfügen über ein erprobtes Repertoire geeigneter Instrumente zur Selbstreflexion und zur Gruppenreflexion (Reflexionsfragen, Fokussierung, Reflexionsleitfaden, Dokumentation der Ergebnisse) sowie zum Feedback und binden den individuellen Ausbildungsplan kontinuierlich in diese Prozesse ein. Sie dokumentieren prozessbegleitend Anleitungs- und Reflexionsgespräche in Protokollen.
3.
Praxisanleiter erarbeiten sich ein klares Rollenverständnis, wie sie Feedback geben, sie kritisieren konstruktiv und beurteilen (Beitrag zu Leistungsnachweisen). Beurteilen beinhaltet dabei kein Benoten. Sie orientieren sich an aktuell gültigen Verordnungen und Empfehlungen (Schulordnung Fachschule, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung von ERZ und HEP). Sie geben wertschätzend, strukturiert, zielorientiert und entwicklungsbezogen Feedback und beurteilen mündlich und schriftlich, nach transparent festgelegten Kriterien die Praktikanten im Ausbildungskontext. Beurteilungen kommunizieren sie transparent gegenüber den Praktikanten und gehen angemessen mit Konflikten um.

Anlage 1f
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 5
Lernortkooperation gestalten

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1.
Praxisanleiter gestalten gemeinsam mit allen Akteuren die Kooperation der Lernorte.
2.
Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Lernortkooperation. Sie stehen im Dialog mit allen Akteuren der Ausbildung und stimmen Ziele des Praktikums und Anforderungen an die Praktikanten sowie das Management auftretender Konflikte mit den praxisbegleitenden Lehrkräften sowie den Praktikanten der Fachschulen ab, um die wechselseitigen Erwartungen transparent zu machen. Sie gestalten die Lernortkooperation mit, indem sie insbesondere Bestandteile der Konzeption erarbeiten, Kooperationsverträge formulieren und schließen sowie wechselseitige Informationsveranstaltungen, gemeinsame Reflexionsgespräche und gemeinsame Fortbildungen durchführen. Sie gestalten auch Praxisbesuche, unterstützen die Praktikanten bei Facharbeiten und wirken bei Prüfungen mit.
3.
Praxisanleiter begleiten trialogisch die Kompetenzentwicklung der Praktikanten in gemeinsamen Reflexionsgesprächen mit den Lehrkräften und binden den individuellen Ausbildungsplan kontinuierlich ein.
4.
Praxisanleiter tragen in der Lernortkooperation zur Beurteilung beziehungsweise Benotung durch die praxisbegleitenden Lehrkräfte der Fachschulen bei.

Anlage 2
Muster

1
Mit grammatikalisch maskulinen Personenbezeichnungen sind in der gesamten hiesigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich Personen beiderlei Geschlechts gemeint.
2
Im Internet veröffentlicht auf www.schule.sachsen.de/lpdb unter dem oben genannten Ausbildungsgang mit dem Dateinamen „lp_fs_empfehlungen_erzieher.pdf“; abgerufen am 28. November 2016
3
Im Internet veröffentlicht auf www.schule.sachsen.de/lpdb unter dem oben genannten Ausbildungsberuf mit dem Dateinamen „lp_fs_empfehlungen_heilerziehungspflege.pdf“; abgerufen am 28. November 2016

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2017 Nr. 7, S. 154
    Fsn-Nr.: 814-V17.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Juli 2017