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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 20.03.2020 bis 29.06.2023

Richtlinie Integrative Maßnahmen

Vollzitat: Richtlinie Integrative Maßnahmen vom 10. März 2020 (SächsABl. S. 259), die durch die Richtlinie vom 9. Juni 2023 (SächsABl. S. 771) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306)

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Definition gemäß Statistischem Bundesamt: Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Der Migrationsstatus einer Person wird somit sowohl aus ihren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit wie auch aus den entsprechenden Merkmalen der Eltern abgeleitet.

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2020 Nr. 12, S. 259
Fsn-Nr.: 5580-V20.2

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 20. März 2020

Fassung gültig bis: 29. Juni 2023