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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 01.01.2003 bis 31.12.2002

VwV Gliederung und Gruppierung

Vollzitat: VwV Gliederung und Gruppierung vom 8. Januar 2002 (SächsABl. SDr. S. S 166), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 7. März 2012 (SächsABl. S. 364) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 808)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, die Finanzplanung
und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV Gliederung und Gruppierung)

Vom 8. Januar 2002

[Geändert durch VwV vom 31. Mai 2002 (SächsABl. SDr. S. S 494) mit Wirkung vom 1. Januar 2003]

Aufgrund von

  1. § 128 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Zweiten Gesetzes zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427), und
  2. § 69 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Zweiten Gesetzes zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426 f.), wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1. Abschnitt
Verbindliche Muster

§ 1
Grundsätzliches

(1) Als verbindliche Muster für die kommunalen Haushalte werden bekannt gemacht:

 1.
Gliederung der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen (Gliederungsplan, Anlage 1);
 2.
Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten (Gruppierungsplan)/Bereichsabgrenzungen nach Zahlungsströmen (Anlage 2) ;
 3.
Haushaltssatzung (Anlage 3) ;
 4.
Nachtragssatzung (Anlage 4) ;
 5.
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden  Ausgaben (Anlage 5) ;
 6.
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen (Anlage 6) ;
 7.
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) (Anlage 7) ;
 8.
Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 8) ;
 9.
Haushaltsquerschnitt (Anlage 9) ;
10.
Gruppierungsübersicht (Anlage 10) ;
11.
Finanzierungsübersicht (Anlage 11) ;
12.
Einzelpläne (Anlage 12) ;
13.
Stellenplan (Anlage 13) ;
14.
Kommunale Finanzplanung (Anlage 14) ;
15.
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) (Anlage 15) ;
16.
Kassenmäßiger Abschluss (und Gesamtabschluss) (Anlage 16) ;
17.
Haushaltsrechnung (Anlage 17) ;
18.
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 18) ;
19.
Anlagennachweis nach § 38 Abs. 1 GemHVO (Anlage 19) ;
20.
Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
(Anlage 20).

(2) Die Muster nach den Anlagen 3 bis 19 können bei Bedarf ergänzt werden. Von ihnen darf abgewichen werden, soweit die Verwendung technischer Hilfsmittel dies erfordert. Geänderte Formulare müssen jedoch mindestens die in den Mustern vorgeschriebenen Angaben enthalten.

2. Abschnitt
Anwendung des Gliederungs- und des Gruppierungsplans

§ 2
Zuordnung, Unterteilung

(1) Im Haushaltsplan sind, wenn entsprechende Einnahmen und Ausgaben anfallen, mindestens die im Gliederungs- und im Gruppierungsplan (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Positionen, die nicht in Klammern gesetzt sind, auszuweisen. Bei der Bezeichnung einzelner Positionen kann vom Wortlaut des Gliederungs- und des Gruppierungsplanes abgewichen werden, wenn dadurch der Inhalt treffender beschrieben wird.

(2) Für weitere Unterteilungen des Haushalts sind zunächst die in Klammern gesetzten Unterabschnitte und Untergruppen zu verwenden, bevor weitere geschaffen werden. Die im Gliederungs- und Gruppierungsplan in der zweiten und dritten Stelle nicht belegten Nummern können für eine weitere Unterteilung der jeweils vorangegangenen Position verwendet werden. Im Übrigen ist nach den Regeln des Dezimalsystems zu verfahren.

(3) Der Haushalt soll nur dort weiter unterteilt werden, wo dies der Haushaltsklarheit dient oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und dadurch die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Konten des Sachbuchs und der Haushaltsrechnung können für Betriebsabrechnungen und Kostenrechnungen weiter als der Haushaltsplan unterteilt werden.

(4) Bezieht sich ein Vorgang auf mehrere Positionen, ist er in der Regel derjenigen Position zuzuordnen, zu der er überwiegend gehört. § 7 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO) bleibt unberührt.

(5) Wird ein Abschnitt oder eine Gruppe im Gliederungs- und im Gruppierungsplan (Anlagen 1 und 2) durch Unterabschnitte oder Untergruppen weiter unterteilt, darf der zugehörige Abschnitt oder die Gruppe keine eigenständigen Haushaltsansätze enthalten. In diesen Fällen darf der Abschnitt oder die Gruppe nur die Summe der zugehörigen Unterabschnitte und Untergruppen ausweisen.

§ 3
Bereichsabgrenzung

(1) Bei den in Abschnitt II des Gruppierungsplanes mit * gekennzeichneten Einnahme- und Ausgabegruppen sind, soweit sich dies nicht bereits aus den dortigen Bezeichnungen und Hinweisen ergibt und soweit entsprechende Einnahmen oder Ausgaben anfallen, für finanzstatistische Zwecke Untergruppen nach Abschnitt III des Gruppierungsplanes (Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen) zu bilden. Die bei den betreffenden Gruppen in Abschnitt II des Gruppierungsplans zur zusätzlichen Erläuterung aufgeführten Untergruppen sind gegebenenfalls um die weiteren Untergruppen nach Abschnitt III des Gruppierungsplanes zu ergänzen.

(2) Die Ausgaben sind dem Bereich des Empfängers zuzuordnen, für den die Mittel bestimmt sind. Die Einnahmen sind dem Bereich der Stelle zuzuordnen, in deren Haushalt die entsprechende Ausgabe veranschlagt wurde. Wenn die Zahlungen als durchlaufende Gelder über weitere öffentliche Kassen oder andere Stellen führen, wird die Zuordnung zu den Bereichen hierdurch nicht berührt.

(3) Beteiligen sich Bund und Land gemeinsam an der Finanzierung kommunaler Aufgaben (Mischfinanzierung), so fließen die Bundesmittel über den Landeshaushalt. Sie werden im Landeshaushalt vereinnahmt und als Zahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen mit den Landesmitteln weitergeleitet. Im Gemeindehaushalt sind die Zuwendungen als Zahlungen vom Land nachzuweisen.

(4) Ausgaben, die im Rahmen eines Privatrechtsverhältnisses oder als marktübliches Entgelt zu leisten sind (Leistungsentgelte), fallen nicht unter die Bereichsabgrenzung; sie sind nach ihrem Entstehungsgrund oder Einzelzweck zuzuordnen.

§ 4
Nicht zu veranschlagende Beträge,
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV)

(1) Durchlaufende Gelder im Sinne von § 13 Nr. 1 GemHVO sind über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickeln. Zu den durchlaufenden Geldern gehören auch Mittel, die vorübergehend treuhänderisch für Dritte verwaltet werden.

(2) Zu den nach § 13 Nr. 2 GemHVO nicht zu veranschlagenden, im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickelnden oder zu den nach § 13 Nr. 3 GemHVO nicht zu veranschlagenden und nicht zu buchenden Vorgängen gehören insbesondere die Einnahmen und Ausgaben folgender Bereiche:

Ausbildungsförderung;
Häftlingshilfe;
erweiterter Katastrophenschutz;
Kriegsgefangenenentschädigung;
Lastenausgleich;
Rückführung von Deutschen aus dem Ausland;
Unterhaltssicherung;
Verteidigungslasten;
Wohngeld einschließlich besonderer Mietzuschüsse für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge;
Lernhilfe als Eingliederungshilfe für jugendliche Zuwanderer.

(3) Bereiche, an deren Ausgaben die Gemeinde einen eigenen Anteil zu tragen hat, der über die Verwaltungskosten der Bewirtschaftung und der kassenmäßigen Abwicklung hinausgeht, sind dagegen in vollem Umfang über den Gemeindehaushalt abzuwickeln (zum Beispiel Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz).

(4) Ist die Durchführung der den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden übertragen oder hat der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Landeswohlfahrtsverband) ihm obliegende Aufgaben an die örtlichen Träger (Kreisfreie Städte, Landkreise) delegiert, so haben die Gemeinden die dabei entstehenden Einnahmen und Ausgaben über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickeln, wenn die Einnahmen und Ausgaben nicht unmittelbar durch die Kasse des Trägers vollzogen werden. Dies gilt entsprechend für Einnahmen und Ausgaben des örtlichen Trägers infolge einer Übertragung von Aufgaben vom überörtlichen Träger sowie der kreisangehörigen Gemeinden infolge einer Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Jugendhilfe. Die Träger der Sozial- beziehungsweise Jugendhilfe haben die ihnen hierfür entstehenden Ausgaben den Gruppen 73 ff. zuzuordnen. Im Übrigen fallen die im Sozialbereich für andere Träger zu erbringenden und von diesen zu erstattenden Leistungen nicht unter § 13 GemHVO ; sie sind als Leistungsausgaben (Gruppen 73 ff.) – gegebenenfalls ergänzt um eigene Mittel- und Erstattungseinnahmen (Gruppe 16) – vom erstattungspflichtigen Träger als Erstattungsausgaben (Gruppe 67) zu veranschlagen.

(5) Für den Inhalt des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge ist das Muster nach Anlage 15 (§ 1 Abs. 1) maßgebend. Der Buchungsabschnitt 1 Vorschüsse und Verwahrungen beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben im Sinne der Nummern 5, 8 und 30 der Anlage 1 zur GemHVO . Bei den Buchungsabschnitten 2 bis 6 sind die kassenwirksamen aber haushaltsneutralen Veränderungen des Geldvermögens, der Schulden und der Rücklagen sowie der buchmäßige Kassenbestand oder Kassenvorgriff nachzuweisen.

§ 5
Bewegliche Sachen des Anlagevermögens

(1) Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935 auszuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen und der Gegenstand selbständig bewertungs- und nutzungsfähig ist. Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand 410 Euro nicht, so sind sie dennoch dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden und der gesamte Betrag über der Grenze von 410 Euro liegt. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Ausgaben für die notwendige Erstausstattung sollten grundsätzlich dem Vermögenshaushalt zugeordnet werden; dasselbe gilt, wenn der Bestand an beweglichem Vermögen wesentlich aufgestockt wird. Vorräte an Verbrauchsmitteln gehören in der Regel nicht zu den beweglichen Sachen des Anlagevermögens.

(2) Für den dem Verwaltungshaushalt zuzuordnenden Erhaltungsaufwand gelten die Abgrenzungskriterien in den §§ 6 und 7 entsprechend.

§ 6
Baumaßnahmen

(1) Es ist zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) und den Ausgaben für Unterhaltung (Erhaltungsaufwand). Grenzfälle sind grundsätzlich nach den Regeln in Abschnitt 157 der Einkommensteuer-Richtlinien zu behandeln. Die Ausgaben für Investitionen sind im Vermögenshaushalt bei den Gruppen 94, 95 und 96 nachzuweisen. Die Kosten für Entwurfsbearbeitung und Bauleitung sind dem Bauvorhaben zuzuordnen.

(2) Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) liegen vor, wenn durch eine Baumaßnahme neues Sachvermögen geschaffen oder vorhandenes vermehrt wird. Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes geschaffen wird. Aufwendungen für die Erneuerung von bereits in den Herstellungskosten eines Gebäudes enthaltenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind nur dann als Herstellungskosten des Gebäudes zu behandeln, wenn sie so artverschieden sind, dass die Baumaßnahme nach der Verkehrsanschauung nicht mehr in erster Linie dazu dient, das Gebäude in seiner bestimmungsmäßigen Nutzungsmöglichkeit zu erhalten, sondern etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes zu schaffen. Herstellungsaufwand liegt in diesen Fällen nur vor, wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird. Eine deutliche Verbesserung ist nicht schon deswegen anzunehmen, weil mit notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eine dem technischen Fortschritt entsprechende übliche Modernisierung verbunden ist. Fallen in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit Herstellungsaufwand Ausgaben an, die sonst als Erhaltungsaufwand angesehen werden, so können diese, wenn sie unerheblich sind, wegen des wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs dem Herstellungsaufwand zugerechnet werden.

(3) Zum Herstellungsaufwand beim Straßenbau gehören die Ausgaben für Erneuerungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben. Erneuerungsbauvorhaben dienen vorwiegend dem Deckenbau und verändern die bestehende Linienführung der Straße im Grund- und Aufriss nur unwesentlich, so dass eine Ausführung ohne ausführliche Entwurfsunterlagen möglich ist. Die Arbeiten müssen deutlich über das Ausmaß einer Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeit hinausgehen. Um-, Aus- und Neubauvorhaben setzen die Bearbeitung ausführlicher Bauentwürfe bezüglich Grund- und Aufrissgestaltung oder konstruktive Durchbildung voraus. Beispiele und Einzelheiten der Abgrenzung des Herstellungsaufwandes vom Erhaltungsaufwand beim Straßenbau sind in dem „Ausgabenblatt für Erneuerungsbauvorhaben“ der vorläufigen Buchungsanweisung für Bundesfernstraßen vom 2. Januar 1976 (VkBl. S. 136) enthalten. Bei anderen Tiefbaumaßnahmen ist die Abgrenzung entsprechend vorzunehmen.

§ 7
Erhaltungsaufwand

Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand) dienen – unabhängig von ihrer Größenordnung – dazu, Gegenstände (bewegliche und unbewegliche Sachen des Anlagevermögens, geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten; sie sind im Verwaltungshaushalt bei den Gruppen 50, 51 und 52 nachzuweisen. Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass sie durch die gewöhnliche Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden und (in gewissen Zeitabständen) regelmäßig wiederkehren.

§ 8
Zuweisungen und Zuschüsse, Erstattungen

(1) Zuweisungen sind finanzielle Leistungen zwischen Aufgabenträgern des öffentlichen Bereiches, soweit es sich nicht um Gegenleistungen, Erstattungen oder Darlehen handelt. Zuschüsse sind finanzielle Leistungen vom öffentlichen Bereich an den privaten Bereich und umgekehrt, soweit es sich nicht um Gegenleistungen, Erstattungen oder Darlehen handelt. Als Zuweisungen und Zuschüsse sind neben den allgemeinen Finanzzuweisungen nur solche Leistungen auszuweisen, mit denen sich der Dritte an der Erfüllung einer Aufgabe beteiligt.

(2) Erstattungen sind der Ersatz für Aufwendungen (Verwaltungs- und Betriebsausgaben), die eine Stelle für eine andere Stelle (auch innerhalb der Kommune) erbracht hat. Einer Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten der empfangenden Stelle voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist.

(3) Kaufpreise, Mieten, Zinsen und andere Leistungsentgelte sind bei den dafür vorgesehenen Gruppen nachzuweisen und dürfen nicht als Zuweisungen, Zuschüsse oder Erstattungen behandelt werden.

§ 9
Umlagen

Für die allgemeinen Umlagen sind die Gruppen 07 und 83 vorgesehen. Umlagen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben sind als Zuweisungen zu behandeln und je nach dem, ob mit der Umlage laufende Aufwendungen oder Investitionsausgaben gedeckt werden oder Eigenkapital eingezahlt wird, bei den Gruppen 17, 36, 71, 93 oder 98 auszuweisen. Dagegen gehören die Umlagen an den Kommunalen Versorgungsverband zu den Personalausgaben (Gruppen 43, 45).

§ 10
Einnahmen des Vermögenshaushalts

Die Einnahmen der Gruppen 32 bis 36 sind den Aufgabenbereichen zuzuordnen, zu denen sie nach ihrem Entstehungsgrund gehören. Die anderen Einnahmen des Vermögenshaushalts sowie die investiven Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Untergruppe 361) sind dem Einzelplan 9 zuzuordnen.

§ 11
Kredithilfen zur Förderung
kostenrechnender Einrichtungen

Schuldendiensthilfen sind in dem Abschnitt des begünstigten Aufgabenbereichs als Einnahme (Gruppe 23) zu veranschlagen. Bei einem zinsverbilligten Kredit ist die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GemHVO anzusetzende Verzinsung des Anlagekapitals um die Zinsverbilligung zu vermindern oder es ist die Zinsverbilligung in dem Abschnitt des begünstigten Aufgabenbereichs als Erstattungseinnahme (Untergruppe 169) und in Abschnitt 91 als Erstattungsausgabe (Untergruppe 679) zu veranschlagen.

§ 12
(aufgehoben)

§ 13
Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –

Die im Einzelplan 4 zu veranschlagenden und in der Anlage 20 angeführten Sozialleistungen sind in Haushaltsplan und Haushaltsrechnung gemäß dieser Anlage abzuwickeln.

3. Abschnitt
Finanzplanung

§ 14
Finanzplan

Der Finanzplan (§ 80 Abs. 1 SächsGemO , § 24 Abs. 1 GemHVO) ist nach Anlage 14 aufzustellen. Wird die Finanzplanung weiter unterteilt, so müssen die für statistische Zwecke notwendigen Summen jeweils zusätzlich ausgewiesen werden. Bei der Darstellung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Aufgabenbereichen (Übersicht Nr. 2 in Anlage 14) sind in den Einnahmespalten lediglich die objektbezogenen Einnahmen nachzuweisen. Dazu rechnen die Einnahmen der Gruppen 35 (Beiträge) und 36 (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen); Einnahmen der Gruppe 32 (Rückflüsse von Darlehen) sind nur insoweit aufzunehmen, als es sich dabei um Rückflüsse von objektbezogenen Darlehen handelt, die im betreffenden Einzelplan zu veranschlagen sind.

§ 15
Investitionsprogramm

Das dem Finanzplan zugrunde gelegte Investitionsprogramm (§ 80 Abs. 3 SächsGemO , § 24 Abs. 2 GemHVO) ist entsprechend dem Vermögenshaushalt zu gliedern. Es muss für die einzelnen Maßnahmen die für den Finanzplan vorgeschriebenen Angaben der Spalten 4 bis 11 der Übersicht Nummer 2 in Anlage 14 enthalten.

4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 16
In-Kraft-Treten

(1) § 5 tritt am 1. Januar 2002, im Übrigen tritt diese Verwaltungsvorschrift am 1. Januar 2003 in Kraft.

(2) § 5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, der Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden im Freistaat Sachsen (VwV Gliederung und Gruppierung) vom 26. August 1994, Sonderdruck Nr. 5, zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Änderung der VwV Gliederung und Gruppierung vom 12. Februar 1999, SächsABl. S. 198, tritt am 1. Januar 2002, die weiteren Bestimmungen treten am 1. Januar 2003 außer Kraft.

Dresden, den 8. Januar 2002

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Anlage 1

Gliederung
der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen
(Gliederungsplan)

I.
Übersicht über die Einzelpläne (E):
0
Allgemeine Verwaltung
1
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2
Schulen
3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
4
Soziale Sicherung
5
Gesundheit, Sport, Erholung
6
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
7
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
8
Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen
9
Allgemeine Finanzwirtschaft
II.
Unterteilung der Einzelpläne in Abschnitte (A) und Unterabschnitte (UA), denen jeweils insbesondere zuzuordnen sind:
Unterteilung
E A UA Bezeichnung Hinweise

E A UA Bezeichnung der Aufgabenbereiche,
Zuordnung
Hinweise

0     Allgemeine Verwaltung  
00   Gemeindeorgane
Gemeinderat
Gemeindevertretung
Fraktionen
Ausschüsse
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Bürgermeister
Beigeordnete
Ortsvorsteher
Beauftragte für Gleichstellung
einschließlich
Aufwandsentschädigungen
Verfügungsmittel
Repräsentation
Ehrungen
Pflege partnerschaftlicher Beziehungen

andere Beauftragte bei betreffendem UA nachzuweisen
  01   Rechnungsprüfung
örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder durch sonstige Prüfungseinrichtungen
 
  02   Hauptverwaltung  
  (020) Hauptamt
einschließlich Mitgliedschaft bei kommunalen Landes- und Spitzenverbänden, beim Gemeindeunfallversicherungsverband, bei sonstigen Verbänden, Vereinen und Organisationen

Beiträge für bestimmte Aufgabenbereiche bei den entsprechenden Abschnitten
    (021) Organisationsamt
einschließlich Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Organisations- und Geschäftsprüfungen, Arbeitsuntersuchungen, Vorschlagswesen
 
    (022) Personalamt
einschließlich Ausbildung (auch Anwärterbezüge und Ausbildungsvergütungen), Fortbildung, Ehrung sowie soziale Betreuung von Beamten, Angestellten und Arbeitern, Arbeitgeberdarlehen (auch zur Förderung des Wohnungsbaus)
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

Die Personalverwaltung für einzelne Verwaltungszweige ist dort nachzuweisen. eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen bei A 08
    (023) Rechtsamt
einschließlich Beauftragter für Datenschutz
 
    (024) Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Informationsdienst, Bürgerversammlungen, Tage der offenen Tür, Förderung gemeindlicher Interessen in Schrifttum, Rundfunk, Film und Bild, neue Medien
Herausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes sowie sonstiger Zeitschriften
 
    (028) Kommunalamt  
  03   Finanzverwaltung  
  (030) Kämmerei
Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen
Haushalts- und Finanzplanung
Verwaltung des Vermögens, der Schulden, der Rücklagen, der Beteiligungen, der Bürgschaften und der Sondervermögen (ohne UA 035)
 
    (031) Gemeindekasse
Kassengeschäfte i.S. der GemKVO (einschl. Mahn- und Beitreibungsverfahren)
 
    (034) Steuerverwaltung Werden die Gebühren und Beiträge bei einer anderen Dienststelle verwaltet, dann erfolgt dort der Nachweis, zum Beispiel bei  A 70 Abwassergebühren und Abwasserbeiträge.
    (035) Liegenschaftsverwaltung soweit das Vermögen nicht bei anderen Aufgabenbereichen bewirtschaftet wird oder den land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen (A 85) zuzuordnen ist
  05   Besondere Dienststellen der allgemeinen Verwaltung  
  (050) Standesamt  
    (051) Statistik  
    (052) Wahlen  
  06   Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Elektronische Datenverarbeitungsanlage
Zentrale Textverarbeitungssekretariate
Zentrale Beschaffungsstelle
Hauptregistratur, Hauptarchiv
Buchbinderei, Hausdruckerei
Poststelle, Botenmeisterei
Fotokopierstellen
Fernsprech- und Fernschreibdienst
Fremdsprachendienst
 
  08   Einrichtungen für Verwaltungsangehörige
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
Betriebsärztlicher Dienst
Erholungsheime
Personalvertretung
Gemeinschaftsküchen
eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Ähnliches
 
1     Öffentliche Sicherheit und Ordnung  
10   Polizei
Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
 
  11   Öffentliche Ordnung
Aufgaben der Orts- und der Kreispolizeibehörde, Sonstige Ordnungsaufgaben, Mitwirkung bei Aufgaben im Justizbereich,
insbesondere
Ausländerrecht
Denkmalschutz
Feld- und Forstschutz
Fundsachen
Gesundheits- und Veterinärwesen
Gewerbe- und Gaststättenwesen, Sperrzeit
Immissionsschutz
Jagd- und Fischereiwesen
Lebensmittelüberwachung
Meldewesen
Natur- und Umweltschutz
Obdachlosenangelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Schiedsstellen
Schöffenwahl
Sonn- und Feiertagsrecht
Staatsangehörigkeits- und Auswanderungswesen
Tierschutz
Verkehrsrecht, Kraftfahrzeugzulassungsstelle
Vereins- und Versammlungswesen
Waffen- und Sprengstoffrecht
Erfassung der Wehrpflichtigen

Unterkünfte für Obdachlose bei A 43 und 88
Schülerverkehrsgarten, Schülerlotsen und so weiter als Einrichtungen der Schule bei UA 295
  13   Feuerschutz  
  (131) Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes Vergleiche auch UA  613.
    (132) Zentrale Atemschutzwerkstätten  
    (133) Zentrale Schlauchwerkstätten  
    (134) Leitstellen soweit nicht bei UA 541
  14   Katastrophenschutz
Aufgaben des erweiterten Katastrophenschutzes
Aufgaben nach den Sicherstellungsgesetzen
Behörden- und Betriebsselbstschutz

  1. Beträge für Rechnung des Bundes sind nicht zu veranschlagen.
  2. Unterstützung an Katastrophengeschädigte, Spenden und dergleichen bei UA 498
  15   Verteidigungslastenausgleich Beträge für Rechnung des Bundes sind nicht zu veranschlagen.
2     Schulen einschließlich Sporteinrichtungen im Zusammenhang mit Schulen
  20   Schulverwaltung
Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte,
Schülervertretungen
Schulnetzplanung

Elternbeiräte der einzelnen Schulen sind in den A 21 bis 27 nachzuweisen; Lernmittel (generelle Lernmittelfreiheit) ebenso.
  21   Grundschulen Kernzeitbetreuung ist dem UA 464
zuzuordnen.
  211 Grundschulen
einschließlich
Gastschülerzuschüsse und -beiträge an kommunale Träger
Einschließlich Sporteinrichtungen in direktem Zusammenhang mit Schulen, die überwiegend dem Schulsport dienen (nicht bei UA 561 buchen).
  22   Mittelschulen, auch Abendmittelschulen entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211)
    (221) Mittelschulen mit Mittelschulzügen
(Klassen 5 bis 10)
    225 Mittelschulen mit Mittelschul- und Hauptschulzügen
(Klassen 5 bis 9 oder 10)
 
    (226) Abendmittelschulen  
  23   Gymnasien, Kollegs (ohne berufliche Gymnasien) entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211)
    231 Gymnasien
    (232) Abendgymnasien  
    (233) Kollegs  
  24   Berufsbildende Schulen entsprechende  Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211)
    241 Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufliche Gymnasien, Fachoberschulen
einschließlich
Berufskollegs,
Berufsvorbereitungs- und
Berufsgrundbildungsjahr
    248 Berufsbildende Schulen für Behinderte  
  27   Förderschulen (Sonderschulen) entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211)
    270 für Blinde und Sehschwache
    271 für Gehörlose und Schwerhörige  
    272 für geistig Behinderte  
    273 für Körperbehinderte  
    274 für Lernbehinderte  
    275 für Sprachbehinderte (Sprachheilschulen)  
    276 für Erziehungshilfe  
    278 Klinik- und Krankenhausschulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
 

28

  Gesamtschulen und dergleichen

Schulzentren, soweit deren Ausgaben nicht auf einzelne Schularten aufgliederbar sind

 
  285 Freie Waldorfschulen
Zuschüsse an freie Waldorfschulen für laufende Zwecke, Investitionen und andere Einzelmaßnahmen
 
  29   Übrige schulische Aufgaben  
  290 Schülerbeförderung
Fahrtkostenzuschüsse
Schülerbeförderungskosten
 
    293 Fördermaßnahmen für Schüler
Stipendien für Schüler aller Schularten
Ergänzende schulische Materialien
Klassenfahrten
Schüleraustausch
Ähnliches
 
    294 Fördermaßnahmen für Schulen in freier Trägerschaft unabhängig von der jeweiligen Schulart
    295 Sonstige schulische Aufgaben
auf einzelne Schularten nicht aufgliederbare Maßnahmen, zum Beispiel schulartübergreifende Förderung des Schulsports, von Schulwettbewerben, des Schüler- und Lehreraustauschs, der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen wie Medienstellen, Schulberatungsstellen
Schulpsychologischer Dienst
Schullandheim
Schülerlehrgarten, Schülerverkehrsgarten, Schülerlotsen
Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung
Gesundheitserziehung
 
3     Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Förderung von Einrichtungen Dritter im jeweiligen UA nachzuweisen
  30   Verwaltung kultureller Angelegenheiten  
  300 Kulturamt/Verwaltungseinheit nur reine Kulturverwaltung
    301 Zuschüsse des Kulturamtes an
andere Einrichtungen
 
    302 Allgemeine Förderung und Werbung
übergreifender Veranstaltungen und Partnerschaften
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege
Allgemeine Förderung und zentrale Werbung für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen wie zum Beispiel Festspielwochen und Ähnliches
Förderung kultureller Beziehungen zu anderen Kommunen
 
 

31

  Wissenschaft und Forschung  
  310 Wissenschaftliche Museen und Sammlungen  
    311 Wissenschaftliche Bibliotheken und Archive  
    312 Sonstige Wissenschaft und Forschung
Institute und andere Forschungseinrichtungen
einschließlich Förderung Dritter
 
  32   Museen, Sammlungen, Ausstellungen  
  321 Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstgalerien soweit nicht Wissenschaft und Forschung
    323 Zoologische und Botanische Gärten
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Freiwildgehege bei A 59
auch Durchführung und Förderung von Einzelmaßnahmen
    325 Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen  
  33   Theater und Musikpflege  
  331 Theater
Theater, Opern-, Operettenhäuser
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
 
    332 Musikpflege (ohne Musikschulen)
Orchester (soweit nicht Teil eines Theaters),
Chöre, Musikhallen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
 
    333 Musikschulen
Jugendmusikschulen (soweit nicht als berufsbildende Fachschulen bei  UA 240)
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
 
    335 Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege  
  34   Heimat- und sonstige Kulturpflege  
  341 Heimat- und Brauchtumspflege
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Einrichtungen der Heimatpflege
Förderung von Heimatvereinen für Volks- und Brauchtum
Stadt- und Ortschroniken
Heimatmuseen bei A 32
    342 Sonstige Kulturpflege
Förderung des Schrifttums, des Films, von Kunstvereinigungen, von Berufsverbänden bildender Künstler und dergleichen,
Arbeitsstipendien für Schriftsteller, Dichterlesungen, Kultur und Spartenpreise
 
  35   Volksbildung, kulturelle Bildung  
  350 Volkshochschulen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
 
    352 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
soweit nicht im UA 311 enthalten
    353 Kulturelle Bildung
Kulturpädagogische Einrichtungen, Kunstschulen, (ohne Musikschulen), sonstige Einrichtungen der kulturellen Bildung (Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Kommunikationszentren)
auch Durchführung und Förderung von Einzelmaßnahmen
Dorf- und Gemeinschaftshäuser, Stadt- und Mehrzweckhallen sowie Sporthallen sind bei den A 56, 76 und 84 nachzuweisen.
    355 Sonstige Volksbildung
Fördermaßnahmen der Erwachsenenbildung, Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sowie Förderung von Sprachschulen (ohne berufsbildende Schulen)
 
  36   Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege  
  360 Naturschutz- und Landschaftspflege soweit nicht in A 11 enthalten
    365 Denkmalschutz und -pflege
Burgen und Schlösser von historischer und künstlerischer Bedeutung,
Denkmale, Mahnmale und Gedenkstätten
Ausgrabungen
Zuschüsse für die Erhaltung, Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden-, Kunstdenkmalen, historische Bauten
 
  37   Kirchliche Angelegenheiten, weltanschauliche Gemeinschaften
Allgemeine Förderung von Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften
Darunter fallen nicht:
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung von Schulen, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen (vergleiche Einzelplan – Epl. – 2, 4, 5).

auch Erfüllung von Verpflichtungen zum Beispiel zum Unterhalt kirchlicher Bauten
4     Soziale Sicherung  
  40   Verwaltung der sozialen Angelegenheiten  
    400 Allgemeine Sozialverwaltung auch Kosten nach § 57 SGB IX
    403 Betreuungsbehörde Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz und dem Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (AGBtG)
    405 Verwaltung der Ausbildungsförderung Jugendbehörden, Jugendamt
    407 Verwaltung der Jugendhilfe (ohne Verwaltung der Einrichtungen) Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Jugendamtes
Verwaltungsaufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Andere Verwaltungsaufgaben nach Bundes- und Landesrecht
Sonstige Verwaltungsaufgaben
Personal- und Sachkosten im Rahmen von Maßnahmen der Jugendhilfe sind bei der betreffenden Hilfeart bei A 45 nachzuweisen. Ist die Trennung von Verwaltungs- und Leistungsaufgaben ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Zuordnung nach dem Schwerpunkt entweder bei UA 407 oder bei A 45
  41   Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)  
      Örtlicher Träger UA 410 bis 414 Sozialhilfeleistungen örtlicher Träger
    410 Hilfe zum Lebensunterhalt
    4100 Örtliche Sozialhilfe
    (4104) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4105) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4107) Aufwendung für Spätaussiedler
    411 Hilfe zur Pflege
    4110 Örtliche Sozialhilfe
    (4114) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4115) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4117) Aufwendung für Spätaussiedler
    412 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Leistungen in Verbindung mit SGB IX
    4120 Örtliche Sozialhilfe  
    (4124) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    (4125) Aufwendung für sonstige Ausländer  
    (4127) Aufwendung für Spätaussiedler  
    413 Hilfe bei Krankheit  
    4130 Örtliche Sozialhilfe  
    4134 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4135 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4137 Aufwendung für Spätaussiedler  
    414 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen  
    4140 Örtliche Sozialhilfe  
    4144 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4145 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4147 Aufwendung für Spätaussiedler  
      Überörtlicher Träger UA 415 bis 419
Sozialhilfeleistungen des LWV
    415 Hilfe zum Lebensunterhalt § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4150 Überörtliche Sozialhilfe
    4154 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4155 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4157 Aufwendung für Spätaussiedler  
    416 Hilfe zur Pflege § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4160 Überörtliche Sozialhilfe
    4164 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4165 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4167 Aufwendung für Spätaussiedler  
    417 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4170 Überörtliche Sozialhilfe
    4174 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4175 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4177 Aufwendung für Spätaussiedler  
    418 Hilfe bei Krankheit; Hilfe bei Schwangerschaft
Hilfe bei Familienplanung
§ 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4180 Überörtliche Sozialhilfe  
    4184 Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)  
    4185 Aufwendung für sonstige Ausländer  
    4187 Aufwendung für Spätaussiedler  
    419 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen § 100 BSHG in Verbindung mit § 3 AGBSHG
    4190 Überörtliche Sozialhilfe
    (4194) Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl)
    (4195) Aufwendung für sonstige Ausländer
    (4197) Aufwendung für Spätaussiedler
    4199 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
      Überörtlicher Träger
  42   Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    4200 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  43   Soziale Einrichtungen und Dienste
(ohne Einrichtungen und Dienste der
Jugendhilfe – eigene Einrichtungen –)
    431 Soziale Einrichtungen für Ältere (ohne Pflegeeinrichtungen)  
    432 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
nach SGB XI
 
    433 Soziale Einrichtungen für Behinderte  
    435 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose  
    436 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer  
    439 Andere soziale Einrichtungen zum Beispiel Frauenhäuser
  44   Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen  
    4400 Aufwendungen nach dem BVG  
  45   Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
(Hilfe an natürliche Personen; auch Zuschüsse
an andere Träger für personenbezogene Einzelmaßnahmen)
 
    4510 Jugendarbeit §§ 11, 74 Abs. 6 SGB VIII
    4520 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz §§ 13, 14 SGB VIII
    4530 Förderung der Erziehung in der Familie §§ 16, 17, 18, 19, 20, 21, 40, 90 SGB VIII
    4540 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege §§ 22, 23, 25, 90 SGB VIII
    4550 Hilfe zur Erziehung §§ 27 bis 40 SGB VIII
    4560 Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte/Hilfe für junge Volljährige/Schutzmaßnahmen §§ 30, 34, 35, 35a, 40, 41, 42, 43 SGB VIII
    4570 Adoptionsvermittlung, Amtsvormund- und Amtspflegeschaften, Jugendgerichtshilfe §§ 50, 51, 52, 55, 56, 58 SGB VIII
    4580 Übrige Hilfen §§ 72, 74 SGB VIII , ohne § 74 Abs. 6 SGB VIII
  46   Einrichtungen der Jugendhilfe  
    4600 Einrichtungen der Jugendarbeit zum Beispiel Jugendräume
    4610 Jugendwohnheime, Schülerwohnheime, Wohnheime für Auszubildende betreutes Wohnen in der Jugendsozialarbeit
    4620 Einrichtungen der Familienförderung zum Beispiel Familienerholungsstätten
    4630 Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) betreutes Wohnen für Mütter und Väter mit Kindern
    4640 Tageseinrichtungen für Kinder Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte
    4650 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen auch für Sucht- und Drogenberatungsstellen für Kinder und Jugendliche
    4660 Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Heime der JH gemäß §§ 27 ff. SGB VIII
    4670 Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung  
    4680 Sonstige Einrichtungen Heime, betreutes Wohnen
  47   Förderung von anderen Trägern
der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
 
    4700 Förderung der Wohlfahrtspflege (ohne Altenarbeit)  
    4720 Förderung der Altenarbeit  
    4750 Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) soweit nicht in UA 464 enthalten
    4780 Sonstige Förderung der Jugendhilfe  
    4790 Förderung der Jugendhilfe Jugendpauschale
  48   Weitere soziale Leistungen  
    4810 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes  
    4850 Vollzug des Grundsicherungsgesetzes  
    4860 Vollzug des Betreuungsgesetzes  
    4870 Hilfe für Heimkehrer und politische Häftlinge  
  49   Sonstige soziale Angelegenheiten  
    4900 Krankenversorgung nach § 276 LAG – örtlicher Träger
Aufwendung für Anspruchsberechtigte
LWV UA 4915 bis 4960
    4915 Krankenversorgung nach § 276 LAG – LWV
Aufwendung für Anspruchsberechtigte
 
    4955 Sondermittel/Härtefälle  
    4958 Sondererholung für behinderte Menschen  
    4959 Betreutes Wohnen behinderter Menschen  
    4960 Betreutes Wohnen Personenkreis nach § 72 BSHG Kostenträger LWV/Land
    4971 Landesblindengeld  
    4980 Freiwillige Hilfen, Spenden, Unterstützungen an Katastrophengeschädigte, rechtlich unselbständige Stiftungen im Sozialbereich Katastrophenschutz bei A 14
Rechtlich unselbständige Stiftungen, die nach ihrem Stiftungszweck dem Epl. 4 zuzuordnen sind, zentral bei UA 4980; vergleiche auch A 89
5     Gesundheit, Sport, Erholung  
  50   Gesundheitsverwaltung
Verwaltungsaufgaben des Gesundheitsschutzes (zum Beispiel Seuchenabwehr, Impfwesen), der Gesundheitspflege (zum Beispiel Schulärztlicher und Schulzahnärztlicher Dienst), der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung

sofern nicht einzelne Einrichtungen bei A 54 nachgewiesen werden
  51   Krankenhäuser
Krankenhäuser
Kostenbeteiligung an Krankenhäusern
 
  54   Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege Allgemeine Verwaltungsaufgaben des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitspflege außerhalb von Einrichtungen bei A 50
  541 Rettungsdienst
Rettungsleitstellen, Rettungswachen, Unfallmeldestellen

soweit nicht bei A 13 (UA 134)
    542 Sozial- und Krankenpflegestationen
einschließlich Gemeindeschwestern, Hebammen
Förderung anderer Träger
 
    (543) Gesundheits- und Mütterberatung  
    (544) Drogen- und Suchtberatung  
    (545) Bakteriologische und Chemische Untersuchungslabors  
    (546) Schlachttier- und Fleischuntersuchung sofern nicht bei A 74 (UA 742)
    547 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege  
  55   Förderung des Sports
Allgemeine Verwaltung der Angelegenheiten des Sports
Allgemeine Sportpflege einschließlich Förderung des Baues von vereinseigenen Sportanlagen
 
  56   Eigene Sportstätten Sporteinrichtungen im Zusammenhang mit Schulen bei Einzelplan 2
  (561)
(562)
Sporthallen
Stadien und Sportplätze
  57   Badeanstalten als Teile eines Kurbetriebes bei A 86
  (571)
(572)
(573)
Freibäder
Hallenbäder
Kombinierte Frei- und Hallenbäder
 
  58   Park- und Gartenanlagen
Gärtnereien, Baumschulen, Anpflanzungen und dergleichen
Parkanlagen und öffentliche Grünflächen
öffentliche Kinderspielplätze

Friedhofsgärtnereien bei A 75 (UA 756)
  59   Sonstige Erholungseinrichtungen
sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, die der Erholung und Freizeitgestaltung dienen, zum Beispiel Kleingärten, Campingplätze, Naherholungsgebiete, Naturparks, Freiwildgehege, Trimmpfade
 
6     Bau- und Wohnungswesen, Verkehr  
60   Bauverwaltung
Allgemeine Verwaltung der eigenen Hoch- und Tiefbauten und der Bauten im Auftrag Dritter
  1. Verwaltungsaufgaben im Vollzug der Bauordnung und so weiter bei A 61
  2. Nicht mit der Verwaltung zusammenhängende Personal- und Sachausgaben sind dem betreffenden UA zuzuordnen.
  (600) Allgemeine Bauverwaltung
Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten
Leitungs- und Koordinierungsaufgaben
    (601) Hochbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleitung von Hochbauten
Organisatorische und technische Mitwirkung bei der Unterhaltung von Gebäuden
Ausgaben für fremde Kräfte sind als Baunebenkosten den betreffenden Bauausgaben zuzuordnen (vergleiche Hinweis Nr. 1 bei Hauptgruppe 4).
    (602) Tiefbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleitung von Tiefbauten, insbesondere der A 63 bis 67
Widmung und Entwidmung der Straßen, Wege und Plätze
Führung von Straßenbestandsverzeichnissen
 
    (603) Brückenbauverwaltung  
    (604) Wasserbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleistung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern
Widmung und Entwidmung von öffentlichen Wasserläufen
Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände
 
  61   Städteplanung, Vermessung, Bauordnung  
  (610) Orts- und Regionalplanung
Allgemeine Aufgaben der Ortsplanung
Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne)
 
    (611) Katasterverwaltung
Allgemeine Katasterangelegenheiten
 
    (612) Vermessung
Herstellung und Fortführung der Stadtpläne
Vermessungsaufgaben auf dem Gebiet der städtebaulichen Planung und der Bauordnung nach Landesrecht
Gutachterausschüsse
 
    (613) Bauordnung
Aufgaben der Bauordnung und Bauaufsicht
Wohnungsaufsicht
Überwachung der Feuer- und Betriebssicherheit in Lichtspieltheatern und dergleichen, der Lagerung von leicht brennbaren Flüssigkeiten, von Aufzügen
 
    (614) Umlegung von Grundstücken
Umlegungs- und Zusammenlegungsverfahren einschließlich der notwendigen Maßnahmen
 
    (615) Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch
  1. Vergleiche § 12 VwV Gliederung und Gruppierung.
    Die Maßnahmen sind jeweils als Gesamtmaßnahmen zu veranschlagen.
  2. Andere städtebauliche Maßnahmen (zum Beispiel Dorfentwicklung, Wohnumfeldverbesserung) sind getrennt nach Einzelzwecken zu veranschlagen.
    (616) Verbesserung des Stadtbildes, Straßenraumgestaltung  
  62   Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge, Wohnungsunternehmen
Aufstellung und Durchführung von Wohnungsbau und Siedlungsprogrammen, Förderung des Wohnungsbaues, der Instandsetzung und Modernisierung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
Aufgaben nach dem Reichsheimstättengesetz
Wohnraumüberwachung nach dem Wohnungsbindungsgesetz
kommunale Wohnungsunternehmen

eigener Wohnungsbau bei A 88; Förderung des Wohnungsbaus für eigenes Personal durch Arbeitgeberdarlehen bei A 02 (UA 022)
  63 bis 66   Straßen, Wege, Brücken
Aufgaben der Baulastträger nach den Straßengesetzen
Straßenlastenausgleich
einschließlich der Investitionsaufwendungen für Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Winterdienst, soweit sie die Baulastträger zu tragen haben und soweit sie eindeutig abgrenzbar sind; sonst bei A 67
  63   Gemeindestraßen
Straßen, Wege, Plätze und Brücken
Straßenkörper und Zubehör
alle Verkehrssicherungsanlagen und dergleichen
Nebenbetriebe, Hilfsbetriebe, die überwiegend dem Straßenbau dienen, zum Beispiel Schotterwerke

wenn überwiegend für andere Verwaltungszweige, bei A 77; wenn überwiegend Verkauf an Dritte, bei A 87
  65   Kreisstraßen
wie A 63
bei Gemeinden: Nur Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen bei entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Regelung
 
  66   Bundes- und Staatsstraßen
wie A 63
Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen
 
  660 Bundesstraßen  
    665 Staatsstraßen  
  67   Straßenbeleuchtung und -reinigung
soweit nicht bei A 63 bis 66
 
  670 Straßenbeleuchtung  
    675 Straßenreinigung
einschließlich
Aufstellung von Papierkörben und dergleichen,
Winterdienst
 
  68   Einrichtungen für den ruhenden Verkehr
öffentliche Parkplätze, Parkbauten, Parkuhren

Parkeinrichtungen als wirtschaftliche Unternehmen bei A 87
Die Kosten für die zu einzelnen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen erstellten Parkplätze und Einstellplätze sind bei den betreffenden A nachzuweisen.
  69   Wasserläufe, Wasserbau
Ausbau und Unterhaltung von Gewässern einschließlich Dämmen, Schleusen, Rückhaltebecken, Talsperren, Häfen
wirtschaftliche Unternehmen bei A 82
7     Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung  
70   Abwasserbeseitigung  
  (701) Kläranlagen  
    (705) Kanalisation einschließlich Sonderbauwerke  
  72   Abfallbeseitigung  
  (721) Müllabfuhr, Fäkalienabfuhr
Einsammeln und Beförderung
 
    (722) Müllverwertungs- und Müllbeseitigungsanlagen  
    (723) Mülldeponien, Erddeponien  
  73   Märkte  
  (731) Jahr- und Wochenmärkte, Tiermärkte  
    (732) Weihnachtsmärkte  
    (735) Markthallen  
  74   Schlacht- und Viehhöfe  
  (741) Schlacht- und Viehhöfe  
    (742) Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Freibank, Notschlachträume soweit nicht bei A 54 (UA 546)
  75   Bestattungswesen  
  (751) Friedhöfe, Friedhofshallen, Krematorien und dergleichen  
    (755) Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
einschließlich Ehrenfriedhöfe, Soldatengräber, Mahnmale
soweit nicht bei UA 751 enthalten
    (756) Friedhofsgärtnereien sonstige Gärtnereien bei A 58
  76   Sonstige öffentliche Einrichtungen  
  (761) Gemeinschaftsantennenanlagen, Kabelanlagen einschließlich kommunaler Beteiligungen, Zuschüsse für solche Anlagen bei UA 791
    (762) Glocken, Uhrenanlagen, öffentliche Waagen  
    (763) Anschlagsäulen, Plakattafeln und sonstige Werbeeinrichtungen  
    (765) Öffentliche Toilettenanlagen  
    (766) Tierkörperbeseitigung  
    (767) Dorf- und Gemeinschaftshäuser, Stadt- und Mehrzweckhallen soweit nicht bei A 84
    (769) Sonstige öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen  
  77   Hilfsbetriebe der Verwaltung Hilfsbetriebe, die überwiegend einem Verwaltungszweig dienen, sind dort nachzuweisen, zum Beispiel Friedhofsgärtnereien.
  (770) Fuhrpark
einschließlich Reparaturwerkstätten, Tankstellen für die eigene Verwaltung
    (771) Bauhof
Bauhof für Hoch- und Tiefbau
 
  78   Förderung der Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaftswege
Kommunalwald bei UA 855
  79   Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr  
  (790) Fremdenverkehr
Fremdenverkehrsbüros
Förderung des Fremdenverkehrs, Werbedruckschriften
 
    (791) Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr
Förderung der Niederlassung von Industrie- und Gewerbebetrieben und dergleichen
Ausstellungs- und Messewesen, Förderung der Schifffahrt und des Luftverkehrs
 
    797 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs  
8     Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen  
80   Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen
Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen
Unternehmen sind grundsätzlich beim jeweiligen Epl., die Beteiligungsverwaltung ist in der Regel bei der Kämmerei (UA 030) nachzuweisen.
  81   Versorgungsunternehmen  
  810 Elektrizitätsversorgung  
    813 Gasversorgung  
    815 Wasserversorgung  
    816 Fernwärmeversorgung  
    817 Kombinierte Versorgungsunternehmen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
 
  82   Verkehrsunternehmen
Straßenbahnen, Autobusse, Untergrundbahnen, Stadtschnellbahnen, Bergbahnen, Kleinbahnen, Sesselbahnen, Skilifte
Hafenanlagen
Flughafen, Schiffs- und Fährbetriebe
 
  83   Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
Unternehmen, die mehrere Versorgungs- und Verkehrszweige umfassen
 
  84   Unternehmen der Wirtschaftsförderung
Messehallen
Stadthallen
Gaststätten (Ratskeller, Theatergaststätten, Weinkeller und dergleichen)

soweit nicht bei A 76
(UA 767)
  85   Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen  
  850 Landwirtschaftliche Unternehmen Landwirtschaftliche Nebenbetriebe von Einrichtungen sind beim betreffenden A nachzuweisen.
    855 Forstwirtschaftliche Unternehmen
Planmäßig bewirtschaftete Wälder der Kommunen
 
  86   Kur- und Badebetriebe
Kurverwaltung, Anlagen und Einrichtungen des Kur- und Badebetriebes

Badeanstalten, die nicht Teil eines Kurbetriebes sind, bei A 57
  87   Sonstige wirtschaftliche Unternehmen
Beziehungen zur Sparkasse aus der Gewährträgerschaft
Steinbrüche, Kies- und Sandgruben
Parkhäuser

soweit nicht anderen A zuordenbar (vergleiche A 68)
  88   Allgemeines Grundvermögen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, soweit sie nicht anderen Aufgabenbereichen zuzuordnen sind
eigener Wohnungsbau
Obdachlosenunterkünfte
 
  89   Allgemeines Sondervermögen
rechtlich unselbständige Stiftungen, soweit sie nicht anderen Aufgabenbereichen zuzuordnen sind
  1. rechtlich unselbständige Stiftungen im Sozialbereich bei UA 498
  2. Verwaltungsaufgaben bei A  03
9     Allgemeine Finanzwirtschaft  
  90   Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und steuerähnliche Einnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Ausgaben
allgemeine Zuweisungen, investive Schlüsselzuweisung (Untergruppe 361), allgemeine Schlüsselzuweisungen (Untergruppe 041)
allgemeine Umlagen (zum Beispiel Kreisumlage, Landeswohlfahrtsumlage und andere Umlagen)
 
  91   Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Kredite (einschließlich Schuldendienst)
von Dritten gewährte Schuldendiensthilfen (soweit nicht im jeweiligen Unterabschnitt)
innere Darlehen, Deckungsreserve, Kalkulatorische Einnahmen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 GemHVO)
Zuführungen zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt
Zinsen aus Geldanlagen
Abführungen an den Entschädigungs- und Erblastentilgungsfonds,
sonstige Abführungen
Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen

Vergleiche § 11 VwV Gliederung und Gruppierung.
andere Zinseinnahmen der Gruppe 20 bei den einzelnen A (zum Beispiel A 41/42)
Vergleiche Erlass des SMI vom 10. August 1998, Az.: 23a-2271/281g.
  92   Abwicklung der Vorjahre  

Anlage 2

Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den
kommunalen Haushalten nach Arten
(Gruppierungsplan)

I.
Übersicht über die Hauptgruppen (HGr):

Einnahmen:

0
Steuern, allgemeine Zuweisungen
1
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
2
Sonstige Finanzeinnahmen
3
Einnahmen des Vermögenshaushalts

Ausgaben:

4
Personalausgaben
5/6
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
8
Sonstige Finanzausgaben
9
Ausgaben des Vermögenshaushalts
II.
Unterteilung der Hauptgruppen in Gruppen (Gr) und Untergruppen (UGr), denen jeweils insbesondere zuzuordnen sind:
Unterteilung
HGr Gr UGr Bezeichnung Hinweise

HGr Gr UGr Bezeichnung der Einnahmearten,
Zuordnung
Hinweise

0     Steuern, allgemeine Zuweisungen Wegen Säumniszuschlägen, Verzugszinsen und dergleichen zu den in der Hauptgruppe 0 genannten Abgaben: vergleiche Untergruppe 261.
00   Realsteuern
  000 Grundsteuer A
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
    001 Grundsteuer B
sonstige Grundstücke
 
    003 Gewerbesteuer  
  01   Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern  
  010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  
    012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer  
  02   Andere Steuern  
  020 Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen  
    021 Sonstige Vergnügungsteuer  
    022 Hundesteuer  
    023 Getränkesteuer  
    026 Jagdsteuer  
    027 Zweitwohnungsteuer  
    029 Sonstige Steuern  
  03   Steuerähnliche Einnahmen
(soweit nicht zweckgebunden)
 
  030 Fremdenverkehrsabgaben
von Personen und Unternehmen, denen aus dem Fremdenverkehr oder aus dem Kurbetrieb Vorteile erwachsen
Kurtaxe bei Gruppe 12
    031 Abgaben von Spielbanken  
    032 Sonstige steuerähnliche Einnahmen
überlassene Nutzungserträge von Jagd- und Fischereigenossenschaften
zweckgebundene Abgaben bei Gruppe 12
  04*   Schlüsselzuweisungen Die investiven Schlüsselzuweisungen nach dem FAG sind bei Untergruppe 361 auszuweisen.
  041 Land
  05 *   Bedarfszuweisungen Zuweisungen für laufende Zwecke eines bestimmten Aufgabenbereichs bei Untergruppe 171, Zuweisungen für Investitionen bei Untergruppe 361
  051 Land
Bedarfszuweisungen zum Ausgleich besonderer
Belastungen des Verwaltungshaushalts

auch rückzahlbare Bedarfszuweisungen (Überbrückungshilfen)
  06 *   Sonstige allgemeine Zuweisungen
Zuweisungen ohne Zweckbindung, insbesondere
Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs
 
  060 Bund
Ausgleichsleistungen nach Artikel 106 Abs. 8
GG, soweit nicht bei Gruppe 17
 
    061 Land
den Landkreisen überlassene Gebühren und sonstige Einnahmen, die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde festsetzt
Sonderlastenausgleiche bei Untergruppe 171
Zuweisungen für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde
 
  07 *   Allgemeine Umlagen Vergleiche dazu § 9 VwV Gliederung und Gruppierung.
  072 Gemeinden und Gemeindeverbände
Kreisumlage
Umlagen der Zweckverbände mit mehreren Aufgaben und der Gemeindeverwaltungsverbände, soweit die Umlage unaufgeteilt der Deckung von Ausgaben für mehrere Aufgabenbereiche dient
Umlage des Landeswohlfahrtsverbandes
Kulturumlage

soweit Umlagen einem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können, bei Untergruppe 172
Umlagen an die erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft bei Untergruppe 172 nachzuweisen
1     Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb  
10   Verwaltungsgebühren
Öffentlich-rechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinn, zum Beispiel Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung und so weiter
Vermessungs-(Abmarkungs-)gebühren

  1. Erstattungen für die Erhebung von Beiträgen für andere bei Gruppe 16
  2. Wegen Säumniszuschlägen Stundungszinsen und dergleichen: vergleiche Untergruppe 261.
  3. Der besondere Ersatz von Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen ausgewiesen werden.
  11   Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, zum Beispiel Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser, einschließlich Grundgebühren, Zählermiete, für die Unterhaltung von Hausanschlüssen
Entgelte der Verkehrsunternehmen
Entgelte für die Abwasserbeseitigung
Müllabfuhr, Straßenreinigung, Bestattungen,
Sondernutzung von Straßen
Entgelte für Alten- und Pflegeheime (auch Einkaufsgelder)
Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
Entgelte für Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen, zur Pflege von Gräbern

Wegen Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dergleichen: vergleiche Untergruppe 261; vergleiche auch Gruppe 36.
Entgelte für Veranstaltungsprogramme und dergleichen können zusammen mit den Benutzungsgebühren oder ähnlichen Entgelten ausgewiesen werden.
  12   Zweckgebundene Abgaben
Kurtaxe

Fremdenverkehrsabgabe bei Untergruppe 030
  13   Einnahmen aus Verkauf
Verkaufserlöse, zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die nicht zum Anlagevermögen gehören
Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen
Erlöse für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse, für Erzeugnisse und Leistungen von Werkstätten, für Abgabe von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen (Bauhof), auch Altmaterial und Ähnliches, Abgabe von Verpflegung an Bedienstete und Gäste

Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Ähnliches bei Gruppe 11; Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen des Anlagevermögens bei Untergruppe 345
Entgelte für Veranstaltungsprogramme und dergleichen können auch zusammen mit den anderen Entgelten für die Veranstaltung bei Gruppe 11 nachgewiesen werden.
  14   Mieten und Pachten
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen, von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen von Märkten und Messen, Reklameflächen
Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, besondere Ersätze für Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen
Einnahmen aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie aus der Verpachtung von Eigenjagden und eigenen Fischereirechten
 
  15   Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Ersatzleistungen für Schadensfälle
Einnahmen aus Regressansprüchen, Ablieferungen aus Nebentätigkeiten, Ersätze für die private Benutzung öffentlicher Fernsprecheinrichtungen, Anteile an den Liquidationseinnahmen der Krankenhausärzte und
-belegärzte Rückzahlungen (§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GemKVO)
vermischte Einnahmen (soweit nicht § 14 Abs. 2 GemHVO)

Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens bei Untergruppe 346
Rückzahlungen von sozialen Leistungen bei den Gruppen 24 und 25
  158 Verrechnungseinnahmen vom Vermögenshaushalt
für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, soweit sie einer Investitionsmaßnahme zuzurechnen und
bei der Abrechnung einer solchen Maßnahme zu
berücksichtigen sind
  1. zum Beispiel Kosten der Planung und Bauleitung für eigenes Personal sowie Leistungen der Hilfsbetriebe (Bauhof, Fuhrpark und so weiter)
  2. Ausgaben bei Untergruppe 932 oder Gruppen 94 bis 96
  3. innere Verrechnungen innerhalb des Verwaltungshaushalts bei Untergruppe 169
  16 *   Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
  1. Zur Begriffsbestimmung: vergleiche § 8 Abs. 2 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Ausgaben bei Gruppe 67
  3. Einnahmen aus Verkauf bei den Gruppen 13 und 34
  4. Zuweisungen für laufende Zwecke bei Gruppe 17
  5. Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 67, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt
  160 Bund
Erstattung von
Leistungen der Kriegsopferfürsorge und anderen sozialen Leistungen einschließlich der Kosten der Krankenversorgung nach § 276 Lastenausgleichgesetz
Ausgaben des Zivilschutzes
Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes
 
    161 Land
Erstattung von
Wahlkosten
Dienstbezügen und Versorgungslasten
Unterhaltsleistungen nach dem UVG
sozialen Leistungen
Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Staatsstraßen in der Baulast des Landes
sächlichen Kosten des Landratsamts als unterer Verwaltungsbehörde
 
    162 Gemeinden und Gemeindeverbände
Erstattung von Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen und bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge
soziale Leistungen nach §§ 103 ff. Bundessozialhilfegesetz von anderen kommunalen Trägern
Kosten des Feuerwehreinsatzes

Vergleiche § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung.
    163 Zweckverbände und dergleichen  
    164 Sonstiger öffentlicher Bereich
Verwaltungskostenerstattungen von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung
Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern

Renten von Hilfeempfängern als Kosten- oder Aufwendungsersatz bei Gruppe 25; Kostenersätze zu Erholungsmaßnahmen bei den Gruppen 24 und 25
    165 Kommunale Sonderrechnungen
Erstattung von Verwaltungskosten von Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften
Erstattung von kaufmännisch buchenden Krankenhäusern in eigener Trägerschaft
 
    166 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    167 Private Unternehmen  
    168 Übrige Bereiche
zum Beispiel Erstattungen von Brandversicherungsanstalten, Handels- und Handwerkskammern
soziale Leistungen nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen
Eigenanteile von Schülern an den Schülerbeförderungskosten
 
    169 Innere Verrechnungen
zwischen Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten innerhalb des Verwaltungshaushalts

  1. Hierzu gehören zum Beispiel Verwaltungs- und sonstige Gemeinkosten nach § 14 Abs. 4 GemHVO , die Kosten für Leistungen der Hilfs- und Regiebetriebe (Bauhof, Fuhrpark und so weiter).
  2. Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Untergruppe 679 übereinstimmen.
  3. Der Nachweis von Leistungsentgelten (Gruppe 10 bis 15) anstelle innerer Verrechnungen ist unzulässig.
  4. Verrechnungseinnahmen vom Vermögenshaushalt bei Untergruppe 158
  17 *   Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
  1. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen bei Gruppe 36
  2. Vergleiche auch § 8 Abs. 1 VwV Gliederung und Gruppierung.
  3. Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppen 70 und 71, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt
  170 Bund  
    171 Land
Zuweisungen
allgemeiner Ausgleich von Sonderlasten zum Beispiel für Straßen, für die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst
Personalkostenzuschüsse, Betriebskostenzuschüsse
Pauschale Erstattungen des Landes für Aussiedler und Asylsuchende (241 beziehungsweise 251)
    172 Gemeinden und Gemeindeverbände
Verwaltungs- und Betriebskostenumlagen sowie
Zinsumlagen

soweit nicht bei Untergruppe 072
    173 Zweckverbände und dergleichen
wie bei Untergruppe 172
zum Beispiel Zuweisungen der Kulturräume
    174 Sonstiger öffentlicher Bereich
Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (§ 91 Arbeitsförderungsgesetz)

Förderung aus Bundesmitteln (§ 96 Arbeitsförderungsgesetz) bei Untergruppe 170
    175 Kommunale Sonderrechnung  
    176 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    177 Private Unternehmen
Spenden, Sponsoring

Spenden für besondere Maßnahmen des Vermögenshaushalts bei Gruppe 36
    178 Übrige Bereiche
Zuschüsse
von Kirchen für Kindergärten
von Berufsorganisationen für Schulen
Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Erträge rechtlich
selbständiger Stiftungen, Sponsoring

Der Hinweis bei Untergruppe 177 gilt entsprechend.
2     Sonstige Finanzeinnahmen  
  20 *   Zinseinnahmen
aus Darlehen (auch für soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden) und inneren Darlehen aus Geldanlagen
aus Kaufpreis- und anderen Forderungen

Wegen Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen: vergleiche Untergruppe 261.
    209 Innere Darlehen Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Untergruppe 809 übereinstimmen.
  21   Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen
einschließlich Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen
  22   Konzessionsabgaben  
  23*   Schuldendiensthilfen
  1. Vergleiche § 11 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Beihilfen zur Schuldentilgung, soweit abgrenzbar, bei Gruppe 36
  24/25   Ersatz von sozialen Leistungen
alle Kostenersätze, die in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehen sind, einschließlich der Kostenersatz von Sozialleistungsträgern, die rechtlich dem Versicherten zustehen
  1. Zahlungen von Sozialleistungsträgern in Fällen von vorläufiger Hilfe und von Überbrückungshilfe bei Untergruppe 164
  2. Zinsen für soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden, bei Untergruppe 207
  3. Kostenerstattung von anderen Trägern sozialer Leistungen (zum Beispiel §§ 103 ff. BSHG) bei Gruppe 16
  4. Erstattungen nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen bei Untergruppe 167
  5. Vergleiche auch § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung.
  24   Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen  
  241 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz  
    243 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz
    245 Leistungen von Sozialleistungsträgern  
    247 Sonstige Ersatzleistungen Einnahmen nach § 5 Unterhaltsvorschussgesetz
    249 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen)  
  25   Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen  
  251 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz  
    253 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete  
    255 Leistungen von Sozialleistungsträgern  
    257 Sonstige Ersatzleistungen  
    259 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von
Darlehen)
 
  26   Weitere Finanzeinnahmen  
  260 Bußgelder, Ordnungsstrafen, Zwangsgelder, Disziplinarverfahren  
    261 Säumniszuschläge
einschließlich Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, Beitreibungsgebühren, soweit nicht mit der Hauptforderung gebucht, Nachzahlungszinsen (§ 233 AbgabenordnungAO)
 
    262 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 328
    263 Sonstige Finanzeinnahmen
Konventionalstrafen
Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (zum Beispiel für Steuerausfälle und Ähnliches)
endgültig vereinnahmte Kassenüberschüsse
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz
Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken bei Untergruppe 340
  27   Kalkulatorische Einnahmen Einnahmen der Untergruppen 270 bis 279 müssen jeweils mit den Ausgaben bei den entsprechenden Untergruppen 680 bis 689 übereinstimmen.
  270 Abschreibungen
Wenn in der Vermögensrechnung die Abschreibungen für Grundstücke und bewegliche Sachen getrennt nachgewiesen werden, sind anstelle der Untergruppe 270 die folgenden beiden Untergruppen zu bilden:
 
    271 Abschreibungen für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte  
    272 Abschreibungen für bewegliche Sachen  
    275 Verzinsung des Anlagekapitals  
    276 Auflösung von passivierten Beiträgen und ähnlichen Entgelten  
    277 Auflösung von passivierten Zuweisungen und Zuschüssen  
    279 Zuführung von Gebührenanteilen für später entstehende
Kosten
Sonderrücklage nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  28   Zuführungen vom Vermögenshaushalt Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 90 übereinstimmen.
  280 Allgemeine Zuführung vom Vermögenshaushalt  
    281 Entnahme aus Sonderrücklagen
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Rückführung von Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich unselbständige Stiftungen)
    299 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Keine Veranschlagung!
Summe der Einnahmen der Gruppen 0 bis 2
3     Einnahmen des Vermögenshaushalts  
30   Zuführung vom Verwaltungshaushalt Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 86 übereinstimmen.
  300 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt  
    301 Zuführung zur Sonderrücklage
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Zuführungen zu Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich unselbständige Stiftungen)
  31   Entnahmen aus Rücklagen  
  310 Entnahme aus Allgemeiner Rücklage  
    311 Entnahme aus Sonderrücklagen
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Rückführung von Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich unselbständige Stiftungen)
  32 *   Rückflüsse von Darlehen
(ohne Rückzahlungen von sozialen Leistungen, die
als Darlehen gewährt wurden)
einschließlich Rückzahlungen von Kaufpreisforderungen
  1. Rückzahlungen von sozialen Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden, bei Gruppen 24/25
  2. Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 92, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt
  328 Übrige Bereiche  
    Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen soweit nicht im Verwaltungshaushalt bei Untergruppe 262
  33   Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
einschließlich Rückflüsse vom Eigenkapital von Sondervermögen mit Sonderrechnung
Gewinnanteile bei Gruppe 21
  34   Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
einschließlich Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens
 
  340 Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken
einschließlich Abfindung für Abtretung eigener Grundstücke aus Anlass von Gebietsänderungen

Rückzahlungen von Kaufpreisforderungen bei Gruppe 32
Abfindung für Steuerausfälle und Ähnliches bei Untergruppe 263
    345 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Vergleiche § 5 Abs. 1 VwV Gliederung und Gruppierung: Einnahmen aus dem Verkauf sonstiger beweglicher Sachen bei Gruppe 13.
    346 Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens  
    347 Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben  
    348 Rückzahlungen überzahlter Grunderwerbskosten  
    349 Rückzahlungen überzahlter Anschaffungskosten beweglicher Sachen  
  35   Beiträge und ähnliche Entgelte
zum Beispiel Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge für Investitionen nach dem Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage
 
  36   Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
einschließlich Beihilfen zur Schuldentilgung
Investitionshilfen für
Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Abwasserbehandlungsanlagen, Straßen und so weiter
Leistungen des Bundes nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Bundesfernstraßengesetz
Vorauszahlungen von Fördermitteln nach dem Baugesetzbuch
Spenden mit besonderer Zweckbestimmung für Maß-nahmen des Vermögenshaushalts
Dazu gehören auch Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz.
  360 Bund  
    361 Land investive Schlüssel- und Bedarfszuweisungen nach dem FAG; investive Zweckzuweisungen
    362 Gemeinden und Gemeindeverbände  
    363 Zweckverbände und dergleichen  
    364 Sonstiger öffentlicher Bereich  
    365 Kommunale Sonderrechnungen  
    366 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    367 Private Unternehmen  
    368 Übrige Bereiche Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 98, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt
      Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen
  37   Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen  
  370 Bund  
    371 Land  
    372 Gemeinden und Gemeindeverbände  
    373 Zweckverbände und dergleichen  
    374 Sonstiger öffentlicher Bereich  
    375 Kommunale Sonderrechnungen  
    376 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    377 Private Unternehmen  
    378 Übrige Bereiche  
    379 Innere Darlehen  
  39   Abschluss- und Übertragungsbuchungen
rechnungstechnische Abwicklung von Fehlbeträgen
 
    398 Einnahmen des Vermögenshaushaltes Keine Veranschlagung! Summe der Gruppe 3
    399 Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 0 bis 3
4     Personalausgaben
  1. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aufgrund von Werksverträgen oder ähnlichen Vertragsformen. Ausgaben für Vertragsarchitekten, Vertragsingenieure und so weiter werden als Nebenkosten dem Unterhaltungsaufwand oder den Bauausgaben (Gruppen 50, 51, 94 bis 96) zugeordnet.
  2. Erstattungen von persönlichen Ausgaben (an andere Verwaltungen oder an eigene Verwaltungszweige) sind als sächliche Ausgaben bei Gruppe 67 oder bei Zurechnung zu einer Investitionsmaßnahme der Untergruppe 932 oder den Gruppen 94 bis 96 nachzuweisen.
40   Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Sitzungstagegelder, Reisekosten, Auslagenersätze, Ersätze für entgangene Arbeitsentgelte, Aufwandsentschädigungen, Mitwirkung bei Wahlen, statistische Erhebungen
Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Unfallversicherung für Mitglieder der Gemeindevertretung und Angehörige der freiwilligen Feuerwehr), Ehrensold, Zuwendungen, Beihilfen

Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für eine Beamtenstelle sind bei Gruppe 41 nachzuweisen.
Entschädigungen an Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei Gruppe 65 (Untergruppe 655)
  41   Besoldung, Vergütungen, Löhne
einschließlich aller Zulagen und Zuschläge
Jubiläumszuwendungen, Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Abgeltung für Überstunden, Abfindungen
Übergangsgelder (ohne Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz)

Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei Gruppe 42
    Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen mit der Stelle zusammenhängenden Aufwand
Sachbezüge, die auf die Dienstbezüge angerechnet werden.
(zum Beispiel Holz, Dienstwohnung, Dienstgrundstücke)
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen bei Gruppe 46
Der anrechenbare Gegenwert ist als Einnahme nachzuweisen (zum Beispiel bei Gruppe 13 oder 14).
  410 Beamte  
    411 Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – Beamte  
    412 Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – Angestellte  
    413 Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – Arbeiter  
    414 Angestellte
einschließlich Krankenbezüge
Vergütungen an Diakonissen, Mutterhausschwestern, Ordensschwestern (auch wenn die Bezahlung über das Mutterhaus erfolgt)
 
    415 Arbeiter
einschließlich Krankenbezüge
 
    416 Beschäftigungsentgelte und dergleichen
Entgelte für nebenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf in einer anderen Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben (zum Beispiel Kreisbildstellenleiter)
Entgelte an Ruhestandsbeamte, die weiterbeschäftigt werden
Entgelte für Stellvertretung und Aushilfen, soweit nicht auf die Untergruppen 410 bis 415 aufteilbar
Entgelte und Vergütungen an Praktikanten und Werkstudenten
Entgelte für Dozenten, Lehrer und Prüfungskräfte, (zum Beispiel Dozenten an Volksbildungswerken, Sportlehrer, Handwerksmeister in Prüfungsausschüssen, Kurslehrer an Berufsschulen), Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40
Kostenbeiträge für Zivildienstleistende sind bei Untergruppe 670 nachzuweisen. Sonstige Bezüge der Zivildienstleistenden für Beschäftigung in kommunalen Einrichtungen sind bei betreffenden Aufgabenbereichen nachzuweisen.
soweit nicht den sächlichen Ausgaben in Gruppe 65 (Untergruppe 655) zuzuordnen
    417 Entgelte für ABM-beschäftigte Angestellte  
    418 Entgelte für ABM-beschäftigte Arbeiter  
  42   Versorgungsbezüge und dergleichen
Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge (ohne Erstattung von Sachschäden), Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Ersatz für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind, bei Gruppe 64
  43   Beiträge zu Versorgungskassen
Beiträge an Pensions- und Versorgungskassen sowie zu eigenen Pensions- und Versorgungskassen, für die eine Sonderrechnung geführt wird
Umlagen an Zusatzversorgungskassen

  1. Zahlungen aus eigenen Pensions- und Versorgungskassen ohne Sonderrechnungen sind Versorgungsbezüge (Gruppe 42).
  2. Zahlungen zur Ärzteversorgung (Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung anstelle der gesetzlichen Sozialversicherung) bei Gruppe 44
  3. Umlagen für Beihilfen an Beschäftigte und Versorgungsempfänger bei Gruppe 45
  430 Beamte  
    434 Angestellte  
    435 Arbeiter  
  44   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Ersatzkassen), zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung
Nachversicherung der Beamten
Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung
Ärzteversorgungskasse
Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung
Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung
Künstlersozialabgabe
 
  440 Beamte  
    441 Altersteilzeitbeschäftigte – Beamte  
    442 Altersteilzeitbeschäftigte – Angestellte  
    443 Altersteilzeitbeschäftigte – Arbeiter  
    444 Angestellte  
    445 Arbeiter  
    446 Sonstige  
    447 ABM-beschäftigte Angestellte  
    448 ABM-beschäftigte Arbeiter  
  45   Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
Beihilfen nach den Beihilfevorschriften an Beamte, Angestellte und Arbeiter, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene einschließlich Umlagen und Beiträge, welche an Versorgungskassen und ähnliche Einrichtungen zur Gewährung von Beihilfen gezahlt werden
Unterstützungen an Beamte, Angestellte, Arbeiter, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Tuberkulosehilfe, Kosten für Untersuchungen (vor Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Reihenuntersuchungen und dergleichen)
Mutterschaftsgeld und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Kosten der Schutzimpfungen und dergleichen)

Leistungen der Tuberkulosehilfe eines Trägers der Sozialhilfe im Auftrag eines Dienstherrn (§ 127 und § 62 in Verbindung mit § 100 Abs. 1 Nr. 3 BSHG) bei Abschnitt 49, Gruppe 78
  46   Personal-Nebenausgaben
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, zu Gemeinschaftsveranstaltungen, für soziale Einrichtungen, für Erholungsurlaub (Erholungswerk) und dergleichen
Beschäftigungs- und Trennungsgelder
Umzugskostenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitspatz
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen
Prämien im Vorschlagswesen, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen

  1. Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie Umschulung bei Gruppe 56
  2. Ersatz von Sachschäden, die im Dienst entstanden sind, bei Gruppe 64
  47   Deckungsreserve für Personalausgaben Keine Ist-Buchungen! Nur Veranschlagung
5/6     Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand  
50   Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
laufende Unterhaltung (einschließlich Materialausgaben) eigener, gemieteter und gepachteter Gebäude, Grundstücke und Anlagen einschließlich Ausgaben für die Beseitigung von Unwetter-, Katastrophen-, Tumult-, Manöver- und Kriegsschäden, die nicht im Vermögenshaushalt nachzuweisen sind

Zur Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: vergleiche §§ 6 und 7 VwV Gliederung und Gruppierung.
  51   Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Laufende Unterhaltung (einschließlich Materialausgaben) insbesondere von
Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen einschließlich Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherungs- und Signalanlagen (Lichtzeichenanlagen),
Wasserstraßen, Flussbauten, Meliorationen, Ufermauern, Dämmen, Deichen, Hafenanlagen, Tiefbauten der Entwässerung (Abwasserbeseitigung und -reinigung) und der Wasserversorgung
Sportanlagen, Spielplätzen, Freibädern, Spiel- und Liegewiesen
Wald-, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen, sonstigen öffentlichen Anlagen 
Einrichtungen der Löschwasserentnahme
sonstigen unbebauten Grundstücken

  1. Zur Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: vergleiche §§ 6 und 7 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. laufende Betriebsausgaben der Straßenbeleuchtung, Verkehrs- und -signalanlagen bei den Gruppen 57 bis 63
  3. Erstattung von Ausgaben für die Straßenunterhaltung an einen anderen Aufgabenträger bei Gruppe 67
  52   Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände

laufende Unterhaltung sowie Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von Arbeitsgeräten und
-maschinen aller Art, Büromaschinen, Fernsprech- und Fernschreibgeräten, Zimmerausstattungen für Dienstgebäude und Wohnungen
Schulausstattung (Mobilar, Maschinen, Anlagen und Geräte, soweit nicht Lehrmittel)
ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Labor- und Messgeräte
Geschirr, Bestecke, Wäsche und Kleidung in Anstalten
Werkzeuge, Waffen
bewegliche Verkehrszeichen
Zu den sonstigen Gebrauchsgegenständen zählen auch Tiere (Zucht- und Zugtiere, Reitpferde, Hunde, sonstiges Nutzvieh, Tiere in zoologischen Gärten).

  1. Anschaffungskosten, soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935; zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. fest eingebaute Anlagen in Gebäuden und Grundstücken bei Gruppen 50 oder 51
  3. Lehr- und Unterrichtsmittel bei Untergruppe 591
  53   Mieten und Pachten
für bewegliche Sachen und Grundstücke
einschließlich Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen und laufende Leistungen aufgrund von Leasing-Verträgen, wenn der Leasing-Gegenstand nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften dem Leasing-Geber (also nicht der Kommune) zugerechnet wird

Wird das Leasing-Gut nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften der Kommune zugerechnet, so ist die Leasing-Rate in einen Tilgungsanteil (VmH) und einen Zins- und Kostenanteil (VwH) aufzuteilen.
  54   Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen und so weiter
eigene, gemietete und gepachtete Grundstücke, Gebäude und einzelne Räume
im Einzelnen:
Grundsteuern
Hausgebühren einschließlich Abgaben und Entgelte für Abwasser- und für Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Kaminreinigung
Heizung
Reinigung (soweit nicht bei Hausgebühren) einschließlich Reinigung von Bürowäsche, Vorhängen und Ähnliches, Ungezieferbekämpfung
Schnee räumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerpflichten
Wasser- und Energieversorgung: Entgelte
(einschließlich Zählermiete) für Wasser-, Gas- und Strombezug (soweit nicht Heizung), Kosten von Glühlampen, Leuchtstäben und so weiter
Versicherungen, zum Beispiel Gebäudebrand- und Elementarschadensversicherung, Diebstahl-, Einbruch-, Gebäudehaftpflicht-, Feuer-, Glasbruch-, Hausrat- und Leitungswasserversicherung
sonstige Bewirtschaftungskosten, zum Beispiel Bewachung
 
  55   Haltung von Fahrzeugen
Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten bei Pkw, Lkw, motorisierten Spezialfahrzeugen, anderen Fahrzeugen (zum Beispiel Fahrräder, Anhänger)
Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung einschließlich Nebenversicherungen (zum Beispiel Insassenunfall-, Gepäck-, Rechtsschutzversicherung)
sonstige Kfz-Kosten (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge)

  1. Anschaffungskosten, soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935 Zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Garagenunterhaltung bei Gruppe 50, Garagenmiete bei Gruppe 53
  3. Mitgliedsbeiträge, die nicht im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen stehen, bei Untergruppe 661
  56   Besondere Aufwendungen für Beschäftigte  
  (560) Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände
Beschaffung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung und persönlichen Ausrüstungsgegenständen, zum Beispiel für Angehörige der Feuerwehr, der gemeindlichen Vollzugsbeamten, Fahrer, Pförtner, Amtsboten, Heizer, Müllwerker, Bedienungspersonal von Maschinen, Arbeiter in Werkstätten, Bauhöfen, Fuhrparks, Wirtschaftspersonal und Ähnliches
Hierher gehören auch Einkleidungsbeihilfen, Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und Abnutzungsentschädigungen.
 
    (562) Aus- und Fortbildung, Umschulung
Kosten der Teilnahme von Bediensteten an Lehrgängen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung (einschließlich Reisekosten)
Aus- und Fortbildungsbeihilfen an Bedienstete
Honorare und Sachkosten für eigene Lehrgänge und Vorträge zur Fortbildung

Ständige eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind mit allen Einnahmen und Ausgaben beim sachlich zuständigen Verwaltungszweig nachzuweisen. Vergleiche auch Abschnitt 8.
  57 bis 63   Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Zu den Gruppen 57 bis 63 gehören:
Verbrauchsmittel, insbesondere
Lebensmittel,
Futtermittel,
Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial,
Laborbedarf, Versuchstiere,
sonstiger Anstaltsbedarf,
Werkstättenbedarf, EDV-Material,
Baumaterial als Vorrat
Streugut für den Straßenwinterdienst,
Saat- und Pflanzgut, Düngemittel,
Erwerb und Unterhaltung von Kunst- und Sammlungsgegenständen sowie
Bücher und Zeitschriften der Bibliotheken (einschließlich Einband- und Pflegekosten)

Anschaffungskosten, soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935. Zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung.
  591 Lehr- und Unterrichtsmittel  
    592 Lernmittel zum Beispiel Schulbücher
    639 Kosten der Schülerbeförderung nur im UA 290 anzuwenden
  64   Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Versicherungen gegen Haftpflicht, Vermögensschäden, Veruntreuung, Unfall
Rechtsschutzversicherung
Umlagen an Schadensausgleichskassen
Leistungen in nicht durch Versicherung gedeckten Schadensfällen
Ersatz für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz
  1. soweit nicht bei den Gruppen 54 und 55
  2. Bauwesenversicherung als Baunebenkosten zu den Gruppen 94, 95, 96
  65   Geschäftsausgaben  
  (650) Bürobedarf  
    (651) Bücher, Zeitschriften  
    (652) Post- und Fernmeldegebühren  
    (653) Öffentliche Bekanntmachungen  
    (654) Dienstreisen
Reisekostenvergütungen, auch in Personalvertretungsangelegenheiten
Fahrkosten- und Auslagenersätze bei Dienstgängen (Stadtfahrten)
Entschädigungen für die Benutzung anerkannter oder sonst zugelassener privateigener Kraftfahrzeuge
(auch soweit pauschaliert)

Reisekosten im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung bei Gruppe 56 (Untergruppe 562)
    (655) Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
Organisationsprüfungen und Ähnliches, Gebühren für die örtliche Prüfung
Kosten von Fachbeiräten, Kommissionen und Ausschüssen, soweit diese außerhalb ehrenamtlicher Funktionen tätig werden
Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher- und ähnliche Kosten einschließlich Nebenkosten
Erstattung von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner
  1. Honorare als Beschäftigungsentgelte bei Untergruppe 416, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40
  2. Soweit Ausgaben dieser Art als Folge anderer Ausgaben anfallen, sind sie zusammen mit diesen nachzuweisen, zum Beispiel Beurkundungskosten beim Grunderwerb bei Untergruppe 932.
    (658) Sonstige Geschäftsausgaben
zum Beispiel Transportkosten, soweit sie nicht als Nebenkosten von Unterhaltungs-, Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen
Kranzspenden, Kosten für Nachrufe
Kontogebühren
 
  66   Weitere Allgemeine sächliche Ausgaben  
  660 Verfügungsmittel  
    661 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und dergleichen Zuschüsse bei den Gruppen 70, 71, 72 und 98; Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen bei Gruppe 55
    662 Geschäftsführungskosten der Fraktionen  
    (668) Vermischte Ausgaben  
  67*   Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebaufwand
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger vertraglicher Verpflichtungen

  1. Zur Begriffsbestimmung: vergleiche § 8 Abs. 2 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Einnahmen bei Gruppe 16
  3. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bei Gruppen 70 oder 71
  4. Rückzahlung von Einnahmen der Gruppe 16, sofern nicht im laufenden Jahr von der Einnahme abgesetzt
  5. Schülerbeförderungskosten an Verkehrsunternehmen und Schüler bei Untergruppe 639
  670 Bund
zum Beispiel Kostenbeiträge für Zivildienstleistende, Gebührenanteil für Führungszeugnisse
 
    671 Land
zum Beispiel Forstverwaltungskostenbeitrag
anteilige Abführung von Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz an das Land (einschließlich Bundesanteil)
    672 Gemeinden und Gemeindeverbände
Erstattung von
Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen und bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung,
sozialen Leistungen nach §§ 103 ff. BSHG an andere kommunale Träger

Vergleiche § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung.
    675 Kommunale Sonderrechnungen
Erstattungen an Krankenhäuser in eigener Trägerschaft und die anderer kommunaler Träger
 
    678 Übrige Bereiche  
    679 Innere Verrechnungen
zwischen Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten innerhalb des Verwaltungshaushalts
  1. Hierzu gehören zum Beispiel Verwaltungs- und sonstige Gemeinkosten nach § 14 Abs. 4 GemHVO sowie die Kosten für Leistungen der Hilfs- und Regiebetriebe (Bauhof, Fuhrpark und so weiter).
  2. Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Untergruppe 169 übereinstimmen.
  3. Der Nachweis von Leistungsentgelten (Gruppe 50 bis 66) anstelle innerer Verrechnungen ist unzulässig.
  4. Erstattungen an Krankenhäuser in eigener Trägerschaft bei Untergruppe 675
  68   Kalkulatorische Kosten Ausgaben der Untergruppen 680 bis 689 müssen jeweils mit den Einnahmen bei den entsprechenden Untergruppen 270 bis 279 übereinstimmen.
  680 Abschreibungen
Wenn in der Vermögensrechnung die Abschreibungen für Grundstücke und bewegliche Sachen getrennt nachgewiesen werden, sind anstelle der Untergruppe 680 die folgenden beiden Untergruppen zu bilden:
    681 Abschreibungen für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte  
    682 Abschreibungen für bewegliche Sachen  
    685 Verzinsung des Anlagekapitals  
    686 Auflösung von passivierten Beiträgen und ähnlichen Entgelten  
    687 Auflösung von passivierten Zuweisungen und Zuschüssen  
    689 Zuführung von Gebührenanteilen für später entstehende Kosten Sonderrücklage nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
7     Zuweisungen und Zuschüsse
  1. Begriffsbestimmung: vergleiche § 8 Abs. 1 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Investitionszuschüsse und -zuweisungen sind bei der Gruppe 98 nachzuweisen.
70   Zuschüsse für laufende Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen  
  71 *   Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke
  1. Zahlungen an Freie Träger für die Betreibung von überlassenen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  2. Zuschüsse für laufende Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen bei Gruppe 70
  3. Rückzahlungen von Einnahmen der Gruppe 17, sofern nicht im laufenden Jahr von der Einnahme abgesetzt
  4. allgemeine Zuweisungen bei Gruppe 82, allgemeine Umlagen bei Gruppe 83
  712 Gemeinden und Gemeindeverbände
zum Beispiel Zuweisungen des Landkreises für den Betrieb von Schulen, Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens
 
    713 Zweckverbände und dergleichen
zum Beispiel Verwaltungs- und Betriebskostenumlagen, Förderung von Einrichtungen an Zweckverbände

  1. soweit nicht bei Untergruppe 833
  2. Kapitaleinlagen und Umlagen zur Vermögensfinanzierung bei Untergruppe 930
    714 Sonstiger öffentlicher Bereich  
    715 Kommunale Sonderrechnungen
Zuschüsse an Eigenbetriebe und an Eigengesellschaften (zum Beispiel zur Verlustabdeckung)
Kapitaleinlagen bei Untergruppe 930
    716 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    717 Private Unternehmen  
    718 Übrige Bereiche
Begabtenförderung
Zuschüsse für Dorf- und Stadtchroniken,
zur Gemeinschaftspflege,
für Heimatfeste,
für Denkmalpflege,
für Ortsverschönerungswettbewerbe
  1. Soziale Leistungen an natürliche Personen bei den Gruppen 73 bis 78
  2. Mitgliedsbeiträge bei Untergruppe 661
  3. Zuschüsse an Vereine bei Gruppe 70
  72*   Schuldendiensthilfen Beihilfen zur Schuldentilgung, soweit abgrenzbar bei Gruppe 98
  73 bis 79   Soziale Leistungen
einschließlich der sozialen Leistungen, die als Darlehen gewährt werden

  1. Kostenerstattung an andere Träger sozialer Leistungen (zum Beispiel §§ 103 ff. BSHG) bei Gruppe 67
  2. Vergleiche auch § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung.
  73   Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen  
  74   Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen  
  75   Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte  
  76   Leistungen für Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen  
  77   Leistungen für Jugendhilfe in Einrichtungen  
  78   Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach § 276 LAG
Leistungen nach dem UVG
Leistungen der Tuberkulosehilfe nach § 127 BSHG
 
  79   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  
8     Sonstige Finanzausgaben  
  80*   Zinsausgaben
Zinsen für die bei Gruppe 37 nachgewiesenen Kreditaufnahmen und ähnliche Rechtsgeschäfte
Zinsen für Kassenkredite

  1. Verzugs-, Stundungszinsen und Ähnliches bei Untergruppe 841
  2. Finanzkostenumlage an Zweckverbände bei Untergruppe 833
    809 Innere Darlehen Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Untergruppe 209 übereinstimmen.
  81   Steuerbeteiligungen  
  810 Gewerbesteuerumlage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz  
  82 * Allgemeine Zuweisungen Zuweisungen und Umlagen für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe bei Gruppe 71
  821 Land – Rückzahlung von Bedarfszuweisungen
(rückzahlbare Überbrückungshilfen)
 
  83   Allgemeine Umlagen Vergleiche § 9 VwV Gliederung und Gruppierung.
  831 Land  
    832 Gemeinden und Gemeindeverbände
Umlagen an Gemeindeverbände zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs, Kreisumlage
 
    833 Zweckverbände und dergleichen
Finanzkostenumlagen (beziehungsweise Zinsumlagen) an Zweckverbände und Umlagen, die unaufgeteilt der Deckung von Ausgaben für mehrere Aufgabenbereiche dienen (zum Beispiel bei Zweckverbänden mit mehreren Aufgaben, Gemeindeverwaltungsverbänden)

  1. soweit Umlagen einem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können, bei Untergruppe 713, (ausgenommen Finanzkostenumlagen) nachzuweisen
  2. Investitionszuschüsse sind bei der Gruppe 98 nachzuweisen.
    834 Kulturumlage (nach § 7 Abs. 2 Sächsisches Kulturraumgesetz)  
    835 Landeswohlfahrtsumlage  
  84   Weitere Finanzausgaben  
  840 Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährverträgen soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 928
    841 Sonstige Finanzausgaben
zum Beispiel Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugszinsen, Erstattungszinsen (§ 233 AO)
Zinsen für zurückzuzahlende Zuwendungen
Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (zum Beispiel für Steuerausfälle und Ähnliches)
endgültig übernommene Kassenfehlbeträge

Bei öffentlichen Abgaben können diese Ausgaben mit der Hauptschuld gebucht werden.
Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken bei Untergruppe 932
  85   Deckungsreserve Keine Ist-Buchungen! Nur Veranschlagung
  86   Zuführung zum Vermögenshaushalt Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 30 übereinstimmen.
  860 Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt  
    861 Zuführung zu Sonderrücklagen
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Rückführung von Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich unselbständige Stiftungen)
    899 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 4 bis 8
9     Ausgaben des Vermögenshaushalts  
90   Zuführungen zum Verwaltungshaushalt Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 28 übereinstimmen.
  900 Allgemeine Zuführung zum Verwaltungshaushalt  
    901 Entnahmen aus Sonderrücklagen
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Rückführung von Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich selbständige Stiftungen)
  91   Zuführungen an Rücklagen  
  910 Zuführung an allgemeine Rücklage  
    911 Zuführungen an Sonderrücklagen
  1. zum Beispiel nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
  2. hier auch Zuführungen an Sondervermögen (zum Beispiel rechtlich unselbständige Stiftungen)
  92 *   Gewährung von Darlehen
(ohne soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt werden) in Erfüllung einer Aufgabe, zum Beispiel Wohnungsbau-, Arbeitgeber-, Personal- und sonstige Darlehen, Darlehen an Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

  1. Soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt werden, bei Gruppen 72 bis 78
  2. Rückzahlung von Einnahmen der Gruppe 32, sofern nicht im laufenden Jahr von der Einnahme abgesetzt
  928 Übrige Bereiche  
    Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährverträgen soweit nicht im Verwaltungshaushalt: bei Untergruppe 840
  93   Vermögenserwerb  
  930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
Aktien, Geschäftsanteile, Bezugsrechte, Hingabe von Eigenkapital an Sondervermögen mit Sonderrechnung, Kapitaleinlagen und Investitionskostenumlagen
Hingabe von Eigenkapital an Zweckverbände

Umlagen und Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände in Untergruppe 983
    932 Erwerb von Grundstücken
einschließlich grundstücksgleichen Rechten und Anlagen 
Zu den Grunderwerbskosten (Erwerbsaufwand) gehören auch Ausgaben für Vermessung, Grundstücksschätzungen, Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Auflassung, Planung, Entschädigungen, auch Maklerentschädigungen, Provisionen, Abfindungen, Grunderwerbsteuer und dergleichen einschließlich der Leistungen eigener Ämter.
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch
Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken im Zusammenhang mit Gebietsänderungen

Einnahmen bei Untergruppe 158
Abfindung für Steuerausfälle und Ähnliches bei Untergruppe 842
    933 Tilgung von Kaufpreisschulden, Leasing- und Leibrentenzahlungen im Zusammenhang mit Grunderwerben wenn der Leasing-Gegenstand nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Tilgungs- und Investitionsanteil der Kommune zugerechnet wird
soweit Zinsanteile abgrenzbar: bei Gruppe 80
    935 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung.
    936 Leasingzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Die Hinweise bei Untergruppe 933 gelten entsprechend.
  94, 95, 96   Baumaßnahmen
  1. Zur Abgrenzung: vergleiche § 6 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Grunderwerbskosten bei Untergruppe 932
  3. Zu den Baumaßnahmen gehören auch Ausgaben für Planung, Wettbewerb, künstlerische Ausgestaltung, Entwurf, Bauleitung einschließlich der Leistungen eigener Ämter (Eigene Leistungen sind als Einnahmen bei Untergruppe 158 nachzuweisen).
  (94)   Hochbaumaßnahmen
Erweiterungs-, Neu-, Um- und Ausbauten einschließlich der mit diesen Baumaßnahmen im sachlichen und baulichen Zusammenhang stehenden Tiefbauten, Anlagen 
zum Beispiel Garagen, Versorgungs-, und Heizungsanlagen, Alarm- und Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen; Ausstattungen, die wesentliche Bestandteile der Bauten sind, Abbruchs- und Aufschließungskosten, wenn sie zur Durchführung von Hochbauten erforderlich sind
  (95)   Tiefbaumaßnahmen und andere Baumaßnahmen
Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Unterführungen, Wasserstraßen, Wasserbauten, Hafenanlagen, Dämme, Deiche, Brunnen, Freibäder, Kanäle, Wasserversorgung, Entwässerung
 
  (96)   Betriebsanlagen, sonstige technische Anlagen 
Gleisanlagen, Roll- und Fahrtreppen im Zusammenhang mit Außenbauten, nicht transportable Röntgen- und Kühlanlagen, Betriebsaufzüge, Großküchenanlagen, Verkehrsfernseh- und Polizeiruf- sowie sonstige Verkehrssicherungsanlagen, Trafostationen, Fernsprechzentralen, Versorgungsnetzerweiterungen, Gemeinschaftsantennen und dergleichen
 
  97   Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen
Tilgung der bei Gruppe 37 nachzuweisenden
Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
Tilgung von Kaufpreisschulden für Grunderwerb bei Untergruppe 933
    970 Bund  
    971 Land  
    972 Gemeinden und Gemeindeverbände  
    973 Zweckverbände und dergleichen  
    974 Sonstiger öffentlicher Bereich  
    975 Kommunale Sonderrechnungen  
    976 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen  
    977 Private Unternehmen  
    978 Übrige Bereiche  
    979 Innere Darlehen  
  98*   Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
einschließlich Beihilfen zur Schuldentilgung
  1. Vergleiche § 8 VwV Gliederung und Gruppierung.
  2. Rückzahlungen von Einnahmen der Gruppe 36*, sofern nicht im laufenden Jahr von den Einnahmen abgesetzt
    981 Land Auch Rückzahlung als Darlehen gewährter investiver Bedarfszuweisungen nach FAG
  99   Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushalts  
  990 Kreditbeschaffungskosten, zum Beispiel Disagio  
    991 Ablösung von Dauerlasten  
    992 Deckung von Fehlbeträgen  
    993 Sonstige Abführungen (Abführung an den Entschädigungs- und Erblastentilgungsfonds)  
    995 Abschluss- und Übertragungsbuchungen  
    997 Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem Altschuldenhilfegesetz  
    998 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Keine Veranschlagung! Summe Gruppe 9
    999 Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 4 bis 9
*
Zur Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen sind nach § 3 VwV Gliederung und Gruppierung Untergruppen nach Abschnitt III Nr. 1 zu bilden
III.
Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen:

Bei den in Abschnitt II mit „*“ gekennzeichneten Einnahmen- und Ausgabengruppen sind, soweit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift erforderlich, folgende Untergruppen zu bilden, denen insbesondere zuzuordnen sind:

.. 0
Bund
Bund, Sondervermögen des Bundes, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung;
.. 1
Land
Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung;
.. 2
Gemeinden und Gemeindeverbände
Gemeinden, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landeswohlfahrtsverband;
.. 3
Zweckverbände und dergleichen
Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich-rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben.
Dazu gehören:
Zweckverbände nach den Zweckverbandsgesetzen – ohne
Sparkassenzweckverbände (Bereich 5 beziehungsweise 6);
sondergesetzliche Verbände, zum Beispiel Schulverbände gemäß den Schulgesetzen der Länder;
Nachbarschaftsverbände;
Wasserwirtschaftliche Verbände;
Regionale Planungsverbände;
Wasserversorgungsverbände;
Abwasserbeseitigungsverbände;
Grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland;
sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung, wie sie nach Landesrecht festgelegt sind;
.. 4
Sonstiger öffentlicher Bereich
Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung;
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung;
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung;
Träger der Arbeitslosenversicherung;
Kommunale Versorgungskassen und -verbände (Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind den Zahlungsbereichen .. 5 beziehungsweise .. 6 zuzuordnen);
.. 5
Kommunale Sonderrechnungen
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen die kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer beziehungsweise mittelbarer Anteilseigner ist.
Öffentliche Unternehmen sind:
  • eigene Betriebe der Gemeinden/GV;
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung;
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
  • Unternehmen des privaten Rechts (zum Beispiel AG, GmbH, gGmbH), wenn Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen sind:
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind;
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind;
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die kommunale Körperschaft auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt;
.. 6
Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften (Bund, Länder, andere kommunale Körperschaften) Mitglied, Träger oder unmittelbare beziehungsweise mittelbare Anteilseigner sind.
Öffentliche Unternehmen sind:
  • eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO;
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung;
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
  • Unternehmen des privaten Rechts (zum Beispiel AG, GmbH, gGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen sind:
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind;
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind;
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt.
Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.
.. 7
Private Unternehmen
alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vergleiche Bereiche .. 5 und ..6) sind,
Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH und so weiter);
Personengesellschaften (OHG, KG, BGB-Gesellschaft und so weiter);
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
Nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
Arbeitsstätten der freien Berufe;
Landwirtschaftliche Betriebe;
Handwerksbetriebe;
Einkaufs-/Verkaufsvereinigungen;
.. 8
Übrige Bereiche
natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind.
Dazu gehören:
Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
Wirtschaftsverbände, und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
Gewerkschaften;
politische Parteien;
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
Weiter gehören hierher:
natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie nicht als Unternehmen anzusehen sind;
europäische Gemeinden;
internationale Organisationen.
.. 9
Innere Verrechnungen
Hierzu gehören die Erstattung von Verwaltungs- und sonstigen Gemeinkosten zwischen den Aufgabenbereichen (Abschnitten und Unterabschnitten) sowie die inneren Darlehen aus Sonderrücklagen und von Sondervermögen ohne Sonderrechnung.

Anlagen 3 bis 20

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2002 Nr. 4, S. 166
    Fsn-Nr.: 521-V02.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002