Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, die Finanzplanung
und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Kommunen im Freistaat Sachsen
(VwV Gliederung und Gruppierung)
Vom 8. Januar 2002
[Geändert durch VwV vom 31. Mai 2002 (SächsABl. SDr. S. S 494),durch VwV vom 18. September 2002 (SächsABl. S. 1039), durch VwV vom 23. Januar 2003 (SächsABl. S. 118), durch VwV vom 28. Juni 2004 (SächsABl. S. 749), durch VwV vom 9. November 2004 (SächsABl. SDr. S. S 686) und durch VwV vom 24. August 2005 (SächsABl. SDr. S. S 642) mit Wirkung vom 1. Januar 2006]
Aufgrund von
- § 128 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Zweiten Gesetzes zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427), und
- § 69 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Zweiten Gesetzes zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426 f.), wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
1. Abschnitt
Verbindliche Muster
§ 1
Grundsätzliches
(1) Als verbindliche Muster für die kommunalen Haushalte werden bekannt gemacht:
- 1.
- Gliederung der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen (Gliederungsplan, Anlage 1);
- 2.
- Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten (Gruppierungsplan)/Bereichsabgrenzungen nach Zahlungsströmen (Anlage 2);
- 3.
- Haushaltssatzung (Anlage 3);
- 4.
- Nachtragssatzung (Anlage 4);
- 5.
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben (Anlage 5);
- 6.
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen (Anlage 6);
- 7.
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) (Anlage 7);
- 8.
- Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 8);
- 9.
- Haushaltsquerschnitt (Anlage 9);
- 10.
- Gruppierungsübersicht (Anlage 10);
- 11.
- Finanzierungsübersicht (Anlage 11);
- 12.
- Einzelpläne (Anlage 12);
- 13.
- Stellenplan (Anlage 13);
- 14.
- Kommunale Finanzplanung (Anlage 14);
- 15.
- Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) (Anlage 15);
- 16.
- Kassenmäßiger Abschluss (und Gesamtabschluss) (Anlage 16);
- 17.
- Haushaltsrechnung (Anlage 17);
- 18.
- Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 18);
- 19.
- Anlagennachweis nach § 37 Abs. 1 KomHVO (Anlage 19);
- 20.
- Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
(Anlage 20). - 21.
- Übersicht über die den Fraktionen nach § 35a SächsGemO beziehungsweise der § 31a Abs. 3 SächsLKrO zur Verfügung gestellten Mittel (Anlage 21).
(2) Die Muster nach den Anlagen 3 bis 19 können bei Bedarf ergänzt werden. Von ihnen darf abgewichen werden, soweit die Verwendung technischer Hilfsmittel dies erfordert. Geänderte Formulare müssen jedoch mindestens die in den Mustern vorgeschriebenen Angaben enthalten.
2. Abschnitt
Anwendung des Gliederungs- und des Gruppierungsplans
§ 2
Zuordnung, Unterteilung
(1) Im Haushaltsplan sind, wenn entsprechende Einnahmen und Ausgaben anfallen, mindestens die im Gliederungs- und im Gruppierungsplan (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Positionen, die nicht in Klammern gesetzt sind, auszuweisen. Bei der Bezeichnung einzelner Positionen kann vom Wortlaut des Gliederungs- und des Gruppierungsplanes abgewichen werden, wenn dadurch der Inhalt treffender beschrieben wird.
(2) Für weitere Unterteilungen des Haushalts sind zunächst die in Klammern gesetzten Unterabschnitte und Untergruppen zu verwenden, bevor weitere geschaffen werden. Die im Gliederungs- und Gruppierungsplan in der zweiten und dritten Stelle nicht belegten Nummern können für eine weitere Unterteilung der jeweils vorangegangenen Position verwendet werden. Im Übrigen ist nach den Regeln des Dezimalsystems zu verfahren.
(3) Der Haushalt soll nur dort weiter unterteilt werden, wo dies der Haushaltsklarheit dient oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und dadurch die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Konten des Sachbuchs und der Haushaltsrechnung können für Betriebsabrechnungen und Kostenrechnungen weiter als der Haushaltsplan unterteilt werden.
(4) Bezieht sich ein Vorgang auf mehrere Positionen, ist er in der Regel derjenigen Position zuzuordnen, zu der er überwiegend gehört. § 7 Abs. 4 Satz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) bleibt unberührt.
(5) Wird ein Abschnitt oder eine Gruppe im Gliederungs- und im Gruppierungsplan (Anlagen 1 und 2) durch Unterabschnitte oder Untergruppen weiter unterteilt, darf der zugehörige Abschnitt oder die Gruppe keine eigenständigen Haushaltsansätze enthalten. In diesen Fällen darf der Abschnitt oder die Gruppe nur die Summe der zugehörigen Unterabschnitte und Untergruppen ausweisen.
§ 3
Bereichsabgrenzung
(1) Bei den in Abschnitt II des Gruppierungsplanes mit * gekennzeichneten Einnahme- und Ausgabegruppen sind, soweit sich dies nicht bereits aus den dortigen Bezeichnungen und Hinweisen ergibt und soweit entsprechende Einnahmen oder Ausgaben anfallen, für finanzstatistische Zwecke Untergruppen nach Abschnitt III des Gruppierungsplanes (Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen) zu bilden. Die bei den betreffenden Gruppen in Abschnitt II des Gruppierungsplans zur zusätzlichen Erläuterung aufgeführten Untergruppen sind gegebenenfalls um die weiteren Untergruppen nach Abschnitt III des Gruppierungsplanes zu ergänzen.
(2) Die Ausgaben sind dem Bereich des Empfängers zuzuordnen, für den die Mittel bestimmt sind. Die Einnahmen sind dem Bereich der Stelle zuzuordnen, in deren Haushalt die entsprechende Ausgabe veranschlagt wurde. Wenn die Zahlungen als durchlaufende Gelder über weitere öffentliche Kassen oder andere Stellen führen, wird die Zuordnung zu den Bereichen hierdurch nicht berührt.
(3) Beteiligen sich Bund und Land gemeinsam an der Finanzierung kommunaler Aufgaben (Mischfinanzierung), so fließen die Bundesmittel über den Landeshaushalt. Sie werden im Landeshaushalt vereinnahmt und als Zahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen mit den Landesmitteln weitergeleitet. Im Gemeindehaushalt sind die Zuwendungen als Zahlungen vom Land nachzuweisen.
(4) Ausgaben, die im Rahmen eines Privatrechtsverhältnisses oder als marktübliches Entgelt zu leisten sind (Leistungsentgelte), fallen nicht unter die Bereichsabgrenzung; sie sind nach ihrem Entstehungsgrund oder Einzelzweck zuzuordnen.
§ 4
Nicht zu veranschlagende Beträge,
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV)
(1) Durchlaufende Gelder im Sinne von § 13 Nr. 1 KomHVO sind über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickeln. Zu den durchlaufenden Geldern gehören auch Mittel, die vorübergehend treuhänderisch für Dritte verwaltet werden.
(2) Zu den nach § 13 Nr. 2 KomHVO nicht zu veranschlagenden, im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickelnden oder zu den nach § 13 Nr. 3 KomHVO nicht zu veranschlagenden und nicht zu buchenden Vorgängen gehören insbesondere die Einnahmen und Ausgaben folgender Bereiche:
Häftlingshilfe;
erweiterter Katastrophenschutz;
Kriegsgefangenenentschädigung;
Lastenausgleich;
Rückführung von Deutschen aus dem Ausland;
Unterhaltssicherung;
Verteidigungslasten;
Wohngeld einschließlich besonderer Mietzuschüsse für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge;
Lernhilfe als Eingliederungshilfe für jugendliche Zuwanderer.
(3) Bereiche, an deren Ausgaben die Gemeinde einen eigenen Anteil zu tragen hat, der über die Verwaltungskosten der Bewirtschaftung und der kassenmäßigen Abwicklung hinausgeht, sind dagegen in vollem Umfang über den Gemeindehaushalt abzuwickeln (zum Beispiel Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz).
(4) Ist die Durchführung der den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden übertragen oder hat der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Kommunaler Sozialverband Sachsen) ihm obliegende Aufgaben an die örtlichen Träger (Kreisfreie Städte, Landkreise) delegiert, so haben die Gemeinden die dabei entstehenden Einnahmen und Ausgaben über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickeln, wenn die Einnahmen und Ausgaben nicht unmittelbar durch die Kasse des Trägers vollzogen werden. Dies gilt entsprechend für Einnahmen und Ausgaben des örtlichen Trägers infolge einer Übertragung von Aufgaben vom überörtlichen Träger sowie der kreisangehörigen Gemeinden infolge einer Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Jugendhilfe. Die Träger der Sozial- beziehungsweise Jugendhilfe haben die ihnen hierfür entstehenden Ausgaben den Gruppen 73 ff. zuzuordnen. Im Übrigen fallen die im Sozialbereich für andere Träger zu erbringenden und von diesen zu erstattenden Leistungen nicht unter § 13 KomHVO; sie sind als Leistungsausgaben (Gruppen 73 ff.) – gegebenenfalls ergänzt um eigene Mittel- und Erstattungseinnahmen (Gruppe 16) – vom erstattungspflichtigen Träger als Erstattungsausgaben (Gruppe 67) zu veranschlagen.
(5) Für den Inhalt des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge ist das Muster nach Anlage 15 (§ 1 Abs. 1) maßgebend. Der Buchungsabschnitt 1 Vorschüsse und Verwahrungen beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben im im Sinne der Begriffsbestimmungen der Nummern 6, 9 und 33 der Anlage zur KomHVO. Bei den Buchungsabschnitten 2 bis 6 sind die kassenwirksamen aber haushaltsneutralen Veränderungen des Geldvermögens, der Schulden und der Rücklagen sowie der buchmäßige Kassenbestand oder Kassenvorgriff nachzuweisen.
§ 5
Bewegliche Sachen des Anlagevermögens
(1) Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935 auszuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen und der Gegenstand selbständig bewertungs- und nutzungsfähig ist. Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand 410 Euro nicht, so sind sie dennoch dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden und der gesamte Betrag über der Grenze von 410 Euro liegt. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Ausgaben für die notwendige Erstausstattung sollten grundsätzlich dem Vermögenshaushalt zugeordnet werden; dasselbe gilt, wenn der Bestand an beweglichem Vermögen wesentlich aufgestockt wird. Vorräte an Verbrauchsmitteln gehören in der Regel nicht zu den beweglichen Sachen des Anlagevermögens.
(2) Für den dem Verwaltungshaushalt zuzuordnenden Erhaltungsaufwand gelten die Abgrenzungskriterien in den §§ 6 und 7 entsprechend.
§ 6
Baumaßnahmen
(1) Es ist zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) und den Ausgaben für Unterhaltung (Erhaltungsaufwand). Grenzfälle sind grundsätzlich nach den Regeln in Abschnitt 157 der Einkommensteuer-Richtlinien zu behandeln. Die Ausgaben für Investitionen sind im Vermögenshaushalt bei den Gruppen 94, 95 und 96 nachzuweisen. Die Kosten für Entwurfsbearbeitung und Bauleitung sind dem Bauvorhaben zuzuordnen.
(2) Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) liegen vor, wenn durch eine Baumaßnahme neues Sachvermögen geschaffen oder vorhandenes vermehrt wird. Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes geschaffen wird. Aufwendungen für die Erneuerung von bereits in den Herstellungskosten eines Gebäudes enthaltenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind nur dann als Herstellungskosten des Gebäudes zu behandeln, wenn sie so artverschieden sind, dass die Baumaßnahme nach der Verkehrsanschauung nicht mehr in erster Linie dazu dient, das Gebäude in seiner bestimmungsmäßigen Nutzungsmöglichkeit zu erhalten, sondern etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes zu schaffen. Herstellungsaufwand liegt in diesen Fällen nur vor, wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird. Eine deutliche Verbesserung ist nicht schon deswegen anzunehmen, weil mit notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eine dem technischen Fortschritt entsprechende übliche Modernisierung verbunden ist. Fallen in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit Herstellungsaufwand Ausgaben an, die sonst als Erhaltungsaufwand angesehen werden, so können diese, wenn sie unerheblich sind, wegen des wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs dem Herstellungsaufwand zugerechnet werden.
(3) Zum Herstellungsaufwand beim Straßenbau gehören die Ausgaben für Erneuerungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben. Erneuerungsbauvorhaben dienen vorwiegend dem Deckenbau und verändern die bestehende Linienführung der Straße im Grund- und Aufriss nur unwesentlich, so dass eine Ausführung ohne ausführliche Entwurfsunterlagen möglich ist. Die Arbeiten müssen deutlich über das Ausmaß einer Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeit hinausgehen. Um-, Aus- und Neubauvorhaben setzen die Bearbeitung ausführlicher Bauentwürfe bezüglich Grund- und Aufrissgestaltung oder konstruktive Durchbildung voraus. Beispiele und Einzelheiten der Abgrenzung des Herstellungsaufwandes vom Erhaltungsaufwand beim Straßenbau sind in dem „Ausgabenblatt für Erneuerungsbauvorhaben“ der vorläufigen Buchungsanweisung für Bundesfernstraßen vom 2. Januar 1976 (VkBl. S. 136) enthalten. Bei anderen Tiefbaumaßnahmen ist die Abgrenzung entsprechend vorzunehmen.
§ 7
Erhaltungsaufwand
Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand) dienen – unabhängig von ihrer Größenordnung – dazu, Gegenstände (bewegliche und unbewegliche Sachen des Anlagevermögens, geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten; sie sind im Verwaltungshaushalt bei den Gruppen 50, 51 und 52 nachzuweisen. Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass sie durch die gewöhnliche Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden und (in gewissen Zeitabständen) regelmäßig wiederkehren.
§ 8
Zuweisungen und Zuschüsse, Erstattungen
(1) Zuweisungen sind finanzielle Leistungen zwischen Aufgabenträgern des öffentlichen Bereiches, soweit es sich nicht um Gegenleistungen, Erstattungen oder Darlehen handelt. Zuschüsse sind finanzielle Leistungen vom öffentlichen Bereich an den privaten Bereich und umgekehrt, soweit es sich nicht um Gegenleistungen, Erstattungen oder Darlehen handelt. Als Zuweisungen und Zuschüsse sind neben den allgemeinen Finanzzuweisungen nur solche Leistungen auszuweisen, mit denen sich der Dritte an der Erfüllung einer Aufgabe beteiligt.
(2) Erstattungen sind der Ersatz für Aufwendungen (Verwaltungs- und Betriebsausgaben), die eine Stelle für eine andere Stelle (auch innerhalb der Kommune) erbracht hat. Einer Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten der empfangenden Stelle voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist.
(3) Kaufpreise, Mieten, Zinsen und andere Leistungsentgelte sind bei den dafür vorgesehenen Gruppen nachzuweisen und dürfen nicht als Zuweisungen, Zuschüsse oder Erstattungen behandelt werden.
§ 9
Umlagen
Für die allgemeinen Umlagen sind die Gruppen 07 und 83 vorgesehen. Umlagen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben sind als Zuweisungen zu behandeln und je nach dem, ob mit der Umlage laufende Aufwendungen oder Investitionsausgaben gedeckt werden oder Eigenkapital eingezahlt wird, bei den Gruppen 17, 36, 71, 93 oder 98 auszuweisen. Dagegen gehören die Umlagen an den Kommunalen Versorgungsverband zu den Personalausgaben (Gruppen 43, 45).
§ 10
Einnahmen des Vermögenshaushalts
Die Einnahmen der Gruppen 32 bis 36 sind den Aufgabenbereichen zuzuordnen, zu denen sie nach ihrem Entstehungsgrund gehören. Die anderen Einnahmen des Vermögenshaushalts sowie die investiven Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Untergruppe 361) sind dem Einzelplan 9 zuzuordnen.
§ 11
Kredithilfen zur Förderung
kostenrechnender Einrichtungen
Schuldendiensthilfen sind in dem Abschnitt des begünstigten Aufgabenbereichs als Einnahme (Gruppe 23) zu veranschlagen. Bei einem zinsverbilligten Kredit ist die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KomHVO anzusetzende Verzinsung des Anlagekapitals um die Zinsverbilligung zu vermindern oder es ist die Zinsverbilligung in dem Abschnitt des begünstigten Aufgabenbereichs als Erstattungseinnahme (Untergruppe 169) und in Abschnitt 91 als Erstattungsausgabe (Untergruppe 679) zu veranschlagen.
§ 12
(aufgehoben)
§ 13
Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Die im Einzelplan 4 zu veranschlagenden und in der Anlage 20 angeführten Sozialleistungen sind in Haushaltsplan und Haushaltsrechnung gemäß dieser Anlage abzuwickeln.
3. Abschnitt
Finanzplanung
§ 14
Finanzplan
Der Finanzplan (§ 80 Abs. 1 SächsGemO , § 24 Abs. 1 KomHVO) ist nach Anlage 14 aufzustellen. Wird die Finanzplanung weiter unterteilt, so müssen die für statistische Zwecke notwendigen Summen jeweils zusätzlich ausgewiesen werden. Bei der Darstellung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Aufgabenbereichen (Übersicht Nr. 2 in Anlage 14) sind in den Einnahmespalten lediglich die objektbezogenen Einnahmen nachzuweisen. Dazu rechnen die Einnahmen der Gruppen 35 (Beiträge) und 36 (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen); Einnahmen der Gruppe 32 (Rückflüsse von Darlehen) sind nur insoweit aufzunehmen, als es sich dabei um Rückflüsse von objektbezogenen Darlehen handelt, die im betreffenden Einzelplan zu veranschlagen sind.
§ 15
Investitionsprogramm
Das dem Finanzplan zugrunde gelegte Investitionsprogramm (§ 80 Abs. 3 SächsGemO , § 24 Abs. 2 KomHVO) ist entsprechend dem Vermögenshaushalt zu gliedern. Es muss für die einzelnen Maßnahmen die für den Finanzplan vorgeschriebenen Angaben der Spalten 4 bis 11 der Übersicht Nummer 2 in Anlage 14 enthalten.
4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16
In-Kraft-Treten
(1) § 5 tritt am 1. Januar 2002, im Übrigen tritt diese Verwaltungsvorschrift am 1. Januar 2003 in Kraft.
(2) § 5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, der Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden im Freistaat Sachsen (VwV Gliederung und Gruppierung) vom 26. August 1994, Sonderdruck Nr. 5, zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Änderung der VwV Gliederung und Gruppierung vom 12. Februar 1999, SächsABl. S. 198, tritt am 1. Januar 2002, die weiteren Bestimmungen treten am 1. Januar 2003 außer Kraft.
Dresden, den 8. Januar 2002
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht
Anlage 1
Gliederung
der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen
(Gliederungsplan)
- I.
- Übersicht über die Einzelpläne (E):
- 0
- Allgemeine Verwaltung
- 1
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2
- Schulen
- 3
- Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- 4
- Soziale Sicherung
- 5
- Gesundheit, Sport, Erholung
- 6
- Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
- 7
- Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
- 8
- Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen
- 9
- Allgemeine Finanzwirtschaft
- II.
- Unterteilung der Einzelpläne in Abschnitte (A) und Unterabschnitte (UA), denen jeweils insbesondere zuzuordnen sind:
E | A | UA | Bezeichnung | Hinweise |
---|---|---|---|---|
|
||||
E | A | UA | Bezeichnung der Aufgabenbereiche,
Zuordnung |
Hinweise |
|
||||
0 | Allgemeine Verwaltung | |||
00 | Gemeindeorgane
Gemeinderat
Gemeindevertretung Fraktionen Ausschüsse Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Bürgermeister Beigeordnete Ortsvorsteher Beauftragte für Gleichstellung einschließlich Aufwandsentschädigungen Verfügungsmittel Repräsentation Ehrungen Pflege partnerschaftlicher Beziehungen |
andere Beauftragte bei betreffendem UA nachzuweisen |
||
01 | Rechnungsprüfung
örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder durch sonstige Prüfungseinrichtungen | |||
02 | Hauptverwaltung | |||
(020) | Hauptamt
einschließlich Mitgliedschaft bei kommunalen Landes- und Spitzenverbänden, beim Gemeindeunfallversicherungsverband, bei sonstigen Verbänden, Vereinen und Organisationen |
Beiträge für bestimmte Aufgabenbereiche bei den entsprechenden Abschnitten |
||
(021) | Organisationsamt
einschließlich Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Organisations- und Geschäftsprüfungen, Arbeitsuntersuchungen, Vorschlagswesen | |||
(022) | Personalamt
einschließlich Ausbildung (auch Anwärterbezüge und Ausbildungsvergütungen), Fortbildung, Ehrung sowie soziale Betreuung von Beamten, tariflich Beschäftigten (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften), Arbeitgeberdarlehen (auch zur Förderung des Wohnungsbaus) Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz |
Die Personalverwaltung für einzelne Verwaltungszweige ist dort nachzuweisen. eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen bei A 08 |
||
(023) | Rechtsamt
einschließlich Beauftragter für Datenschutz | |||
(024) | Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Informationsdienst, Bürgerversammlungen, Tage der offenen Tür, Förderung gemeindlicher Interessen in Schrifttum, Rundfunk, Film und Bild, neue Medien Herausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes sowie sonstiger Zeitschriften | |||
(028) | Kommunalamt | |||
03 | Finanzverwaltung | |||
(030) | Kämmerei
Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen Haushalts- und Finanzplanung Verwaltung des Vermögens, der Schulden, der Rücklagen, der Beteiligungen, der Bürgschaften und der Sondervermögen (ohne UA 035) | |||
(031) | Gemeindekasse
Kassengeschäfte i.S. der GemKVO (einschl. Mahn- und Beitreibungsverfahren) | |||
(034) | Steuerverwaltung | Werden die Gebühren und Beiträge bei einer anderen Dienststelle verwaltet, dann erfolgt dort der Nachweis, zum Beispiel bei A 70 Abwassergebühren und Abwasserbeiträge. | ||
(035) | Liegenschaftsverwaltung | soweit das Vermögen nicht bei anderen Aufgabenbereichen bewirtschaftet wird oder den land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen (A 85) zuzuordnen ist | ||
05 | Besondere Dienststellen der allgemeinen Verwaltung | |||
(050) | Standesamt | |||
(051) | Statistik | |||
(052) | Wahlen | |||
06 | Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Elektronische Datenverarbeitungsanlage Zentrale Textverarbeitungssekretariate Zentrale Beschaffungsstelle Hauptregistratur, Hauptarchiv Buchbinderei, Hausdruckerei Poststelle, Botenmeisterei Fotokopierstellen Fernsprech- und Fernschreibdienst Fremdsprachendienst | |||
08 | Einrichtungen für Verwaltungsangehörige
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Betriebsärztlicher Dienst Erholungsheime Personalvertretung Gemeinschaftsküchen eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Ähnliches | |||
1 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | |||
10 | Polizei
Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | |||
11 | Öffentliche Ordnung
Aufgaben der Orts- und der Kreispolizeibehörde, Sonstige Ordnungsaufgaben, Mitwirkung bei Aufgaben im Justizbereich, insbesondere Ausländerrecht Denkmalschutz Feld- und Forstschutz Fundsachen Gesundheits- und Veterinärwesen Gewerbe- und Gaststättenwesen, Sperrzeit Immissionsschutz Jagd- und Fischereiwesen Lebensmittelüberwachung Meldewesen Natur- und Umweltschutz Obdachlosenangelegenheiten Pass- und Ausweiswesen Schiedsstellen Schöffenwahl Sonn- und Feiertagsrecht Staatsangehörigkeits- und Auswanderungswesen Tierschutz Verkehrsrecht, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Vereins- und Versammlungswesen Waffen- und Sprengstoffrecht Erfassung der Wehrpflichtigen |
Unterkünfte für Obdachlose bei A 43 und 88 Schülerverkehrsgarten, Schülerlotsen und so weiter als Einrichtungen der Schule bei UA 295 |
||
13 | Feuerschutz | |||
(131) | Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes | Vergleiche auch UA 613. | ||
(132) | Zentrale Atemschutzwerkstätten | |||
(133) | Zentrale Schlauchwerkstätten | |||
(134) | Leitstellen | soweit nicht bei UA 541 | ||
14 | Katastrophenschutz
Aufgaben des erweiterten Katastrophenschutzes Aufgaben nach den Sicherstellungsgesetzen Behörden- und Betriebsselbstschutz |
Beträge für Rechnung des Bundes sind nicht zu veranschlagen. Kosten nach § 27 Abs. 2 des Sächsischen Katastrophenschutzgesetzes sind bei A 17 nachzuweisen. | ||
15 | Verteidigungslastenausgleich | Beträge für Rechnung des Bundes sind nicht zu veranschlagen. | ||
17 | Kosten des August-Hochwassers 2002 und Abwicklung der Folgen (einschließlich Wiederaufbau) | Beseitigung der Schadensfolgen, auch Unterstützung an Katastrophengeschädigte, Spenden und dergleichen. Baumaßnahmen sind einzeln zu veranschlagen. | ||
170 | Allgemeine Verwaltung | |||
171 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | |||
172 | Schulen | |||
173 | Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege | |||
174 | Soziale Sicherung | |||
175 | Gesundheit, Sport, Erholung | |||
176 | Bau- und Wohnungswesen, Verkehr | |||
177 | Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung | |||
178 | Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen | |||
179 | Allgemeine Finanzwirtschaft | |||
2 | Schulen | einschließlich Sporteinrichtungen im Zusammenhang mit Schulen | ||
20 | Schulverwaltung
Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen Schulnetzplanung |
Elternbeiräte der einzelnen Schulen sind in den A 21 bis 27 nachzuweisen; Lernmittel (generelle Lernmittelfreiheit) ebenso. |
||
21 | Grundschulen | Kernzeitbetreuung ist dem UA 464
zuzuordnen. |
||
211 | Grundschulen
einschließlich Gastschülerzuschüsse und -beiträge an kommunale Träger |
Einschließlich Sporteinrichtungen in direktem Zusammenhang mit Schulen, die überwiegend dem Schulsport dienen (nicht bei UA 561 buchen). | ||
22 | Mittelschulen, auch Abendmittelschulen | entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211) | ||
225 | Mittelschulen | |||
(226) | Abendmittelschulen | |||
23 | Gymnasien, Kollegs (ohne berufliche Gymnasien) | entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211) | ||
231 | Gymnasien | |||
(232) | Abendgymnasien | |||
(233) | Kollegs | |||
24 | Berufsbildende Schulen | entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211) | ||
241 | Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufliche Gymnasien, Fachoberschulen
einschließlich Berufskollegs, Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr |
|||
248 | Berufsbildende Förderschulen | |||
27 | Allgemeinbildende Förderschulen | entsprechende Zuordnung wie bei Grundschulen (UA 211) | ||
270 | für Blinde und Sehbehinderte | |||
271 | für Hörgeschädigte | |||
272 | für geistig Behinderte | |||
273 | für Körperbehinderte | |||
274 | zur Lernförderung | |||
275 | Sprachheilschulen | |||
276 | für Erziehungshilfe | |||
278 | Klinik- und Krankenhausschulen | für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung | ||
28 | Gesamtschulen und dergleichen
Schulzentren, soweit deren Ausgaben nicht auf einzelne Schularten aufgliederbar sind | |||
285 | Freie Waldorfschulen
Zuschüsse an freie Waldorfschulen für laufende Zwecke, Investitionen und andere Einzelmaßnahmen | |||
29 | Übrige schulische Aufgaben | |||
290 | Schülerbeförderung
Fahrtkostenzuschüsse Schülerbeförderungskosten | nur für Träger der Schülerbeförderung gemäß § 23 Abs. 3 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen | ||
293 | Fördermaßnahmen für Schüler
Stipendien für Schüler aller Schularten Ergänzende schulische Materialien Klassenfahrten Schüleraustausch Ähnliches | |||
294 | Fördermaßnahmen für Schulen in freier Trägerschaft | unabhängig von der jeweiligen Schulart | ||
295 | Sonstige schulische Aufgaben
auf einzelne Schularten nicht aufgliederbare Maßnahmen, zum Beispiel schulartübergreifende Förderung des Schulsports, von Schulwettbewerben, des Schüler- und Lehreraustauschs, der Verkehrs- und Medienerziehung Serviceeinrichtungen wie Medienstellen, Schulberatungsstellen Schulpsychologischer Dienst Schullandheim Schülerlehrgarten, Schülerverkehrsgarten, Schülerlotsen Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung Gesundheitserziehung Schulspeisung | |||
3 | Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege | Förderung von Einrichtungen Dritter im jeweiligen UA nachzuweisen | ||
30 | Verwaltung kultureller Angelegenheiten | |||
300 | Kulturamt/Verwaltungseinheit | nur reine Kulturverwaltung | ||
301 | Zuschüsse des Kulturamtes an
andere Einrichtungen | |||
302 | Allgemeine Förderung und Werbung
übergreifender Veranstaltungen und Partnerschaften Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege Allgemeine Förderung und zentrale Werbung für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen wie zum Beispiel Festspielwochen und Ähnliches Förderung kultureller Beziehungen zu anderen Kommunen | |||
303 | Sonstige kulturelle Angelegenheiten | zum Beispiel Kulturumlage | ||
31 | Wissenschaft und Forschung | |||
310 | Wissenschaftliche Museen und Sammlungen | |||
311 | Wissenschaftliche Bibliotheken und Archive | |||
312 | Sonstige Wissenschaft und Forschung
Institute und andere Forschungseinrichtungen einschließlich Förderung Dritter | |||
32 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen | |||
321 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstgalerien | soweit nicht Wissenschaft und Forschung | ||
323 | Zoologische und Botanische Gärten
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen |
Freiwildgehege bei A 59
auch Durchführung und Förderung von Einzelmaßnahmen |
||
325 | Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen | |||
33 | Theater und Musikpflege | |||
331 | Theater
Theater, Opern-, Operettenhäuser Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||
332 | Musikpflege (ohne Musikschulen)
Orchester (soweit nicht Teil eines Theaters), Chöre, Musikhallen Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||
333 | Musikschulen
Jugendmusikschulen (soweit nicht als berufsbildende Fachschulen bei UA 240) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||
335 | Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege | |||
34 | Heimat- und sonstige Kulturpflege | |||
341 | Heimat- und Brauchtumspflege
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Einrichtungen der Heimatpflege Förderung von Heimatvereinen für Volks- und Brauchtum Stadt- und Ortschroniken |
Heimatmuseen bei A 32 | ||
342 | Sonstige Kulturpflege
Förderung des Schrifttums, des Films, von Kunstvereinigungen, von Berufsverbänden bildender Künstler und dergleichen, Arbeitsstipendien für Schriftsteller, Dichterlesungen, Kultur und Spartenpreise | |||
35 | Volksbildung, kulturelle Bildung | |||
350 | Volkshochschulen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||
352 | Nichtwissenschaftliche Bibliotheken
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen |
soweit nicht im UA 311 enthalten | ||
353 | Kulturelle Bildung
Kulturpädagogische Einrichtungen, Kunstschulen, (ohne Musikschulen), sonstige Einrichtungen der kulturellen Bildung (Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Kommunikationszentren) |
auch Durchführung und Förderung von Einzelmaßnahmen
Dorf- und Gemeinschaftshäuser, Stadt- und Mehrzweckhallen sowie Sporthallen sind bei den A 56, 76 und 84 nachzuweisen. |
||
355 | Sonstige Volksbildung
Fördermaßnahmen der Erwachsenenbildung, Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sowie Förderung von Sprachschulen (ohne berufsbildende Schulen) | |||
36 | Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege | |||
360 | Naturschutz- und Landschaftspflege | soweit nicht in A 11 enthalten | ||
365 | Denkmalschutz und -pflege
Burgen und Schlösser von historischer und künstlerischer Bedeutung, Denkmale, Mahnmale und Gedenkstätten Ausgrabungen Zuschüsse für die Erhaltung, Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden-, Kunstdenkmalen, historische Bauten | |||
37 | Kirchliche Angelegenheiten, weltanschauliche Gemeinschaften
Allgemeine Förderung von Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften Darunter fallen nicht: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung von Schulen, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen (vergleiche Einzelplan – Epl. – 2, 4, 5). |
auch Erfüllung von Verpflichtungen zum Beispiel zum Unterhalt kirchlicher Bauten |
||
4 | Soziale Sicherung | |||
40 | Verwaltung der sozialen Angelegenheiten | |||
400 | Allgemeine Sozialverwaltung | auch Kosten nach § 57 SGB IX | ||
403 | Betreuungsbehörde | Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz und dem Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (AGBtG) | ||
405 | Verwaltung der Ausbildungsförderung | Jugendbehörden, Jugendamt | ||
406 | Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende | |||
4061 | Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) | |||
4062 | Verwaltung der durch die Optionskommunen gemäß § 6b Abs. 1 SGB II übernommenen Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende | |||
407 | Verwaltung der Jugendhilfe (ohne Verwaltung der Einrichtungen) | Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Jugendamtes
Verwaltungsaufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Andere Verwaltungsaufgaben nach Bundes- und Landesrecht Sonstige Verwaltungsaufgaben Personal- und Sachkosten im Rahmen von Maßnahmen der Jugendhilfe sind bei der betreffenden Hilfeart bei A 45 nachzuweisen. Ist die Trennung von Verwaltungs- und Leistungsaufgaben ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Zuordnung nach dem Schwerpunkt entweder bei UA 407 oder bei A 45 |
||
41 | Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) | einschließlich der noch nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abzuwickelnden Zahlungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei A 48 |
||
Örtlicher Träger | UA410 bis 414 Sozialhilfeleistungen örtlicher Träger | |||
410 | Hilfe zum Lebensunterhalt | |||
4100 | Örtliche Sozialhilfe | |||
(4104) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4105) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4107) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
411 | Hilfe zur Pflege | |||
4110 | Örtliche Sozialhilfe | |||
(4114) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4115) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4117) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
412 | Eingliederungshilfe für behinderte Menschen | Leistungen in Verbindung mit SGB IX | ||
4120 | Örtliche Sozialhilfe | |||
(4124) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4125) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4127) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
413 | Hilfen zur Gesundheit | |||
4130 | Örtliche Sozialhilfe | |||
(4134) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4135) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4137) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
414 | Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in anderen Lebenslagen | |||
4140 | Örtliche Sozialhilfe | |||
(4144) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4145) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4147) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
Überörtlicher Träger | UA415 bis 419
Sozialhilfeleistungen des LWV |
|||
415 | Hilfe zum Lebensunterhalt | |||
4150 | Überörtliche Sozialhilfe | |||
(4154) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4155) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4157) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
416 | Hilfe zur Pflege | |||
4160 | Überörtliche Sozialhilfe | |||
(4164) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4165) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4167) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
417 | Eingliederungshilfe für behinderte Menschen | |||
4170 | Überörtliche Sozialhilfe | |||
(4174) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4175) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4177) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
418 | Hilfe zur Gesundheit | |||
4180 | Überörtliche Sozialhilfe | |||
(4184) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4185) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4187) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
419 | Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in anderen Lebenslagen | |||
4190 | Überörtliche Sozialhilfe | |||
(4194) | Aufwendung für Asylberechtigte (einschließlich kleines Asyl) | |||
(4195) | Aufwendung für sonstige Ausländer | |||
(4197) | Aufwendung für Spätaussiedler | |||
4199 | Sozialhilfe für Deutsche im Ausland | |||
4200 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | |||
43 |
Soziale Einrichtungen und Dienste
(ohne Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe – eigene Einrichtungen –) |
|||
431 | Soziale Einrichtungen für Ältere (ohne Pflegeeinrichtungen) | |||
432 | Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
nach SGB XI |
|||
433 | Soziale Einrichtungen für Behinderte | |||
435 | Soziale Einrichtungen für Wohnungslose | |||
436 | Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer | |||
439 | Andere soziale Einrichtungen | zum Beispiel Frauenhäuser | ||
44 | Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen | |||
4400 | Aufwendungen nach dem BVG | |||
45 |
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
(Hilfe an natürliche Personen; auch Zuschüsse an andere Träger für personenbezogene Einzelmaßnahmen) |
|||
4510 | Jugendarbeit | §§ 11, 74 Abs. 6 SGB VIII | ||
4520 | Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz | §§ 13, 14 SGB VIII | ||
4530 | Förderung der Erziehung in der Familie | §§ 16, 17, 18, 19, 20, 21, 40, 90 SGB VIII | ||
4540 | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege | §§ 22, 23, 25, 90 SGB VIII | ||
4550 | Hilfe zur Erziehung | §§ 27 bis 40 SGB VIII | ||
4560 | Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte | §§ 35a, 40 SGB VIII | ||
4561 | Hilfe für junge Volljährige | §§ 30, 33, 34, 35, 40, 41 Abs. 3 SGB VIII | ||
4565 | Schutzmaßnahmen | §§ 42, 43 SGB VIII | ||
4570 | Adoptionsvermittlung, Amtsvormund- und Amtspflegeschaften, Jugendgerichtshilfe | §§ 50, 51, 52, 55, 56, 58 SGB VIII | ||
4580 | Übrige Hilfen | §§ 72, 74 SGB VIII , ohne § 74 Abs. 6 SGB VIII | ||
46 | Einrichtungen der Jugendhilfe | |||
4600 | Einrichtungen der Jugendarbeit | zum Beispiel Jugendräume | ||
4610 | Jugendwohnheime, Schülerwohnheime, Wohnheime für Auszubildende | betreutes Wohnen in der Jugendsozialarbeit | ||
4620 | Einrichtungen der Familienförderung | zum Beispiel Familienerholungsstätten | ||
4630 | Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) | betreutes Wohnen für Mütter und Väter mit Kindern | ||
4640 | Tageseinrichtungen für Kinder | Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte | ||
4650 | Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen | auch für Sucht- und Drogenberatungsstellen für Kinder und Jugendliche | ||
4660 | Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme | Heime der JH gemäß §§ 27 ff. SGB VIII | ||
4670 | Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung | |||
4680 | Sonstige Einrichtungen | Heime, betreutes Wohnen | ||
47 |
Förderung von anderen Trägern
der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe |
|||
4700 | Förderung der Wohlfahrtspflege (ohne Altenarbeit) | |||
4720 | Förderung der Altenarbeit | |||
4750 | Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder | Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) soweit nicht in UA 464 enthalten | ||
4780 | Sonstige Förderung der Jugendhilfe | |||
4790 | Förderung der Jugendhilfe | Jugendpauschale | ||
48 | Weitere soziale Leistungen | |||
4810 | Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes | |||
4820 | Grundsicherung nach SGB II | Verwaltungskosten einschließlich Personalkosten bei UA 4061 | ||
4830 | An optierende Kommunen zusätzlich übertragene Aufgaben der Grundsicherung nach SGB II | Verwaltungskosten einschließlich Personalkosten bei UA 4062 | ||
4850 | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | |||
4860 | Vollzug des Betreuungsgesetzes | |||
4870 | Hilfe für Heimkehrer und politische Häftlinge | |||
49 |
Sonstige soziale
Angelegenheiten |
|||
4900 |
Krankenversorgung nach § 276 LAG – örtlicher Träger
Aufwendung für Anspruchsberechtigte |
Kommunaler Sozialverband Sachsen UA 4915 und 4955 | ||
4915 |
Krankenversorgung nach § 276 LAG – Kommunaler Sozialverband Sachsen
Aufwendung für Anspruchsberechtigte |
|||
4920 | Sozialumlage Kommunaler Sozialverband Sachsen | |||
4955 | Sondermittel/Härtefälle | |||
4971 | Landesblindengeld | |||
4980 | Freiwillige Hilfen, Spenden, Unterstützungen an Katastrophengeschädigte, rechtlich unselbständige Stiftungen
im Sozialbereich |
Katastrophenschutz bei A 14
Rechtlich unselbständige Stiftungen, die nach ihrem Stiftungszweck dem Epl. 4 zuzuordnen sind, zentral bei UA 4980; vergleiche auch A 89 |
||
5 | Gesundheit, Sport, Erholung | |||
50 | Gesundheitsverwaltung
Verwaltungsaufgaben des Gesundheitsschutzes (zum Beispiel Seuchenabwehr, Impfwesen), der Gesundheitspflege (zum Beispiel Schulärztlicher und Schulzahnärztlicher Dienst), der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung |
sofern nicht einzelne Einrichtungen bei A 54 nachgewiesen werden |
||
51 | Krankenhäuser
Krankenhäuser Kostenbeteiligung an Krankenhäusern | |||
54 | Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege | Allgemeine Verwaltungsaufgaben des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitspflege außerhalb von Einrichtungen bei A 50 | ||
541 | Rettungsdienst
Rettungsleitstellen, Rettungswachen, Unfallmeldestellen |
soweit nicht bei A 13 (UA 134) |
||
542 | Sozial- und Krankenpflegestationen
einschließlich Gemeindeschwestern, Hebammen Förderung anderer Träger | |||
(543) | Gesundheits- und Mütterberatung | |||
(544) | Drogen- und Suchtberatung | |||
(545) | Bakteriologische und Chemische Untersuchungslabors | |||
(546) | Schlachttier- und Fleischuntersuchung | sofern nicht bei A 74 (UA 742) | ||
547 | Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege | |||
55 | Förderung des Sports
Allgemeine Verwaltung der Angelegenheiten des Sports Allgemeine Sportpflege einschließlich Förderung des Baues von vereinseigenen Sportanlagen | |||
56 | Eigene Sportstätten | Sporteinrichtungen im Zusammenhang mit Schulen bei Einzelplan 2 | ||
(561)
(562) |
Sporthallen
Stadien und Sportplätze |
|||
57 | Badeanstalten | als Teile eines Kurbetriebes bei A 86 | ||
(571)
(572) (573) |
Freibäder
Hallenbäder Kombinierte Frei- und Hallenbäder | |||
58 | Park- und Gartenanlagen
Gärtnereien, Baumschulen, Anpflanzungen und dergleichen Parkanlagen und öffentliche Grünflächen öffentliche Kinderspielplätze |
Friedhofsgärtnereien bei A 75 (UA 756) |
||
59 | Sonstige Erholungseinrichtungen
sonstige Maßnahmen und Einrichtungen, die der Erholung und Freizeitgestaltung dienen, zum Beispiel Kleingärten, Campingplätze, Naherholungsgebiete, Naturparks, Freiwildgehege, Trimmpfade | |||
6 | Bau- und Wohnungswesen, Verkehr | |||
60 | Bauverwaltung
Allgemeine Verwaltung der eigenen Hoch- und Tiefbauten und der Bauten im Auftrag Dritter |
|
||
(600) | Allgemeine Bauverwaltung
Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten Leitungs- und Koordinierungsaufgaben |
|||
(601) | Hochbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleitung von Hochbauten Organisatorische und technische Mitwirkung bei der Unterhaltung von Gebäuden |
Ausgaben für fremde Kräfte sind als Baunebenkosten den betreffenden Bauausgaben zuzuordnen (vergleiche Hinweis Nr. 1 bei Hauptgruppe 4). | ||
(602) | Tiefbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleitung von Tiefbauten, insbesondere der A 63 bis 67 Widmung und Entwidmung der Straßen, Wege und Plätze Führung von Straßenbestandsverzeichnissen | |||
(603) | Brückenbauverwaltung | |||
(604) | Wasserbauverwaltung
Planung, Entwurf und Bauleistung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern Widmung und Entwidmung von öffentlichen Wasserläufen Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände | |||
61 | Städteplanung, Vermessung, Bauordnung | |||
(610) | Orts- und Regionalplanung
Allgemeine Aufgaben der Ortsplanung Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) | |||
(611) | Katasterverwaltung
Allgemeine Katasterangelegenheiten | |||
(612) | Vermessung
Herstellung und Fortführung der Stadtpläne Vermessungsaufgaben auf dem Gebiet der städtebaulichen Planung und der Bauordnung nach Landesrecht Gutachterausschüsse | |||
(613) | Bauordnung
Aufgaben der Bauordnung und Bauaufsicht Wohnungsaufsicht Überwachung der Feuer- und Betriebssicherheit in Lichtspieltheatern und dergleichen, der Lagerung von leicht brennbaren Flüssigkeiten, von Aufzügen | |||
(614) | Umlegung von Grundstücken
Umlegungs- und Zusammenlegungsverfahren einschließlich der notwendigen Maßnahmen | |||
(615) | Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch |
|
||
(616) | Verbesserung des Stadtbildes, Straßenraumgestaltung | |||
62 | Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge, Wohnungsunternehmen
Aufstellung und Durchführung von Wohnungsbau und Siedlungsprogrammen, Förderung des Wohnungsbaues, der Instandsetzung und Modernisierung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz Aufgaben nach dem Reichsheimstättengesetz Wohnraumüberwachung nach dem Wohnungsbindungsgesetz kommunale Wohnungsunternehmen |
eigener Wohnungsbau bei A 88; Förderung des Wohnungsbaus für eigenes Personal durch Arbeitgeberdarlehen bei A 02 (UA 022) |
||
63 bis 66 | Straßen, Wege, Brücken
Aufgaben der Baulastträger nach den Straßengesetzen Straßenlastenausgleich |
einschließlich der Investitionsaufwendungen für Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Winterdienst, soweit sie die Baulastträger zu tragen haben und soweit sie eindeutig abgrenzbar sind; sonst bei A 67 | ||
63 | Gemeindestraßen
Straßen, Wege, Plätze und Brücken Straßenkörper und Zubehör alle Verkehrssicherungsanlagen und dergleichen Nebenbetriebe, Hilfsbetriebe, die überwiegend dem Straßenbau dienen, zum Beispiel Schotterwerke |
wenn überwiegend für andere Verwaltungszweige, bei A 77; wenn überwiegend Verkauf an Dritte, bei A 87 |
||
65 | Kreisstraßen
wie A 63 bei Gemeinden: Nur Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen bei entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Regelung | |||
66 | Bundes- und Staatsstraßen
wie A 63 Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen | |||
660 | Bundesstraßen | |||
665 | Staatsstraßen | |||
67 | Straßenbeleuchtung und -reinigung
soweit nicht bei A 63 bis 66 | |||
670 | Straßenbeleuchtung | |||
675 | Straßenreinigung
einschließlich Aufstellung von Papierkörben und dergleichen, Winterdienst | |||
68 | Einrichtungen für den ruhenden Verkehr
öffentliche Parkplätze, Parkbauten, Parkuhren |
Parkeinrichtungen als wirtschaftliche Unternehmen bei A 87 Die Kosten für die zu einzelnen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen erstellten Parkplätze und Einstellplätze sind bei den betreffenden A nachzuweisen. |
||
69 | Wasserläufe, Wasserbau
Ausbau und Unterhaltung von Gewässern einschließlich Dämmen, Schleusen, Rückhaltebecken, Talsperren, Häfen |
wirtschaftliche Unternehmen bei A 82 | ||
7 | Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung | |||
70 | Abwasserbeseitigung | |||
(701) | Kläranlagen | |||
(705) | Kanalisation einschließlich Sonderbauwerke | |||
72 | Abfallbeseitigung | |||
(721) | Müllabfuhr, Fäkalienabfuhr
Einsammeln und Beförderung | |||
(722) | Müllverwertungs- und Müllbeseitigungsanlagen | |||
(723) | Mülldeponien, Erddeponien | |||
73 | Märkte | |||
(731) | Jahr- und Wochenmärkte, Tiermärkte | |||
(732) | Weihnachtsmärkte | |||
(735) | Markthallen | |||
74 | Schlacht- und Viehhöfe | |||
(741) | Schlacht- und Viehhöfe | |||
(742) | Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Freibank, Notschlachträume | soweit nicht bei A 54 (UA 546) | ||
75 | Bestattungswesen | |||
(751) | Friedhöfe, Friedhofshallen, Krematorien und dergleichen | |||
(755) | Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
einschließlich Ehrenfriedhöfe, Soldatengräber, Mahnmale |
soweit nicht bei UA 751 enthalten | ||
(756) | Friedhofsgärtnereien | sonstige Gärtnereien bei A 58 | ||
76 | Sonstige öffentliche Einrichtungen | |||
(761) | Gemeinschaftsantennenanlagen, Kabelanlagen | einschließlich kommunaler Beteiligungen, Zuschüsse für solche Anlagen bei UA 791 | ||
(762) | Glocken, Uhrenanlagen, öffentliche Waagen | |||
(763) | Anschlagsäulen, Plakattafeln und sonstige Werbeeinrichtungen | |||
(765) | Öffentliche Toilettenanlagen | |||
(766) | Tierkörperbeseitigung | |||
(767) | Dorf- und Gemeinschaftshäuser, Stadt- und Mehrzweckhallen | soweit nicht bei A 84 | ||
(769) | Sonstige öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen | |||
77 | Hilfsbetriebe der Verwaltung | Hilfsbetriebe, die überwiegend einem Verwaltungszweig dienen, sind dort nachzuweisen, zum Beispiel Friedhofsgärtnereien. | ||
(770) | Fuhrpark
einschließlich Reparaturwerkstätten, Tankstellen für die eigene Verwaltung |
|||
(771) | Bauhof
Bauhof für Hoch- und Tiefbau | |||
78 | Förderung der Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaftswege |
Kommunalwald bei UA 855 | ||
79 | Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr | |||
(790) | Fremdenverkehr
Fremdenverkehrsbüros Förderung des Fremdenverkehrs, Werbedruckschriften | |||
(791) | Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr
Förderung der Niederlassung von Industrie- und Gewerbebetrieben und dergleichen Ausstellungs- und Messewesen, Förderung der Schifffahrt und des Luftverkehrs | |||
797 | Förderung des öffentlichen Nahverkehrs | |||
8 | Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen | |||
80 | Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen
Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen |
Unternehmen sind grundsätzlich beim jeweiligen Epl., die Beteiligungsverwaltung ist in der Regel bei der Kämmerei (UA 030) nachzuweisen. | ||
81 | Versorgungsunternehmen | |||
810 | Elektrizitätsversorgung | |||
813 | Gasversorgung | |||
815 | Wasserversorgung | |||
816 | Fernwärmeversorgung | |||
817 | Kombinierte Versorgungsunternehmen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen | |||
82 | Verkehrsunternehmen
Straßenbahnen, Autobusse, Untergrundbahnen, Stadtschnellbahnen, Bergbahnen, Kleinbahnen, Sesselbahnen, Skilifte Hafenanlagen Flughafen, Schiffs- und Fährbetriebe | |||
83 | Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
Unternehmen, die mehrere Versorgungs- und Verkehrszweige umfassen | |||
84 | Unternehmen der Wirtschaftsförderung
Messehallen Stadthallen Gaststätten (Ratskeller, Theatergaststätten, Weinkeller und dergleichen) |
soweit nicht bei A 76 (UA 767) |
||
85 | Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen | |||
850 | Landwirtschaftliche Unternehmen | Landwirtschaftliche Nebenbetriebe von Einrichtungen sind beim betreffenden A nachzuweisen. | ||
855 | Forstwirtschaftliche Unternehmen
Planmäßig bewirtschaftete Wälder der Kommunen | |||
86 | Kur- und Badebetriebe
Kurverwaltung, Anlagen und Einrichtungen des Kur- und Badebetriebes |
Badeanstalten, die nicht Teil eines Kurbetriebes sind, bei A 57 |
||
87 | Sonstige wirtschaftliche Unternehmen
Beziehungen zur Sparkasse aus der Gewährträgerschaft Steinbrüche, Kies- und Sandgruben Parkhäuser |
soweit nicht anderen A zuordenbar (vergleiche A 68) |
||
88 | Allgemeines Grundvermögen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, soweit sie nicht anderen Aufgabenbereichen zuzuordnen sind eigener Wohnungsbau Obdachlosenunterkünfte | |||
89 | Allgemeines Sondervermögen
rechtlich unselbständige Stiftungen, soweit sie nicht anderen Aufgabenbereichen zuzuordnen sind |
|
||
9 | Allgemeine Finanzwirtschaft | |||
90 | Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und steuerähnliche Einnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Ausgaben allgemeine Zuweisungen, investive Schlüsselzuweisung (Untergruppe 361), allgemeine Schlüsselzuweisungen (Untergruppe 041) Allgemeine Umlagen (zum Beispiel Kreisumlage und andere Umlagen) Ausgleichsleistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern | |||
91 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Kredite (einschließlich Schuldendienst) von Dritten gewährte Schuldendiensthilfen (soweit nicht im jeweiligen Unterabschnitt) innere Darlehen, Deckungsreserve, Kalkulatorische Einnahmen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) Zuführungen zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt Zinsen aus Geldanlagen Abführungen an den Entschädigungs- und Erblastentilgungsfonds, sonstige Abführungen Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen |
Vergleiche § 11 VwV Gliederung und Gruppierung. andere Zinseinnahmen der Gruppe 20 bei den einzelnen A (zum Beispiel A 41/42) Vergleiche Erlass des SMI vom 10. August 1998, Az.: 23a-2271/281g. |
||
92 | Abwicklung der Vorjahre |
Anlage 2
Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den
kommunalen Haushalten nach Arten
(Gruppierungsplan)
- I.
- Übersicht über die Hauptgruppen (HGr):
Einnahmen:
- 0
- Steuern, allgemeine Zuweisungen
- 1
- Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
- 2
- Sonstige Finanzeinnahmen
- 3
- Einnahmen des Vermögenshaushalts
Ausgaben:
- 4
- Personalausgaben
- 5/6
- Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
- 7
- Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
- 8
- Sonstige Finanzausgaben
- 9
- Ausgaben des Vermögenshaushalts
- II.
- Unterteilung der Hauptgruppen in Gruppen (Gr) und Untergruppen (UGr), denen jeweils insbesondere zuzuordnen sind:
HGr | Gr | UGr | Bezeichnung | Hinweise |
---|---|---|---|---|
|
||||
HGr | Gr | UGr | Bezeichnung der Einnahmearten,
Zuordnung |
Hinweise |
|
||||
0 | Steuern, allgemeine Zuweisungen | Wegen Säumniszuschlägen, Verzugszinsen und dergleichen zu den in der Hauptgruppe 0 genannten Abgaben: vergleiche Untergruppe 261. | ||
00 | Realsteuern | |||
000 | Grundsteuer A
land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
|||
001 | Grundsteuer B
sonstige Grundstücke | |||
003 | Gewerbesteuer | |||
01 | Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern | |||
010 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | |||
012 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | |||
02 | Andere Steuern | |||
020 | Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen | |||
021 | Sonstige Vergnügungsteuer | |||
022 | Hundesteuer | |||
023 | Getränkesteuer | |||
026 | Jagdsteuer | |||
027 | Zweitwohnungsteuer | |||
029 | Sonstige Steuern | |||
03 | Steuerähnliche Einnahmen
(soweit nicht zweckgebunden) | |||
030 | Fremdenverkehrsabgaben
von Personen und Unternehmen, denen aus dem Fremdenverkehr oder aus dem Kurbetrieb Vorteile erwachsen |
Kurtaxe bei Gruppe 12 | ||
031 | Abgaben von Spielbanken | |||
032 | Sonstige steuerähnliche Einnahmen
überlassene Nutzungserträge von Jagd- und Fischereigenossenschaften |
zweckgebundene Abgaben bei Gruppe 12 | ||
04* | Schlüsselzuweisungen | Die investiven Schlüsselzuweisungen nach dem FAG sind bei Untergruppe 361 auszuweisen. | ||
041 | Land | |||
05 * | Bedarfszuweisungen | Zuweisungen für laufende Zwecke eines bestimmten Aufgabenbereichs bei Untergruppe 171, Zuweisungen für Investitionen bei Untergruppe 361 | ||
051 | Land
Bedarfszuweisungen zum Ausgleich besonderer Belastungen des Verwaltungshaushalts |
auch rückzahlbare Bedarfszuweisungen (Überbrückungshilfen) |
||
06 * | Sonstige allgemeine Zuweisungen
Zuweisungen ohne Zweckbindung, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs | |||
060 | Bund
Ausgleichsleistungen nach Artikel 106 Abs. 8 GG, soweit nicht bei Gruppe 17 | |||
061 | Land
den Landkreisen überlassene Gebühren und sonstige Einnahmen, die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde festsetzt Sonderlastenausgleiche bei Untergruppe 171 Zuweisungen für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde | |||
07 * | Allgemeine Umlagen | Vergleiche dazu § 9 VwV Gliederung und Gruppierung. | ||
072 | Gemeinden und Gemeindeverbände
Kreisumlage Umlagen der Zweckverbände mit mehreren Aufgaben und der Gemeindeverwaltungsverbände, soweit die Umlage unaufgeteilt der Deckung von Ausgaben für mehrere Aufgabenbereiche dient Umlage des Landeswohlfahrtsverbandes Kulturumlage |
soweit Umlagen einem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können, bei Untergruppe 172 Umlagen an die erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft bei Untergruppe 172 nachzuweisen |
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09 | Leistungsbeteiligungen | |||
092 | Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | zum Beispiel wegen Entlastung des Landes beim Wohngeld; Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende bei UGr 191 | ||
093 | Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nach § 11 Abs. 3a des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern | |||
1 | Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | |||
10 | Verwaltungsgebühren
Öffentlich-rechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinn, zum Beispiel Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung und so weiter Vermessungs-(Abmarkungs-)gebühren |
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11 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, zum Beispiel Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser, einschließlich Grundgebühren, Zählermiete, für die Unterhaltung von Hausanschlüssen Entgelte der Verkehrsunternehmen Entgelte für die Abwasserbeseitigung Müllabfuhr, Straßenreinigung, Bestattungen, Sondernutzung von Straßen Entgelte für Alten- und Pflegeheime (auch Einkaufsgelder) Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen Entgelte für Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen, zur Pflege von Gräbern |
Wegen Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dergleichen: vergleiche Untergruppe 261; vergleiche auch Gruppe 36. Entgelte für Veranstaltungsprogramme und dergleichen können zusammen mit den Benutzungsgebühren oder ähnlichen Entgelten ausgewiesen werden. |
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12 | Zweckgebundene Abgaben
Kurtaxe |
Fremdenverkehrsabgabe bei Untergruppe 030 |
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13 | Einnahmen aus Verkauf
Verkaufserlöse, zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die nicht zum Anlagevermögen gehören Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen Erlöse für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse, für Erzeugnisse und Leistungen von Werkstätten, für Abgabe von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen (Bauhof), auch Altmaterial und Ähnliches, Abgabe von Verpflegung an Bedienstete und Gäste |
Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Ähnliches bei Gruppe 11; Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen des Anlagevermögens bei Untergruppe 345 Entgelte für Veranstaltungsprogramme und dergleichen können auch zusammen mit den anderen Entgelten für die Veranstaltung bei Gruppe 11 nachgewiesen werden. |
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14 | Mieten und Pachten
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen, von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen von Märkten und Messen, Reklameflächen Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, besondere Ersätze für Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen Einnahmen aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie aus der Verpachtung von Eigenjagden und eigenen Fischereirechten | |||
15 | Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Ersatzleistungen für Schadensfälle Einnahmen aus Regressansprüchen, Ablieferungen aus Nebentätigkeiten, Ersätze für die private Benutzung öffentlicher Fernsprecheinrichtungen, Anteile an den Liquidationseinnahmen der Krankenhausärzte und -belegärzte Rückzahlungen (§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GemKVO) vermischte Einnahmen (soweit nicht § 14 Abs. 2 KomHVO) |
Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens bei Untergruppe 346 Rückzahlungen von sozialen Leistungen bei den Gruppen 24 und 25 |
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158 | Verrechnungseinnahmen vom Vermögenshaushalt
für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, soweit sie einer Investitionsmaßnahme zuzurechnen und bei der Abrechnung einer solchen Maßnahme zu berücksichtigen sind |
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159 | Umsatzsteuer | Rückerstattungen | ||
16 * | Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes |
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160 | Bund
Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge und anderen sozialen Leistungen einschließlich der Kosten der Krankenversorgung nach § 276 Lastenausgleichgesetz Ausgaben des Zivilschutzes Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes | |||
161 | Land
Erstattung von Wahlkosten Dienstbezügen und Versorgungslasten Unterhaltsleistungen nach dem UVG sozialen Leistungen Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Staatsstraßen in der Baulast des Landes sächlichen Kosten des Landratsamts als unterer Verwaltungsbehörde | |||
162 | Gemeinden und Gemeindeverbände
Erstattung von Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen und bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge soziale Leistungen nach §§ 106 ff. SGB XII von anderen kommunalen Trägern Kosten des Feuerwehreinsatzes |
Vergleiche § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung. |
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163 | Zweckverbände und dergleichen | |||
164 | Sonstiger öffentlicher Bereich
Verwaltungskostenerstattungen von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern |
Renten von Hilfeempfängern als Kosten- oder Aufwendungsersatz bei Gruppe 25; Kostenersätze zu Erholungsmaßnahmen bei den Gruppen 24 und 25 |
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165 | Kommunale Sonderrechnungen
Erstattung von Verwaltungskosten von Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften Erstattung von kaufmännisch buchenden Krankenhäusern in eigener Trägerschaft | |||
166 | Sonstige öffentliche Sonderrechnungen | |||
167 | Private Unternehmen | |||
168 | Übrige Bereiche
zum Beispiel Erstattungen von Brandversicherungsanstalten, Handels- und Handwerkskammern soziale Leistungen nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen Eigenanteile von Schülern an den Schülerbeförderungskosten | |||
169 | Innere Verrechnungen
zwischen Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten innerhalb des Verwaltungshaushalts |
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17 * | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
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170 | Bund | |||
171 | Land
Zuweisungen allgemeiner Ausgleich von Sonderlasten zum Beispiel für Straßen, für die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst Personalkostenzuschüsse, Betriebskostenzuschüsse |
Pauschale Erstattungen des Landes für Aussiedler und Asylsuchende (241 beziehungsweise 251) | ||
172 | Gemeinden und Gemeindeverbände
Verwaltungs- und Betriebskostenumlagen sowie Zinsumlagen |
soweit nicht bei Untergruppe 072 |
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173 | Zweckverbände und dergleichen
wie bei Untergruppe 172 |
zum Beispiel Zuweisungen der Kulturräume | ||
174 | Sonstiger öffentlicher Bereich
Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (§ 91 Arbeitsförderungsgesetz) |
Förderung aus Bundesmitteln (§ 96 Arbeitsförderungsgesetz) bei Untergruppe 170 |
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175 | Kommunale Sonderrechnung | |||
176 | Sonstige öffentliche Sonderrechnungen | |||
177 | Private Unternehmen
Spenden, Sponsoring |
Spenden für besondere Maßnahmen des Vermögenshaushalts bei Gruppe 36 |
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178 | Übrige Bereiche
Zuschüsse von Kirchen für Kindergärten von Berufsorganisationen für Schulen Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Erträge rechtlich selbständiger Stiftungen, Sponsoring |
Der Hinweis bei Untergruppe 177 gilt entsprechend. |
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19 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen | |||
191 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende | Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II | ||
192 | Leistungsbeteiligung beim Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) einschließlich Sozialgeld nach § 28 SGB II | |||
193 | Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeitssuchenden nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und 4 SGB II | |||
2 | Sonstige Finanzeinnahmen | |||
20 * | Zinseinnahmen
aus Darlehen (auch für soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden) und inneren Darlehen aus Geldanlagen aus Kaufpreis- und anderen Forderungen |
Wegen Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen: vergleiche Untergruppe 261. |
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209 | Innere Darlehen | Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Untergruppe 809 übereinstimmen. | ||
21 | Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen
einschließlich Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen |
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22 | Konzessionsabgaben | |||
23* | Schuldendiensthilfen |
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24/25 | Ersatz von sozialen Leistungen
alle Kostenersätze, die in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehen sind, einschließlich der Kostenersatz von Sozialleistungsträgern, die rechtlich dem Versicherten zustehen |
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24 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen | |||
241 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz | |||
242 | Rückzahlungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II | Rückzahlungen von Ausgaben der UGr 6911 und 7831, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt | ||
243 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete | Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz | ||
245 | Leistungen von Sozialleistungsträgern | |||
247 | Sonstige Ersatzleistungen | Einnahmen nach § 5 Unterhaltsvorschussgesetz | ||
248 | Erstattungen von Krankenkassen | |||
249 | Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) | |||
25 | Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen | |||
251 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz | |||
252 | Rückzahlungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II | Rückzahlungen von Ausgaben der UGr 6911 und 7831, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt | ||
253 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete | |||
255 | Leistungen von Sozialleistungsträgern | |||
257 | Sonstige Ersatzleistungen | |||
258 | Erstattungen von Krankenkassen | |||
259 | Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von
Darlehen) | |||
26 | Weitere Finanzeinnahmen | |||
260 | Bußgelder, Ordnungsstrafen, Zwangsgelder, Disziplinarverfahren | |||
261 | Säumniszuschläge
einschließlich Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, Beitreibungsgebühren, soweit nicht mit der Hauptforderung gebucht, Nachzahlungszinsen (§ 233 Abgabenordnung – AO) | |||
262 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen | soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 328 | ||
263 | Sonstige Finanzeinnahmen
Konventionalstrafen Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (zum Beispiel für Steuerausfälle und Ähnliches) endgültig vereinnahmte Kassenüberschüsse Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz |
Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken bei Untergruppe 340 | ||
27 | Kalkulatorische Einnahmen | Einnahmen der Untergruppen 270 bis 279 müssen jeweils mit den Ausgaben bei den entsprechenden Untergruppen 680 bis 689 übereinstimmen. | ||
270 | Abschreibungen
Wenn in der Vermögensrechnung die Abschreibungen für Grundstücke und bewegliche Sachen getrennt nachgewiesen werden, sind anstelle der Untergruppe 270 die folgenden beiden Untergruppen zu bilden: | |||
271 | Abschreibungen für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | |||
272 | Abschreibungen für bewegliche Sachen | |||
275 | Verzinsung des Anlagekapitals | |||
276 | Auflösung von passivierten Beiträgen und ähnlichen Entgelten | |||
277 | Auflösung von passivierten Zuweisungen und Zuschüssen | |||
279 | Zuführung von Gebührenanteilen für später entstehende
Kosten |
Sonderrücklage nach § 20 Abs. 4 Satz 2 KomHVO | ||
28 | Zuführungen vom Vermögenshaushalt | Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 90 übereinstimmen. | ||
280 | Allgemeine Zuführung vom Vermögenshaushalt | |||
281 | Entnahme aus Sonderrücklagen |
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299 | Einnahmen des Verwaltungshaushaltes | Keine Veranschlagung!
Summe der Einnahmen der Gruppen 0 bis 2 |
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3 | Einnahmen des Vermögenshaushalts | |||
30 | Zuführung vom Verwaltungshaushalt | Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 86 übereinstimmen. | ||
300 | Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt | |||
301 | Zuführung zur Sonderrücklage |
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31 | Entnahmen aus Rücklagen | |||
310 | Entnahme aus Allgemeiner Rücklage | |||
311 | Entnahme aus Sonderrücklagen |
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32 * | Rückflüsse von Darlehen
(ohne Rückzahlungen von sozialen Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden) einschließlich Rückzahlungen von Kaufpreisforderungen |
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328 | Übrige Bereiche | |||
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen | soweit nicht im Verwaltungshaushalt bei Untergruppe 262 | |||
33 | Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
einschließlich Rückflüsse vom Eigenkapital von Sondervermögen mit Sonderrechnung |
Gewinnanteile bei Gruppe 21 | ||
34 | Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
einschließlich Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens | |||
340 | Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken
einschließlich Abfindung für Abtretung eigener Grundstücke aus Anlass von Gebietsänderungen |
Rückzahlungen von Kaufpreisforderungen bei Gruppe 32 Abfindung für Steuerausfälle und Ähnliches bei Untergruppe 263 |
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345 | Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | Vergleiche § 5 Abs. 1 VwV Gliederung und Gruppierung: Einnahmen aus dem Verkauf sonstiger beweglicher Sachen bei Gruppe 13. | ||
346 | Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens | |||
347 | Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben | |||
348 | Rückzahlungen überzahlter Grunderwerbskosten | |||
349 | Rückzahlungen überzahlter Anschaffungskosten beweglicher Sachen | |||
35 | Beiträge und ähnliche Entgelte
zum Beispiel Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge für Investitionen nach dem Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage | |||
36 | Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
einschließlich Beihilfen zur Schuldentilgung Investitionshilfen für Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Abwasserbehandlungsanlagen, Straßen und so weiter Leistungen des Bundes nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Bundesfernstraßengesetz Vorauszahlungen von Fördermitteln nach dem Baugesetzbuch Spenden mit besonderer Zweckbestimmung für Maß-nahmen des Vermögenshaushalts |
Dazu gehören auch Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz. | ||
360 | Bund | |||
361 | Land | investive Schlüssel- und Bedarfszuweisungen nach dem FAG; investive Zweckzuweisungen | ||
362 | Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
363 | Zweckverbände und dergleichen | |||
364 | Sonstiger öffentlicher Bereich | |||
365 | Kommunale Sonderrechnungen | |||
366 | Sonstige öffentliche Sonderrechnungen | |||
367 | Private Unternehmen | |||
368 | Übrige Bereiche | Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 98, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt | ||
Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen | ||||
37* | Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen einschließlich Umschuldungen | |||
37*1 | Einnahmen aus Krediten (ohne Umschuldungen) | Sind unter Beachtung der Bereichsab-
grenzung nach Zahlungsströmen mit einer vierstelligen Gruppierung nachzuweisen |
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37*2 | Einnahmen aus Krediten für Umschuldungen | |||
39 | Abschluss- und Übertragungsbuchungen
rechnungstechnische Abwicklung von Fehlbeträgen | |||
398 | Einnahmen des Vermögenshaushaltes | Keine Veranschlagung! Summe der Gruppe 3 | ||
399 | Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes | Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 0 bis 3 | ||
4 | Personalausgaben |
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40 | Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit | |||
an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Sitzungstagegelder, Reisekosten, Auslagenersatz, Ersatz für entgangene Arbeitsentgelte, Aufwandsentschädigungen, Mitwirkung bei Wahlen, statistische Erhebungen | Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für eine Beamtenstelle sind bei Gruppe 41 nachzuweisen. | |||
Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Unfallversicherung für Mitglieder der Gemeindevertretung und Angehörige der freiwilligen Feuerwehr), Ehrensold, Zuwendungen, Beihilfen | Entschädigungen an Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei Gruppe 65 (Untergruppe 655) | |||
41 | Besoldung, Entgelte | |||
einschließlich aller Zulagen und Zuschläge | ||||
Jubiläumszuwendungen, Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer | ||||
Abgeltung für Überstunden, Abfindungen | Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei Gruppe 42 | |||
Übergangsgelder (ohne Übergangsgelder nach dem
Beamtenversorgungsgesetz) |
||||
Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für
einen allgemeinen, mit der Stelle zusammenhängenden Aufwand |
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen bei Gruppe 46 | |||
Sachbezüge, die auf die Dienstbezüge angerechnet werden (zum Beispiel Holz, Dienstwohnung, Dienstgrundstücke) | Der anrechenbare Gegenwert ist als Einnahme nachzuweisen (zum Beispiel bei Gruppe 13 oder 14). | |||
410 | Beamte | |||
411 | Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – Beamte | |||
412 | Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – für tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
414 | Tariflich Beschäftigte
einschließlich Krankenbezüge Vergütungen an Diakonissen, Mutterhausschwestern, Ordensschwestern (auch wenn die Bezahlung über das Mutterhaus erfolgt) |
umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
416 | Beschäftigungsentgelte und dergleichen | |||
Entgelte für nebenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf in einer anderen Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben (zum Beispiel Kreisbildstellenleiter)
Entgelte an Ruhestandsbeamte, die weiterbeschäftigt werden Entgelte für Stellvertretung und Aushilfen, soweit nicht auf die Untergruppen 410 bis 414 aufteilbar Entgelte und Vergütungen an Praktikanten und Werkstudenten |
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40
Kostenbeiträge für Zivildienstleistende sind bei Untergruppe 670 nachzuweisen. Sonstige Bezüge der Zivildienstleistenden für Beschäftigung in kommunalen Einrichtungen sind bei betreffenden Aufgabenbereichen nachzuweisen. |
|||
Entgelte für Dozenten, Lehrer und Prüfungskräfte, (zum Beispiel Dozenten an Volksbildungswerken, Sportlehrer, Handwerksmeister in Prüfungsausschüssen, Kurslehrer an Berufsschulen), Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige | soweit nicht den sächlichen Ausgaben in Gruppe 65 (Untergruppe 655) zuzuordnen | |||
417 | Entgelte für ABM-Beschäftigte | |||
42 | Versorgungsbezüge und dergleichen | |||
Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge (ohne Erstattung von Sachschäden), Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen | Ersatz für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind, bei Gruppe 64 | |||
43 | Beiträge zu Versorgungskassen | |||
Beiträge an Pensions- und Versorgungskassen sowie zu eigenen Pensions- und Versorgungskassen, für die eine Sonderrechnung geführt wird
Umlagen an Zusatzversorgungskassen |
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430 | Beamte | |||
431 | Altersteilzeit – Beamte | |||
432 | Altersteilzeit – tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
434 | Tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
436 | Sonstige | |||
437 | ABM-Beschäftigte | |||
44 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung | |||
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Ersatzkassen), zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung | ||||
Nachversicherung der Beamten | ||||
Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung | ||||
Ärzteversorgungskasse | ||||
Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung | ||||
Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung | ||||
Künstlersozialabgabe | ||||
440 | Beamte | |||
441 | Altersteilzeit – Beamte | |||
442 | Altersteilzeit – tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
444 | Tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
446 | Sonstige | |||
447 | ABM-Beschäftigte | |||
45 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen | |||
Beihilfen nach den Beihilfevorschriften an Beamte, tariflich Beschäftigte (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften), Versorgungsempfänger und Hinterbliebene einschließlich Umlagen und Beiträge, welche an Versorgungskassen und ähnliche Einrichtungen zur Gewährung von Beihilfen gezahlt werden | ||||
Unterstützungen an Beamte, tariflich Beschäftigte (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften), Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | ||||
Tuberkulosehilfe, Kosten für Untersuchungen (vor Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Reihenuntersuchungen und dergleichen) | ||||
Mutterschaftsgeld und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Kosten der Schutzimpfungen und dergleichen | ||||
46 | Personal-Nebenausgaben | |||
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, zu Gemeinschaftsveranstaltungen, für soziale Einrichtungen, für Erholungsurlaub (Erholungswerk) und dergleichen |
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Beschäftigungs- und Trennungsgelder | ||||
Umzugskostenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitspatz | ||||
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen | ||||
Prämien im Vorschlagswesen, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen | ||||
47 | Deckungsreserve für Personalausgaben | Keine Ist-Buchungen, nur Veranschlagung | ||
5/6 | Sächlicher Verwaltungs‑ und Betriebsaufwand; aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen | |||
50 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
laufende Unterhaltung (einschließlich Materialausgaben) eigener, gemieteter und gepachteter Gebäude, Grundstücke und Anlagen einschließlich Ausgaben für die Beseitigung von Unwetter-, Katastrophen-, Tumult-, Manöver- und Kriegsschäden, die nicht im Vermögenshaushalt nachzuweisen sind |
Zur Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: vergleiche §§ 6 und 7 VwV Gliederung und Gruppierung. |
||
51 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Laufende Unterhaltung (einschließlich Materialausgaben) insbesondere von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen einschließlich Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherungs- und Signalanlagen (Lichtzeichenanlagen), Wasserstraßen, Flussbauten, Meliorationen, Ufermauern, Dämmen, Deichen, Hafenanlagen, Tiefbauten der Entwässerung (Abwasserbeseitigung und -reinigung) und der Wasserversorgung Sportanlagen, Spielplätzen, Freibädern, Spiel- und Liegewiesen Wald-, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen, sonstigen öffentlichen Anlagen Einrichtungen der Löschwasserentnahme sonstigen unbebauten Grundstücken |
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52 | Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände laufende Unterhaltung sowie Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von Arbeitsgeräten und -maschinen aller Art, Büromaschinen, Fernsprech- und Fernschreibgeräten, Zimmerausstattungen für Dienstgebäude und Wohnungen Schulausstattung (Mobilar, Maschinen, Anlagen und Geräte, soweit nicht Lehrmittel) ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Labor- und Messgeräte Geschirr, Bestecke, Wäsche und Kleidung in Anstalten Werkzeuge, Waffen bewegliche Verkehrszeichen Zu den sonstigen Gebrauchsgegenständen zählen auch Tiere (Zucht- und Zugtiere, Reitpferde, Hunde, sonstiges Nutzvieh, Tiere in zoologischen Gärten). |
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53 | Mieten und Pachten
für bewegliche Sachen und Grundstücke einschließlich Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen und laufende Leistungen aufgrund von Leasing-Verträgen, wenn der Leasing-Gegenstand nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften dem Leasing-Geber (also nicht der Kommune) zugerechnet wird |
Wird das Leasing-Gut nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften der Kommune zugerechnet, so ist die Leasing-Rate in einen Tilgungsanteil (VmH) und einen Zins- und Kostenanteil (VwH) aufzuteilen. |
||
54 | Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen und so weiter
eigene, gemietete und gepachtete Grundstücke, Gebäude und einzelne Räume im Einzelnen: Grundsteuern Hausgebühren einschließlich Abgaben und Entgelte für Abwasser- und für Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Kaminreinigung Heizung Reinigung (soweit nicht bei Hausgebühren) einschließlich Reinigung von Bürowäsche, Vorhängen und Ähnliches, Ungezieferbekämpfung Schnee räumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerpflichten Wasser- und Energieversorgung: Entgelte (einschließlich Zählermiete) für Wasser-, Gas- und Strombezug (soweit nicht Heizung), Kosten von Glühlampen, Leuchtstäben und so weiter Versicherungen, zum Beispiel Gebäudebrand- und Elementarschadensversicherung, Diebstahl-, Einbruch-, Gebäudehaftpflicht-, Feuer-, Glasbruch-, Hausrat- und Leitungswasserversicherung sonstige Bewirtschaftungskosten, zum Beispiel Bewachung | |||
55 | Haltung von Fahrzeugen
Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten bei Pkw, Lkw, motorisierten Spezialfahrzeugen, anderen Fahrzeugen (zum Beispiel Fahrräder, Anhänger) Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung einschließlich Nebenversicherungen (zum Beispiel Insassenunfall-, Gepäck-, Rechtsschutzversicherung) sonstige Kfz-Kosten (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge) |
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56 | Besondere Aufwendungen für Beschäftigte | |||
(560) | Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände
Beschaffung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung und persönlichen Ausrüstungsgegenständen, zum Beispiel für Angehörige der Feuerwehr, der gemeindlichen Vollzugsbeamten, Fahrer, Pförtner, Amtsboten, Heizer, Müllwerker, Bedienungspersonal von Maschinen, Arbeiter in Werkstätten, Bauhöfen, Fuhrparks, Wirtschaftspersonal und Ähnliches Hierher gehören auch Einkleidungsbeihilfen, Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und Abnutzungsentschädigungen. | |||
(562) | Aus- und Fortbildung, Umschulung
Kosten der Teilnahme von Bediensteten an Lehrgängen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung (einschließlich Reisekosten) Aus- und Fortbildungsbeihilfen an Bedienstete Honorare und Sachkosten für eigene Lehrgänge und Vorträge zur Fortbildung |
Ständige eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind mit allen Einnahmen und Ausgaben beim sachlich zuständigen Verwaltungszweig nachzuweisen. Vergleiche auch Abschnitt 8. |
||
57 bis 63 | Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Zu den Gruppen 57 bis 63 gehören: Verbrauchsmittel, insbesondere Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial, Laborbedarf, Versuchstiere, sonstiger Anstaltsbedarf, Werkstättenbedarf, EDV-Material, Baumaterial als Vorrat Streugut für den Straßenwinterdienst, Saat- und Pflanzgut, Düngemittel, Erwerb und Unterhaltung von Kunst- und Sammlungsgegenständen sowie Bücher und Zeitschriften der Bibliotheken (einschließlich Einband- und Pflegekosten) |
Anschaffungskosten, soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 935. Zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung. |
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591 | Lehr- und Unterrichtsmittel | |||
592 | Lernmittel | zum Beispiel Schulbücher | ||
593 | Kosten der Schülerbeförderung (gilt nicht für Träger der Beförderung gemäß § 23 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen) |
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594 | Unterrichtswegekosten |
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639 | Kosten der Schülerbeförderung (gilt nur für Träger der Beförderung gemäß § 23 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen) | nur im UA 290 anzuwenden | ||
64 | Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Versicherungen gegen Haftpflicht, Vermögensschäden, Veruntreuung, Unfall Rechtsschutzversicherung Umlagen an Schadensausgleichskassen Leistungen in nicht durch Versicherung gedeckten Schadensfällen Ersatz für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz |
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65 | Geschäftsausgaben | |||
(650) | Bürobedarf | |||
(651) | Bücher, Zeitschriften | |||
(652) | Post- und Fernmeldegebühren | |||
(653) | Öffentliche Bekanntmachungen | |||
(654) | Dienstreisen
Reisekostenvergütungen, auch in Personalvertretungsangelegenheiten Fahrkosten- und Auslagenersätze bei Dienstgängen (Stadtfahrten) Entschädigungen für die Benutzung anerkannter oder sonst zugelassener privateigener Kraftfahrzeuge (auch soweit pauschaliert) |
Reisekosten im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung bei Gruppe 56 (Untergruppe 562) |
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(655) | Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
Organisationsprüfungen und Ähnliches, Gebühren für die örtliche Prüfung Kosten von Fachbeiräten, Kommissionen und Ausschüssen, soweit diese außerhalb ehrenamtlicher Funktionen tätig werden Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher- und ähnliche Kosten einschließlich Nebenkosten Erstattung von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner |
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(658) | Sonstige Geschäftsausgaben
zum Beispiel Transportkosten, soweit sie nicht als Nebenkosten von Unterhaltungs-, Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen Kranzspenden, Kosten für Nachrufe Kontogebühren | |||
66 | Weitere Allgemeine sächliche Ausgaben | |||
660 | Verfügungsmittel | |||
661 | Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und dergleichen | Zuschüsse bei den Gruppen 70, 71, 72 und 98; Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen bei Gruppe 55 | ||
662 | Geschäftsführungskosten der Fraktionen | |||
(668) | Vermischte Ausgaben | |||
67* | Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebaufwand
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger vertraglicher Verpflichtungen |
|
||
670 | Bund
zum Beispiel Kostenbeiträge für Zivildienstleistende, Gebührenanteil für Führungszeugnisse | |||
671 | Land
zum Beispiel Forstverwaltungskostenbeitrag |
anteilige Abführung von Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz an das Land (einschließlich Bundesanteil) | ||
672 | Gemeinden und Gemeindeverbände
Erstattung von Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen und bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung, sozialen Leistungen nach §§ 106 ff. SGB XII an andere kommunale Träger |
Vergleiche § 4 Abs. 4 VwV Gliederung und Gruppierung. |
||
675 | Kommunale Sonderrechnungen
Erstattungen an Krankenhäuser in eigener Trägerschaft und die anderer kommunaler Träger | |||
678 | Übrige Bereiche | |||
679 | Innere Verrechnungen
zwischen Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten innerhalb des Verwaltungshaushalts |
|
||
68 | Kalkulatorische Kosten | Ausgaben der Untergruppen 680 bis 689 müssen jeweils mit den Einnahmen bei den entsprechenden Untergruppen 270 bis 279 übereinstimmen. | ||
680 | Abschreibungen
Wenn in der Vermögensrechnung die Abschreibungen für Grundstücke und bewegliche Sachen getrennt nachgewiesen werden, sind anstelle der Untergruppe 680 die folgenden beiden Untergruppen zu bilden: |
|||
681 | Abschreibungen für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | |||
682 | Abschreibungen für bewegliche Sachen | |||
685 | Verzinsung des Anlagekapitals | |||
686 | Auflösung von passivierten Beiträgen und ähnlichen Entgelten | |||
687 | Auflösung von passivierten Zuweisungen und Zuschüssen | |||
689 | Zuführung von Gebührenanteilen für später entstehende Kosten | Sonderrücklage nach § 20 Abs. 4 Satz 2 KomHVO | ||
69 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung | bei Aufgabenerledigung durch Dritte (zum Beispiel Arbeits-
gemeinschaften) |
||
691 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und
Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 SGB II |
Summe von UGr 6911 und 6912 | ||
6911 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und
Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II |
|||
6912 | Leistungs-
beteiligung bei sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung |
zum Beispiel Wohnungs-
beschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II |
||
692 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen zur Eingliederung von
Arbeitssuchenden nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II |
|||
693 | Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende nach § 23 Abs. 3 SGB II | |||
694 | Leistungsbeteiligung beim Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) einschließlich Sozialgeld nach § 28 SGB II | nur optierende Kommunen | ||
695 | Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeits‑
suchenden nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II |
nur optierende Kommunen | ||
7 | Zuweisungen und Zuschüsse |
|
||
70 | Zuschüsse für laufende Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen | |||
71 * | Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke |
|
||
712 | Gemeinden und Gemeindeverbände
zum Beispiel Zuweisungen des Landkreises für den
|
|||
713 | Zweckverbände und dergleichen
zum Beispiel Verwaltungs‑ und Betriebskostenumlagen,
|
|
||
714 | Sonstiger öffentlicher Bereich | |||
715 | Kommunale Sonderrechnungen
Zuschüsse an Eigenbetriebe und an Eigengesellschaften
|
Kapitaleinlagen bei Untergruppe 930 | ||
716 | Sonstige öffentliche Sonderrechnungen | |||
717 | Private Unternehmen | |||
718 | Übrige Bereiche
Begabtenförderung
|
|
||
72 * | Schuldendiensthilfen | Beihilfen zur Schuldentilgung, soweit abgrenzbar bei Gruppe 98 | ||
73 bis
79 |
Soziale Leistungen
einschließlich der sozialen Leistungen, die als Darlehen gewährt werden |
|
||
73 | Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen | |||
74 | Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen | |||
75 | Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte | |||
76 | Leistungen für Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | |||
77 | Leistungen für Jugendhilfe in Einrichtungen | |||
78 | Sonstige soziale Leistungen | |||
780 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-
gesetz |
|||
781 | Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen | |||
782 | Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen | |||
783 | Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 SGB II | Summe von UGr 7831 und 7832
bei Aufgabenerledigung durch Dritte UGr 691 |
||
7831 | Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II | auch Rotabsetzungen von Rückzahlungen | ||
7832 | Sonstige Leistungen für Unterkunft und Heizung | zum Beispiel Wohnungs-
beschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten |
||
784 | Leistung zur Eingliederung von Arbeitssuchenden nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II | bei Aufgabenerledigung durch Dritte UGr 692 | ||
785 | Einmalige Leistungen an Arbeitssuchende nach § 23 Abs. 3 SGB II | bei Aufgabenerledigung durch Dritte UGr 693 | ||
786 | Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) einschließlich Sozialgeld nach § 28 SGB II | nur optierende Kommunen;
bei Aufgabenerledigung durch Dritte UGr 694 |
||
787 | Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II | nur optierende Kommunen;
bei Aufgabenerledigung durch Dritte UGr 695 |
||
788 | Weitere soziale Leistungen
Leistungen nach § 276 des Lastenausgleichs-
|
Mehraufwandsentschädigung: nur für Auszahlungen durch nicht optierende Kommunen | ||
789 | Weitere soziale Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers | |||
79 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | |||
8 | Sonstige Finanzausgaben | |||
80* | Zinsausgaben
Zinsen für die bei Gruppe 37 nachgewiesenen Kreditaufnahmen und ähnliche Rechtsgeschäfte Zinsen für Kassenkredite |
|
||
809 | Innere Darlehen | Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Untergruppe 209 übereinstimmen. | ||
81 | Steuerbeteiligungen | |||
810 | Gewerbesteuerumlage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz | |||
82 * | Allgemeine Zuweisungen | Zuweisungen und Umlagen für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe bei Gruppe 71 | ||
821 | Land – Rückzahlung von Bedarfszuweisungen
(rückzahlbare Überbrückungshilfen) | |||
83 | Allgemeine Umlagen | Vergleiche § 9 VwV Gliederung und Gruppierung. | ||
831 | Land | |||
832 | Gemeinden und Gemeindeverbände
Umlagen an Gemeindeverbände zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs, Kreisumlage | |||
833 | Zweckverbände und dergleichen
Finanzkostenumlagen (beziehungsweise Zinsumlagen) an Zweckverbände und Umlagen, die unaufgeteilt der Deckung von Ausgaben für mehrere Aufgabenbereiche dienen (zum Beispiel bei Zweckverbänden mit mehreren Aufgaben) |
|
||
834 | Kulturumlage (nach § 7 Abs. 2 Sächsisches Kulturraumgesetz) | |||
835 | Landeswohlfahrtsumlage | |||
84 | Weitere Finanzausgaben | |||
840 | Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährverträgen | soweit nicht im Vermögenshaushalt bei Untergruppe 928 | ||
841 | Sonstige Finanzausgaben
zum Beispiel Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugszinsen, Erstattungszinsen (§ 233 AO) Zinsen für zurückzuzahlende Zuwendungen Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (zum Beispiel für Steuerausfälle und Ähnliches) endgültig übernommene Kassenfehlbeträge |
Bei öffentlichen Abgaben können diese Ausgaben mit der Hauptschuld gebucht werden. Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken bei Untergruppe 932 |
||
85 | Deckungsreserve | Keine Ist-Buchungen! Nur Veranschlagung | ||
86 | Zuführung zum Vermögenshaushalt | Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 30 übereinstimmen. | ||
860 | Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt | |||
861 | Zuführung zu Sonderrücklagen |
|
||
899 | Ausgaben des Verwaltungshaushaltes | Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 4 bis 8 | ||
9 | Ausgaben des Vermögenshaushalts | |||
90 | Zuführungen zum Verwaltungshaushalt | Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 28 übereinstimmen. | ||
900 | Allgemeine Zuführung zum Verwaltungshaushalt | |||
901 | Entnahmen aus Sonderrücklagen |
|
||
91 | Zuführungen an Rücklagen | |||
910 | Zuführung an allgemeine Rücklage | |||
911 | Zuführungen an Sonderrücklagen |
|
||
92 * | Gewährung von Darlehen
(ohne soziale Leistungen, die als Darlehen gewährt werden) in Erfüllung einer Aufgabe, zum Beispiel Wohnungsbau-, Arbeitgeber-, Personal- und sonstige Darlehen, Darlehen an Eigenbetriebe und Eigengesellschaften |
|
||
928 | Übrige Bereiche | |||
Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Gewährverträgen | soweit nicht im Verwaltungshaushalt bei Untergruppe 840 | |||
93 | Vermögenserwerb | |||
930 | Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
Aktien, Geschäftsanteile, Bezugsrechte, Hingabe von Eigenkapital an Sondervermögen mit Sonderrechnung, Kapitaleinlagen und Investitionskostenumlagen Hingabe von Eigenkapital an Zweckverbände |
Umlagen und Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände in Untergruppe 983 |
||
932 | Erwerb von Grundstücken
einschließlich grundstücksgleichen Rechten und Anlagen Zu den Grunderwerbskosten (Erwerbsaufwand) gehören auch Ausgaben für Vermessung, Grundstücksschätzungen, Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Auflassung, Planung, Entschädigungen, auch Maklerentschädigungen, Provisionen, Abfindungen, Grunderwerbsteuer und dergleichen einschließlich der Leistungen eigener Ämter. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch Abfindungen für die Abtretung von Grundstücken im Zusammenhang mit Gebietsänderungen |
Einnahmen bei Untergruppe 158 Abfindung für Steuerausfälle und Ähnliches bei Untergruppe 842 |
||
933 | Tilgung von Kaufpreisschulden, Leasing- und Leibrentenzahlungen im Zusammenhang mit Grunderwerben | wenn der Leasing-Gegenstand nach den ertragssteuerrechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Tilgungs- und Investitionsanteil der Kommune zugerechnet wird
soweit Zinsanteile abgrenzbar: bei Gruppe 80 |
||
935 | Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | Zur Abgrenzung: vergleiche § 5 VwV Gliederung und Gruppierung. | ||
936 | Leasingzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | Die Hinweise bei Untergruppe 933 gelten entsprechend. | ||
94, 95, 96 | Baumaßnahmen |
|
||
(94) | Hochbaumaßnahmen
Erweiterungs-, Neu-, Um- und Ausbauten einschließlich der mit diesen Baumaßnahmen im sachlichen und baulichen Zusammenhang stehenden Tiefbauten, Anlagen zum Beispiel Garagen, Versorgungs-, und Heizungsanlagen, Alarm- und Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen; Ausstattungen, die wesentliche Bestandteile der Bauten sind, Abbruchs- und Aufschließungskosten, wenn sie zur Durchführung von Hochbauten erforderlich sind |
|||
(95) | Tiefbaumaßnahmen und andere Baumaßnahmen
Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Unterführungen, Wasserstraßen, Wasserbauten, Hafenanlagen, Dämme, Deiche, Brunnen, Freibäder, Kanäle, Wasserversorgung, Entwässerung | |||
(96) | Betriebsanlagen, sonstige technische Anlagen
Gleisanlagen, Roll- und Fahrtreppen im Zusammenhang mit Außenbauten, nicht transportable Röntgen- und Kühlanlagen, Betriebsaufzüge, Großküchenanlagen, Verkehrsfernseh- und Polizeiruf- sowie sonstige Verkehrssicherungsanlagen, Trafostationen, Fernsprechzentralen, Versorgungsnetzerweiterungen, Gemeinschaftsantennen und dergleichen | |||
97* | Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen | |||
97*1 | ordentliche Tilgung | Sind unter Beachtung der Bereichsab-
grenzung nach Zahlungsströmen mit einer vierstelligen Gruppierung nachzuweisen |
||
97*2 | Umschuldungen | |||
97*3 | außerordentliche Tilgungen | |||
98* |
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
einschließlich Beihilfen zur Schuldentilgung |
|
||
981 | Land | Auch Rückzahlung als Darlehen gewährter investiver Bedarfszuweisungen nach FAG | ||
99 | Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushalts | |||
990 | Kreditbeschaffungskosten, zum Beispiel Disagio | |||
991 | Ablösung von Dauerlasten | |||
992 | Deckung von Fehlbeträgen | |||
993 | Sonstige Abführungen (Abführung an den Entschädigungs- und Erblastentilgungsfonds) | |||
995 | Abschluss- und Übertragungsbuchungen | |||
997 | Abführung an den Erblastentilgungsfonds nach dem Altschuldenhilfegesetz | |||
998 | Ausgaben des Vermögenshaushaltes | Keine Veranschlagung! Summe Gruppe 9 | ||
999 | Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes | Keine Veranschlagung! Summe der Gruppen 4 bis 9 |
- *
- Zur Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen sind nach § 3 VwV Gliederung und Gruppierung Untergruppen nach Abschnitt III Nr. 1 zu bilden
- III.
- Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen:
Bei den in Abschnitt II mit „*“ gekennzeichneten Einnahmen- und Ausgabengruppen sind, soweit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift erforderlich, folgende Untergruppen zu bilden, denen insbesondere zuzuordnen sind:
- .. 0
- Bund
Bund, Sondervermögen des Bundes, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung; - .. 1
- Land
Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung; - .. 2
- Gemeinden und Gemeindeverbände
Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landeswohlfahrtsverband; - .. 3
- Zweckverbände und dergleichen
Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich-rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben.
Dazu gehören:
Zweckverbände nach den Zweckverbandsgesetzen – ohne
Sparkassenzweckverbände (Bereich 5 beziehungsweise 6);
sondergesetzliche Verbände, zum Beispiel Schulverbände gemäß den Schulgesetzen der Länder;
Nachbarschaftsverbände;
Wasserwirtschaftliche Verbände;
Regionale Planungsverbände;
Wasserversorgungsverbände;
Abwasserbeseitigungsverbände;
Grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland;
sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung, wie sie nach Landesrecht festgelegt sind; - .. 4
- Sonstiger öffentlicher Bereich
Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung;
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung;
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung;
Träger der Arbeitslosenversicherung;
Kommunale Versorgungskassen und -verbände (Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind den Zahlungsbereichen .. 5 beziehungsweise .. 6 zuzuordnen); - .. 5
- Kommunale Sonderrechnungen
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen die kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer beziehungsweise mittelbarer Anteilseigner ist.
Öffentliche Unternehmen sind:- eigene Betriebe der Gemeinden/GV;
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung;
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
- Unternehmen des privaten Rechts (zum Beispiel AG, GmbH, gGmbH), wenn Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind.
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind;
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind;
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die kommunale Körperschaft auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt;
- .. 6
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften (Bund, Länder, andere kommunale Körperschaften) Mitglied, Träger oder unmittelbare beziehungsweise mittelbare Anteilseigner sind.
Öffentliche Unternehmen sind:- eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO;
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung;
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
- Unternehmen des privaten Rechts (zum Beispiel AG, GmbH, gGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind.
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind;
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/GV überwiegend, das heißt mit mehr als 50 vom Hundert, am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel über eine Holding) beteiligt sind;
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand auf Grund der Satzung oder Ähnlichem beherrschenden Einfluss ausübt.
- .. 7
- Private Unternehmen
alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vergleiche Bereiche .. 5 und ..6) sind,
Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH und so weiter);
Personengesellschaften (OHG, KG, BGB-Gesellschaft und so weiter);
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
rechtsfähige Vereine, Stiftungen;
Nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften;
Arbeitsstätten der freien Berufe;
Landwirtschaftliche Betriebe;
Handwerksbetriebe;
Einkaufs-/Verkaufsvereinigungen; - .. 8
- Übrige Bereiche
natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind.
Dazu gehören:
Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen;
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege;
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege;
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen;
Wirtschaftsverbände, und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen;
Gewerkschaften;
politische Parteien;
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
Weiter gehören hierher:
natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie nicht als Unternehmen anzusehen sind;
europäische Gemeinden;
internationale Organisationen. - .. 9
- Innere Verrechnungen
Hierzu gehören die Erstattung von Verwaltungs- und sonstigen Gemeinkosten zwischen den Aufgabenbereichen (Abschnitten und Unterabschnitten) sowie die inneren Darlehen aus Sonderrücklagen und von Sondervermögen ohne Sonderrechnung.