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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen

Vollzitat: Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen vom 7. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 334)

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsGVBl. 2000 Nr. 10, S. 334

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 1. August 2000

Fassung gültig bis: 31. Dezember 2000