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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen

Vollzitat: Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen vom 7. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 334)

Vierte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen
(4. VermGZuVO)

Vom 7. Juli 2000

Auf Grund von § 3 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (SächsAGVermG) vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

§ 1
Zuständigkeit

Der Vollzug

  1. des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4026), in der jeweils geltenden Fassung,
  2. des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschädigungsgesetzEntschG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624, 1995 I S. 110), zuletzt geändert durch Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242, 1252), in der jeweils geltenden Fassung,
  3. des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz – AusglLeistG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624, 2628), in der jeweils geltenden Fassung, sowie
  4. weiterer Rechtsvorschriften,

so weit diese den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen Aufgaben zuweisen, obliegt der Kreisfreien Stadt Chemnitz für den Landkreis Aue-Schwarzenberg als Pflichtaufgabe nach Weisung. Das Weisungsrecht ist nicht beschränkt.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 7. Juli 2000

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 10, S. 334

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2000