Berichtigung
  des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern 
 zur Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt vom 22. November 1999 (SächsABl. 2000 S. 2) 
 Vom 27. Januar 2000
  -  Die Überschrift des Erlasses erhält folgende Fassung: 
  „Erlass 
 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
 Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt;
 Anordnung nach § 32 Ausländergesetz
 Vom 10. Dezember 1999“
 
 
-  Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern haben durch Umlaufbeschluss vom 29. Dezember 1999 festgestellt, dass in Ziffer II Nr. 3.7 Ihres Beschlusses vom 19. November 1999 zum Bleiberecht für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt ein Redaktionsversehen vorliegt, das der sonstigen Beschlusslage im Hinblick auf den Kosovo zuwider läuft. Der Ausschluss von der Bleiberechtsregelung gilt für alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich Kosovo, und nicht nur für ausreisepflichtige. 
 
 Nummer 7 des Erlasses erhält daher folgende Fassung:
 „Die Regelung gilt wie bisher in Anlehnung an den Beschluss vom 29. März 1996 nicht für Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich Kosovo.“
Dresden, den 27. Januar 2000
          Sächsisches Staatsministerium des Innern 
 Daum 
 Referatsleiter