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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 01.10.2018 bis 31.10.2018

Sächsisches Besoldungsgesetz

Vollzitat: Sächsisches Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) geändert worden ist

Unterabschnitt 1
Vorschriften für Beamte der
Besoldungsordnungen A und B

Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für kommunale Wahlbeamte

Unterabschnitt 3
Vorschriften für Richter und Staatsanwälte

Unterabschnitt 4
Vorschriften für Professoren sowie hauptberufliche Leiter
und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

Unterabschnitt 1
Leistungsorientierte Besoldung

Unterabschnitt 2
Vorschriften für Anwärter

Unterabschnitt 3
Vermögenswirksame Leistungen

Unterabschnitt 1
Übergangsvorschriften zu diesem Gesetz

Unterabschnitt 2
Übergangsvorschriften zu früheren Gesetzen

Unterabschnitt 3
Schlussvorschriften